Navigieren Sie wie ein Profi durch Ihre Testphase
Sie haben also diesen glänzenden neuen Führerschein in der Hand – großartig! Jetzt kommt der etwas weniger aufregende Teil: die Probezeit oder “Probezeit“.” Es ist völlig normal, sich ein wenig unsicher zu fühlen, aber vertrauen Sie uns, zu verstehen, dass dies der erste Schritt ist, um reibungslos durchzusegeln.
Was genau ist die “Probezeit” überhaupt?
Vereinfacht gesagt ist die Probezeit eine zweijährige Probezeit, die automatisch mit dem Tag beginnt, an dem Sie Ihren ersten deutschen Führerschein erhalten. Ja, von dem Moment an, in dem Ihnen diese kleine Karte ausgehändigt wird, beginnt die Uhr zu ticken! Es wurde entwickelt, um neuen Fahrern wie Ihnen zu helfen, Erfahrungen zu sammeln und sichere Fahrgewohnheiten in diesen entscheidenden ersten Jahren auf der Straße zu stärken.
Stellen Sie es sich so vor: Das Erlernen des Fahrens ist ein kontinuierlicher Prozess. Ihre Fahrprüfung hat gezeigt, dass Sie mit den Grundlagen umgehen können, aber wenn Sie in der realen Welt mit all Ihren unerwarteten Situationen fahren, können Sie Ihre Fähigkeiten wirklich verbessern. Die Probezeit ist dazu da, diesen Prozess zu unterstützen und verantwortungsbewusstes Verhalten zu fördern.
Wichtige Dinge, die Sie über Ihre Probezeit wissen sollten:
Dauer: Es dauert genau zwei Jahre. Leider nicht früh raus!
Für wen gilt es? Sie gilt für alle, die in Deutschland ihren ersten Führerschein machen, unabhängig vom Alter. Dazu gehören Führerscheine für Autos (Klassen B, BE), Motorräder (Klassen A, A1, A2, AM) und sogar einige Mopedführerscheine.
Warum existiert es? Hauptziel ist es, Unfälle durch neue Fahrer zu reduzieren. Statistiken zeigen, dass Fahranfänger häufiger in Unfälle verwickelt sind, oft aufgrund von Unerfahrenheit und manchmal Selbstüberschätzung. Die Probezeit wirkt abschreckend gegen riskantes Fahren.
Regeln und Vorschriften, auf die Sie besonders achten müssen
Während Ihrer Probezeit gelten für die meisten Verkehrsregeln die gleichen wie für erfahrene Fahrer. Es gibt jedoch einige zusätzliche Konsequenzen, wenn Sie Verkehrsdelikte begehen. Das System konzentriert sich auf “Schocks”, die zu Straftaten oder Verstößen führen. Diese werden in zwei Haupttypen unterteilt: A-Straftaten (A-Verstöße) und B-Straftaten (B-Verstöße).
Es ist wichtig, den Unterschied zu verstehen, da Sie während Ihrer Probezeit ein anderes Gewicht haben.
Lassen Sie uns sie zur Verdeutlichung in einer Tabelle aufschlüsseln:
Beispiele für Deliktfolgen während der Probezeit (Initial)
A-Delikte Schwere Geschwindigkeitsüberschreitung (deutlich über dem Limit), Überfahren einer roten Ampel, Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht, gefährliches Überholen. Obligatorische Teilnahme an einem “Konstruktionsseminar”. Dieses Seminar geht auf eigene Kosten und verlängert Ihre Probezeit um zwei Jahre.
B-Straftaten Weniger schwerwiegende Geschwindigkeitsüberschreitungen leicht über dem Limit, Parkverstöße, die zu Behinderungen führen, unsachgemäßes Überholen, Telefonieren während der Fahrt. Kein sofortiges Seminar, aber wenn Sie innerhalb der Probezeit eine zweite B-unerlaubte Handlung begehen, erhalten Sie eine Verwarnung und sind verpflichtet, ein “Konstruktionsseminar” zu besuchen.”
Stellen Sie es sich so vor: A-Delikte sind die großen No-Nos, die wirklich eine ernsthafte Missachtung der Verkehrssicherheit zeigen. B-Verstöße sind weniger schwerwiegend, weisen aber immer noch auf Bereiche hin, in denen Sie sich verbessern müssen.
Lassen Sie uns ein wenig auf Beispiele für jede Kategorie eingehen:
A-Straftaten (schwere Straftaten):
Geschwindigkeitsüberschreitung: Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung (z. B. mehr als 21 km / h innerhalb der Stadt oder 26 km / h außerhalb).
Rotlichtlauf: Überfahren einer roten Ampel.
Trunkenheit am Steuer: Fahren mit einem Blutalkoholgehalt (BAK) über dem gesetzlichen Grenzwert (der für Fahranfänger in Deutschland sehr streng ist – praktisch Null Toleranz!).
Flucht des Fahrers: Verlassen des Unfallorts ohne Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen.
Gefährliches Überholen: Überholen in verbotenen Bereichen oder auf gefährliche Weise.
Fahrlässige Körperverletzung: Körperverletzung einer anderen Person durch fahrlässiges Fahren.
B-Straftaten (geringfügige Straftaten):
Geschwindigkeitsüberschreitung (geringfügig): geringfügige Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit (z. B. bis zu 20 km / h innerhalb der Stadt oder 25 km / h außerhalb).
Parkverstöße: Illegales Parken und Verkehrsbehinderung oder Gefährdung anderer.
Unsachgemäßes Überholen: Überholen auf eine Weise, die nicht explizit gefährlich ist, aber dennoch gegen die Verkehrsregeln verstößt.
Handybenutzung während der Fahrt (Handheld): Dies ist heutzutage auch für erfahrene Fahrer ein schwerwiegendes Vergehen, zählt aber während der Probezeit als B-Delikt.
Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln: Nichteinhaltung der Vorfahrt, wo dies erforderlich ist.
Wichtiger Hinweis: Dies ist keine vollständige Liste, und die genaue Klassifizierung eines Verbrechens kann manchmal von den spezifischen Umständen abhängen. Dies gibt Ihnen jedoch eine gute allgemeine Vorstellung.
Konsequenzen: Was passiert, wenn Sie eine Straftat begehen?
Okay, es ist eine Sache, die Arten von Straftaten zu kennen, aber was passiert eigentlich, wenn Sie während Ihrer Probezeit erwischt werden? Gehen wir die möglichen Konsequenzen Schritt für Schritt durch:
Erstes Vergehen (A-Vergehen oder zwei B-Vergehen):
Obligatorisches “Konstruktionsseminar”: Das ist die unmittelbare Folge. Sie erhalten eine offizielle Anordnung zur Teilnahme an diesem Seminar.
Verlängerung der Probezeit: Ihre Probezeit verlängert sich automatisch um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.
Bußgelder und Punkte (Punkt in Flensburg): Sie erhalten wahrscheinlich auch die Standardstrafe und Punkte in Ihrem Fahrtenbuch (Punkt in Flensburg), die sich auf das konkrete Verkehrsdelikt beziehen, genau wie jeder andere Fahrer.
Nichtteilnahme am “Aufbauseminar”:
Ignorieren Sie die Anordnung und nehmen Sie nicht innerhalb der angegebenen Frist am Konstruktionsseminar teil, wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen.
Zweiter A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße (nach Bestellung eines Aufbauseminars oder Besuch eines Seminars):
Verkehrspsychologische Beratungsempfehlung: Sie erhalten eine Empfehlung zur Teilnahme an einer freiwilligen psychologischen Beratung. Obwohl dies derzeit nicht vorgeschrieben ist, wird es dringend empfohlen und zeigt, dass die Behörden ernsthaft über Ihr Fahrverhalten besorgt sind.
Führerscheinentzug ist möglich: Zwar nicht automatisch nach einem zweiten Verstoß nach dem Seminar, aber wenn Sie weitere schwerwiegende Verstöße begehen, werden die Fahrbehörden wahrscheinlich Ihren Führerschein entziehen.
Dritter A-Verstoß oder weitere B-Verstöße:
Führerscheinentzug: Dies ist die schwerwiegendste Folge. Ihr Führerschein wird entzogen.
Sperrfrist: Es ist Ihnen für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel mindestens mehrere Monate) untersagt, einen neuen Führerschein zu beantragen. Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie Ihren Führerschein erneut beantragen und möglicherweise sogar die Fahrprüfung wiederholen.
Fassen wir die eskalierenden Konsequenzen in einer Liste zusammen:
Erster A-Verstoß (oder zwei B-Verstöße): obligatorisches Fortbildungsseminar, Probezeitverlängerung, Bußgelder, Punkte.
Nichtteilnahme am Seminar: Lizenzentzug.
Zweites A-Delikt (oder zwei weitere B-Delikte) nach dem ersten Delikt: Empfehlung für psychologische Beratung, möglicher Lizenzentzug.
Dritter A-Verstoß (oder weitere B-Verstöße): Lizenzentzug, Sperrfrist.
Es ist ein ziemlich klares System, oder? Die Botschaft ist klar und deutlich: Verantwortungsbewusstes Fahren während Ihrer Probezeit ist unerlässlich!
Was ist das “Konstruktionsseminar”?
Wenn Sie während Ihrer Probezeit eine schwere Straftat (A-Straftat) oder zwei geringfügige Straftaten (B-Straftat) begehen, werden diese zu einem “Bauseminar”.” Folgendes sollten Sie darüber wissen:
Zweck: Das Ziel des Seminars ist es, Ihnen zu helfen, Ihre Fehler zu verstehen, sicherere Fahrgewohnheiten zu entwickeln und die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Verstöße zu verringern. Es sollte nicht strafend, sondern erzieherisch und präventiv sein.
Inhalt: Das Seminar umfasst typischerweise Gruppensitzungen mit anderen Bewährungshelfern, Diskussionen über Verkehrsregeln, Unfallanalyse, Risikowahrnehmung und Strategien für ein sichereres Fahrverhalten.
Dauer: Ein Aufbauseminar besteht in der Regel aus vier Sitzungen mit einer Dauer von jeweils 135 Minuten (2 Stunden und 15 Minuten), verteilt auf einen Zeitraum von 2 bis 4 Wochen. Es wird auch eine Beobachtungsreise zwischen der ersten und zweiten Sitzung geben.