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Führerschein Für Fahrräder

Ihr deutscher Führerschein: Ein übersichtlicher Leitfaden zu den Fahrberechtigungen

Der Erwerb des deutschen Führerscheins ist ein wichtiger Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Mobilität. Doch sobald Sie das begehrte Stück Plastik in der Hand halten, stellt sich die entscheidende Frage: Was dürfen Sie damit genau fahren? Das deutsche Führerscheinsystem basiert auf Klassen, die Ihnen jeweils die Berechtigung zum Führen bestimmter Fahrzeugtypen erteilen. Die Übersicht über diese Klassen kann zunächst komplex erscheinen, aber ihr Verständnis ist für sicheres und gesetzeskonformes Fahren unerlässlich.

Dieser Artikel führt Sie durch die verschiedenen deutschen Führerscheinklassen und erklärt, was Sie mit jeder Klasse fahren dürfen, welche Mindestalter gelten und was Sie sonst noch beachten müssen. Wir haben die Informationen übersichtlich zusammengestellt, damit Sie den Umfang Ihrer Fahrberechtigung sicher verstehen.

Die Führerscheinklassen entschlüsseln

Der deutsche Führerschein ist in verschiedene Klassen unterteilt, die jeweils mit einem Buchstaben (und manchmal auch mit Zahlen) gekennzeichnet sind. Diese Klassen sind nach Fahrzeugtyp, Gewicht und Verwendungszweck gegliedert. Es ist wichtig zu wissen, dass das Führen eines Fahrzeugs außerhalb Ihrer Führerscheinklasse eine schwere Straftat darstellt und zu hohen Geldstrafen, Strafpunkten und sogar zum Entzug oder zur Aufhebung Ihrer Fahrerlaubnis führen kann.

Sehen wir uns die gängigsten Klassen genauer an:

Klasse AM: Der Moped- und Leichtquad-Führerschein

Dies ist oft der erste Führerschein, den viele Menschen, insbesondere jüngere, erwerben. Mit der Klasse AM dürfen Sie fahren:

  • Mopeds und Mokicks: Zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von höchstens 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (bis 45 km/h): Ähnlich wie Mopeds, können jedoch etwas anders konstruiert sein.
  • Leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge (bis 45 km/h): Trikes oder dreirädrige Roller mit ähnlichen Motorbeschränkungen wie Mopeds.
  • Leichte Vierradfahrzeuge (bis 45 km/h): Kleine vierrädrige Fahrzeuge wie Quads oder Kleinstwagen, ebenfalls mit Motor- und Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Mindestalter: 15 Jahre (mit Ausnahmen in einigen Bundesländern, bitte lokale Vorschriften beachten). Das Standardalter beträgt jedoch 16 Jahre.

Klasse A1: Der Führerschein für leichte Motorräder

Mit der Klasse A1, die in Leistung und Größe eine Stufe höher liegt, stehen Motorräder mit moderaten Motorleistungen offen. Mit einem Führerschein der Klasse A1 dürfen Sie fahren:

  • Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³: Dies ist die entscheidende Grenze.
  • Motorräder mit einer maximalen Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS): Auch die Leistung ist begrenzt.
  • Motorräder mit einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg: Damit wird sichergestellt, dass leichtere, leistungsstärkere Motorräder weiterhin ausgeschlossen sind.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrischen Rädern und einer Motorleistung von nicht mehr als 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A2: Der Führerschein für mittlere Motorräder

Die Klasse A2 ist ein Führerschein für Motorradfahrer, die den uneingeschränkten Führerschein der Klasse A anstreben. Er berechtigt zum Führen von Motorrädern mit mehr Leistung als in der Klasse A1, jedoch mit folgenden Einschränkungen:

  • Motorräder mit einer maximalen Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS): Eine deutliche Steigerung gegenüber der Klasse A1.
  • Motorräder mit einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg: Beibehaltung der Leistungsgewichtskontrolle.
  • Motorräder, die ursprünglich auf maximal das Doppelte der aktuellen Leistung (70 kW) beschränkt waren und dann auf 35 kW reduziert wurden: Dies ist wichtig für alle, die ein Motorrad mit Leistungsbeschränkung in Betracht ziehen – es muss ursprünglich eine Leistungsbeschränkung von maximal 70 kW gehabt haben.

Mindestalter: 18 Jahre

Klasse A: Der uneingeschränkte Motorradführerschein

Dies ist der ultimative Motorradführerschein. Die Klasse A berechtigt Sie zum Führen von:

  • Alle Motorräder: Unabhängig von Hubraum, Leistung oder Leistungsgewicht.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Einschließlich solcher mit mehr als 15 kW.

Mindestalter:

  • 24 Jahre: Für den direkten Zugang (direkter Zugang ohne vorherigen Führerschein der Klasse A1 oder A2).
  • 21 Jahre: Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW.
  • 20 Jahre: Wenn Sie seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein der Klasse A2 besitzen (stufenweiser Zugang).

Klasse B: Der Standard-Führerschein

Die Klasse B ist der häufigste Führerschein in Deutschland und wahrscheinlich derjenige, den die meisten Menschen zunächst anstreben. Er berechtigt Sie zum Führen von:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg: Dies umfasst die meisten Standard-Pkw, Transporter und Kleinlastwagen.
  • Fahrzeuge, die für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind: Hierunter fallen Standard-Pkw.
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg: Sie dürfen einen kleinen Anhänger ziehen.
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) 3.500 kg nicht überschreitet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet. Dies ist eine etwas komplexere Regelung für etwas schwerere Anhänger, aber die wichtigste Grenze bleibt das Gesamtgewicht der Kombination von 3.500 kg.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Diese fallen unter die Klasse B.
  • Vierradfahrzeuge: Die Klasse B umfasst auch Vierradfahrzeuge.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit „Begleitetes Fahren“).

Klasse BE: Der Führerschein für Pkw und Anhänger

Die Klasse BE erweitert die Anhängerzugfähigkeit Ihres Führerscheins der Klasse B. Sie berechtigt Sie zum Ziehen von:

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, jedoch nicht mehr als 3.500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs bei Anhängern nicht überschreitet und die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) 3.500 kg überschreitet. Im Wesentlichen können Sie schwerere Anhänger als mit einem Führerschein der Klasse B ziehen.

Voraussetzung: Sie müssen bereits im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein.

Klasse C1: Der Führerschein für leichte Lastkraftwagen

Die Klasse C1 markiert den Beginn der Lkw-Führerscheine und ist für leichtere Lastkraftwagen vorgesehen:

  • Kraftfahrzeuge, die nicht der Klasse D1 oder D angehören, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 7.500 kg: Dies umfasst leichte bis mittelschwere Lastkraftwagen.
  • Fahrzeuge, die für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind: Gleiche Personenbeschränkung wie in der Klasse B.
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg: Das Ziehen kleiner Anhänger ist erlaubt.

Mindestalter: 18 Jahre

Klasse C: Der Lkw-Führerschein

Die Klasse C ist der Standard-Lkw-Führerschein, mit dem Sie schwerere Fahrzeuge führen dürfen:

  • Kraftfahrzeuge, die nicht der Klasse D1 oder D angehören und eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg haben: Keine Gewichtsbeschränkung innerhalb dieser Klasse.
  • Fahrzeuge, die für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind.
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre mit spezifischer Berufsausbildung).

Klasse CE: Lkw- und Anhängerführerschein

Die Klasse CE erweitert die Klasse C um das Ziehen schwererer Anhänger mit Lastkraftwagen:

  • Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Damit sind Sattelzugmaschinen und Lastzugkombinationen zulässig.

Voraussetzung: Sie müssen bereits Inhaber eines Führerscheins der Klasse C sein.

Klasse D1: Der Kleinbusführerschein

Die Klasse D1 ist für kleinere Busse oder Kleinbusse vorgesehen:

  • Kraftfahrzeuge, die für die Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind: Kleinbuskapazität.
  • Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von höchstens 8 Metern: Längenbeschränkung aus Gründen der Manövrierfähigkeit.
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre

Klasse D: Der Busführerschein

Die Klasse D ist der uneingeschränkte Busführerschein, mit dem Sie größere Personenkraftwagen führen dürfen:

  • Kraftfahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind: Keine Begrenzung der Passagierzahl in dieser Klasse.
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg.

Mindestalter: 24 Jahre

Klasse T und L: Führerscheine für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Diese Klassen sind für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge vorgesehen.

  • Klasse T: Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h, selbstfahrende Maschinen und andere land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
  • Klasse L: Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler für bestimmte Zwecke.

Mindestalter: 16 Jahre für die Klasse L, 16 oder 18 Jahre für die Klasse T, je nach Fahrzeugtyp und Geschwindigkeit.

Übersichtstabelle der Führerscheinklassen

Um diese Informationen übersichtlicher zu gestalten, finden Sie hier eine Tabelle mit den wichtigsten Aspekten der einzelnen Führerscheinklassen:

Klasse Fahrzeugtyp Mindestalter Wichtige Einschränkungen

AM Mopeds, leichte zwei-/drei-/vierrädrige Kraftfahrzeuge (bis zu 45 km/h, 50 ccm oder gleichwertig) 16 (15*) Geschwindigkeits- und Hubraumgrenzen

A1 Motorräder bis zu 125 ccm, 11 kW, 0,1 kW/kg Leistungsgewicht, leichte Dreiräder 16 Hubraum-, Leistungs- und Leistungsgewichtsgrenzen

A2 Motorräder bis 35 kW, 0,2 kW/kg Leistungsgewicht, bisher auf 70 kW beschränkt 18 Leistungs- und Leistungsgewichtsbeschränkungen, Beschränkungsursprung

A Alle Motorräder, alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge 24 (direkt) / 20 (stufenweise) / 21 (Trikes > 15 kW) Altersabhängige Zulassung, stufenweise Zulassung ab A2 möglich

B Pkw, Lieferwagen, Fahrzeuge bis 3.500 kg, bis zu 8 Passagiere + Fahrer, kleine Anhänger 18 (17*) Gewichtsbeschränkung, Passagierbeschränkung, Anhängergewichtsbeschränkungen

BE Fahrzeuge der Klasse B mit schwereren Anhängern (Anhänger bis 3.500 kg) Führerschein der Klasse B Anhängergewichtsbeschränkungen, Gesamtgewichtsbeschränkungen

C1 Leichtlastkraftwagen (3.500–7.500 kg), bis zu 8 Passagiere + Fahrer, kleine Anhänger 18 Gewichtsbeschränkung, Passagierbeschränkung, Anhängergewichtsbeschränkungen

C Lastkraftwagen über 3.500 kg, bis zu 8 Passagiere + Fahrer, kleine Anhänger 21 (18*) Gewichtsbeschränkung, Passagierbeschränkung, Anhängergewichtsbeschränkungen, Altersvoraussetzung (kann mit Berufsausbildung niedriger sein)

CE Fahrzeuge der Klasse C mit Anhängern über 750 kg Führerschein der Klasse C Anhängergewichtsbeschränkungen

D1 Kleinbusse (bis zu 16 Passagiere + Fahrer), maximale Länge 8 m, kleine Anhänger 21 Passagierbegrenzung, Längenbegrenzung, Anhängergewichtsbeschränkungen

D Busse (über 8 Passagiere + Fahrer), kleine Anhänger 24 Passagierbegrenzung, Anhängergewichtsbeschränkungen

T Traktoren (> 60 km/h), land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge 16/18 Mindestalter abhängig von Fahrzeugtyp und Geschwindigkeit

L Traktoren (< 40 km/h), selbstfahrende Maschinen, Gabelstapler 16 Fahrzeugtyp und Geschwindigkeitsbegrenzungen

*Für die Klassen AM und B kann in einigen Bundesländern oder im Rahmen von Programmen zum „begleiteten Fahren“ ein Mindestalter von 15 bzw. 17 Jahren gelten. Informieren Sie sich über die aktuellen regionalen Vorschriften.

Wichtige Hinweise und bewährte Verfahren

  • Führen Sie Ihren Führerschein immer mit sich, wenn Sie fahren. Dies ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
  • Machen Sie sich mit den genauen Klassen vertraut, die auf Ihrem Führerschein aufgeführt sind. Auf der Rückseite Ihres Führerscheins sind die Klassen, die Sie fahren dürfen, deutlich angegeben.
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein bestimmtes Fahrzeug fahren dürfen, gehen Sie auf Nummer sicher und überprüfen Sie Ihren Führerschein und die Fahrzeugdaten. Vorsicht ist besser als Nachsicht und rechtliche Konsequenzen.
  • Erwägen Sie eine Erweiterung Ihrer Führerscheinklasse, wenn Sie Fahrzeuge fahren müssen, die über Ihre derzeitigen Berechtigungen hinausgehen. Fahrschulen bieten Kurse und Prüfungen für die Erweiterung auf höhere Klassen an.
  • Achten Sie auf Vermerke und Einschränkungen in Ihrem Führerschein. Manchmal können Führerscheine Vermerke (Codes) enthalten, die bestimmte Bedingungen oder Einschränkungen Ihrer Fahrberechtigung angeben (z. B. das Tragen einer Brille).

Häufig gestellte Fragen

F: Was passiert, wenn ich ein Fahrzeug fahre, für das ich keine Fahrerlaubnis habe?

A: Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist in Deutschland eine schwere Straftat. Sie müssen mit hohen Geldstrafen, Punkten in Flensburg und in schweren Fällen mit dem Entzug oder der Aufhebung Ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Außerdem kann Ihr Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls erlöschen, sodass Sie finanziell haftbar sind.

F: Darf ich in Deutschland mit einem ausländischen Führerschein Auto fahren?

A: Im Allgemeinen werden Führerscheine aus EU- und EWR-Ländern in Deutschland anerkannt. Für Führerscheine aus anderen Ländern (Drittstaaten) gelten komplexere Regelungen, die von den Vereinbarungen zwischen Deutschland und Ihrem Heimatland abhängen. Möglicherweise müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein anerkennen lassen oder nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer einen deutschen Führerschein erwerben. Informieren Sie sich am besten über die spezifischen Vorschriften Ihres Herkunftslandes.

F: Ich habe einen Führerschein der Klasse B. Darf ich einen Wohnwagen ziehen?

A: Ja, mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie einen Wohnwagen ziehen, jedoch innerhalb der zuvor genannten Gewichtsbeschränkungen (Anhänger nicht schwerer als 750 kg oder Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination unter bestimmten Bedingungen nicht mehr als 3.500 kg). Für größere Wohnwagen oder schwerere Fahrzeugkombinationen benötigen Sie wahrscheinlich einen Führerschein der Klasse BE.

F: Wie kann ich meine Führerscheinklasse erweitern?

A: Um Ihre Führerscheinklasse zu erweitern, müssen Sie sich bei einer Fahrschule anmelden und eine zusätzliche Ausbildung sowie Prüfungen (sowohl theoretisch als auch praktisch) für die gewünschte Klasse absolvieren.

F: Ist „Begleitetes Fahren ab 17“ (begleitetes Fahren mit 17) in allen deutschen Bundesländern möglich?

A: Ja, „Begleitetes Fahren ab 17“ ist in allen deutschen Bundesländern möglich. Damit dürfen 17-Jährige in Begleitung eines registrierten Mentors (Beifahrer) Autos (Klasse B/BE) fahren. Für die Begleitperson gelten bestimmte Vorschriften und Anforderungen, z. B. hinsichtlich Alter, Fahrerfahrung und Nüchternheit.

F: Wo finde ich die offiziellen und aktuellsten Informationen zu deutschen Führerscheinen?

A: Die offiziellen deutschen Quellen für Informationen zum Führerschein sind das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und Ihre örtliche Führerscheinstelle. Auch Fahrschulen sind eine hervorragende Anlaufstelle für praktische Tipps und aktuelle Vorschriften.

Das Verständnis der deutschen Führerscheinklassen ist nicht nur eine Frage der Legalität, sondern auch der Sicherheit für Sie selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Indem Sie sich mit den Berechtigungen und Einschränkungen Ihres Führerscheins vertraut machen, tragen Sie zu einem verantwortungsbewussten und sicheren Fahrverhalten in Deutschland bei. Informieren Sie sich stets über Änderungen der Vorschriften und zögern Sie nicht, bei Unklarheiten bei offiziellen Stellen oder Fahrlehrern nachzufragen. Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt!