Welchen Führerscheinklassen gibt es in Deutschland? Ein umfassender Leitfaden für deine Fahrerlaubnis
Du möchtest in Deutschland Auto, Motorrad oder vielleicht sogar einen LKW fahren? Dann brauchst du einen Führerschein. Aber welcher ist der richtige für dich? Das deutsche Führerscheinsystem kann auf den ersten Blick etwas kompliziert erscheinen, da es eine Vielzahl von Führerscheinklassen gibt. Keine Sorge, in diesem umfassenden Leitfaden erklären wir dir alles, was du über die verschiedenen Führerscheinklassen wissen musst.
Wir werden jede Führerscheinklasse im Detail beleuchten, dir die jeweiligen Fahrzeugtypen nennen, die du damit fahren darfst, und dir die wichtigsten Voraussetzungen und Besonderheiten aufzeigen. So findest du garantiert die passende Fahrerlaubnis für deine Bedürfnisse und bist bestens informiert, bevor du dich in den Straßenverkehr begibst.
Führerscheinklassen im Überblick
Das deutsche Führerscheinsystem unterscheidet zwischen verschiedenen Klassen, die jeweils zum Führen bestimmter Fahrzeugarten berechtigen. Diese Klassen sind in Kategorien unterteilt, die sich grob nach Fahrzeugart und Gewicht unterscheiden. Grundsätzlich lassen sich die Führerscheinklassen in folgende Hauptkategorien einteilen:
- Krafträder (Motorräder und Mopeds)
- Kraftwagen (PKW und LKW)
- Kraftomnibusse (Busse)
- Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen
Innerhalb dieser Hauptkategorien gibt es dann noch detailliertere Führerscheinklassen mit spezifischen Berechtigungen. Lass uns diese nun im Detail betrachten.
Führerscheinklassen für Krafträder (Motorräder und Mopeds)
Wenn du die Freiheit auf zwei Rädern liebst, interessieren dich sicherlich die Führerscheinklassen für Krafträder. Hier gibt es vier Klassen, die nach Motorleistung und Hubraum gestaffelt sind:
Klasse AM:
Merkmal | Beschreibung |
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Fahrzeugtypen | Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds, Roller) mit max. 45 km/h und max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) oder max. 4 kW Leistung (Elektromotor). Dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Quads/Mopedautos) mit ähnlichen Leistungsgrenzen. |
Mindestalter | 15 Jahre |
Geltungsdauer | Unbefristet |
Eingeschlossen | Keine |
Klasse A1:
Merkmal | Beschreibung |
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Fahrzeugtypen | Krafträder (Motorräder) mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW. Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg. |
Mindestalter | 16 Jahre |
Geltungsdauer | Unbefristet |
Eingeschlossen | AM |
Klasse A2:
Merkmal | Beschreibung |
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Fahrzeugtypen | Krafträder (Motorräder) mit einer Motorleistung von max. 35 kW. Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg. |
Mindestalter | 18 Jahre |
Geltungsdauer | Unbefristet |
Eingeschlossen | AM, A1 |
Klasse A:
Merkmal | Beschreibung |
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Fahrzeugtypen | Krafträder (Motorräder) ohne Leistungsbegrenzung. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. |
Mindestalter | 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (nach 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2). Für dreirädrige Kfz ab 21 Jahren. |
Geltungsdauer | Unbefristet |
Eingeschlossen | AM, A1, A2 |
Führerscheinklassen für Kraftwagen (PKW und LKW)
Für den “normalen” Autofahrer sind die Führerscheinklassen für Kraftwagen am relevantesten. Hier unterscheiden wir zwischen PKW- und LKW-Führerscheinen:
Klasse B:
Merkmal | Beschreibung |
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Fahrzeugtypen | Kraftfahrzeuge (außer Krafträder der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg. Auslegung und Bauart des Kfz sind für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut (auch mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von max. 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). |
Mindestalter | 17 Jahre (Begleitetes Fahren) oder 18 Jahre (Direkteinstieg) |
Geltungsdauer | Unbefristet |
Eingeschlossen | AM, L |
Klasse BE:
Merkmal | Beschreibung |
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Fahrzeugtypen | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern der Anhänger nicht unter Klasse B fällt. D.h. Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse und die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 7.000 kg. |
Mindestalter | 18 Jahre |
Geltungsdauer | Unbefristet |
Eingeschlossen | B |
Klasse C1:
Merkmal | Beschreibung |
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Fahrzeugtypen | Kraftfahrzeuge (außer Krafträder der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber max. 7.500 kg. Auslegung und Bauart des Kfz sind für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut (auch mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von max. 750 kg). |
Mindestalter | 18 Jahre |
Geltungsdauer | Befristet auf 5 Jahre (verlängerbar durch ärztliche und augenärztliche Untersuchung) |
Eingeschlossen | C1E (beschränkt auf bestimmte Anhänger-/Sattelanhängerkombinationen), BE, C, D1, D |
Klasse C1E:
Merkmal | Beschreibung |
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Fahrzeugtypen | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg beträgt. Oder Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg beträgt (und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt). |
Mindestalter | 18 Jahre |
Geltungsdauer | Befristet auf 5 Jahre (verlängerbar durch ärztliche und augenärztliche Untersuchung) |
Eingeschlossen | BE, C1, D1E (beschränkt auf bestimmte Anhänger-/Sattelanhängerkombinationen), DE (beschränkt auf bestimmte Anhänger-/Sattelanhängerkombinationen). |
Klasse C:
Merkmal | Beschreibung |
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Fahrzeugtypen | Kraftfahrzeuge (außer Krafträder der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg. Auslegung und Bauart des Kfz sind für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut (auch mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von max. 750 kg). |
Mindestalter | 21 Jahre (in bestimmten Fällen auch 18 Jahre, z.B. bei Berufskraftfahrerausbildung) |
Geltungsdauer | Befristet auf 5 Jahre (verlängerbar durch ärztliche und augenärztliche Untersuchung) |
Eingeschlossen | C1, BE, C1E (beschränkt auf bestimmte Anhänger-/Sattelanhängerkombinationen), T (in bestimmten Fällen auch D1, D, D1E, DE – abhängig von Vorbesitz und bestimmten Voraussetzungen). |
Klasse CE:
Merkmal | Beschreibung |
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Fahrzeugtypen | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. |
Mindestalter | 21 Jahre (in bestimmten Fällen auch 18 Jahre, z.B. bei Berufskraftfahrerausbildung) |
Geltungsdauer | Befristet auf 5 Jahre (verlängerbar durch ärztliche und augenärztliche Untersuchung) |
Eingeschlossen | BE, C1E, C, DE (wenn D- oder D1-Klasse vorhanden), T (in bestimmten Fällen auch D1E, DE – abhängig von Vorbesitz und bestimmten Voraussetzungen). |
Führerscheinklassen für Kraftomnibusse (Busse)
Wenn du Personen befördern möchtest, benötigst du eine der Führerscheinklassen für Busse:
Klasse D1:
Merkmal | Beschreibung |
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Fahrzeugtypen | Kraftomnibusse (Busse) zur Personenbeförderung mit mehr als acht, aber max. 16 Fahrgastplätzen außer dem Fahrersitz. Auch mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von max. 750 kg. Länge des Busses max. 8 Meter. |
Mindestalter | 21 Jahre (in bestimmten Fällen auch 18 Jahre, z.B. bei Berufskraftfahrerausbildung) |
Geltungsdauer | Befristet auf 5 Jahre (verlängerbar durch ärztliche und augenärztliche Untersuchung und Eignungsprüfung) |
Eingeschlossen | D1E (beschränkt auf bestimmte Anhänger-/Sattelanhängerkombinationen), BE, D, DE (beschränkt auf bestimmte Anhänger-/Sattelanhängerkombinationen), C1 |
Klasse D1E:
Merkmal | Beschreibung |
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Fahrzeugtypen | Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg. |