Führerschein Verlängerung

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Navigieren im Straßenverkehr: Ihr Leitfaden zur Führerscheinverlängerung in Deutschland

Autofahren in Deutschland bietet Ihnen Freiheit und Komfort, um die malerischen Routen und pulsierenden Städte zu erkunden. Ob Sie nun schon lange hier leben oder als Neuzugezogener Ihren ausländischen Führerschein umgeschrieben haben – es ist wichtig, die Regeln rund um den Führerschein zu kennen. Ein Aspekt, der dabei häufig auftaucht, ist die Führerscheinverlängerung. Das sollten Sie nicht übersehen, denn das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein hat Konsequenzen.

Dieser Artikel ist Ihr umfassender Leitfaden für die Verlängerung Ihres Führerscheins in Deutschland. Wir erklären Ihnen alles, was Sie wissen müssen, von der Gültigkeitsdauer bis hin zu den einzelnen Schritten zur Verlängerung Ihres Führerscheins, damit Sie legal auf der Straße bleiben.

Die Gültigkeit Ihres deutschen Führerscheins

Als Erstes müssen Sie wissen, dass deutsche Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 15 Jahren haben. Das bedeutet, dass Ihr glänzender neuer Führerschein nicht unbegrenzt gültig ist. Stattdessen müssen Sie ihn alle 15 Jahre verlängern.

Für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt etwas anderes. Diese älteren, oft rosa oder grauen Führerscheine aus Papier haben kein explizites Ablaufdatum aufgedruckt. Sie werden jedoch schrittweise ausgemustert und müssen bis zu bestimmten Fristen gegen die neuen Führerscheine im Kreditkartenformat umgetauscht werden. Diese Fristen richten sich nach Ihrem Geburtsjahr oder, wenn Sie einen Führerschein der Klassen C oder D (Lkw oder Bus) besitzen, nach dem Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins. Dieser Umtausch dient im Wesentlichen als Verlängerung, um Ihren Führerschein an den modernen 15-jährigen Gültigkeitsstandard anzupassen.

Um Ihnen die Fristen für den Umtausch Ihrer älteren Führerscheine zu verdeutlichen und die 15-jährige Gültigkeit der neueren Führerscheine zu erläutern, sehen Sie sich bitte die folgende Tabelle an:

Tabelle 1: Gültigkeit von Führerscheinen und Umtauschfristen

Ausstellungsdatum/Art des Führerscheins Gültigkeitsdauer (neue Führerscheine) / Umtauschfrist (alte Führerscheine) Wichtige Hinweise

Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden (Papierführerscheine) Umtauschfrist basierend auf dem Geburtsjahr: Gilt für ältere rosa oder graue Papierführerscheine. Die genauen Fristen basierend auf Ihrem Geburtsjahr entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle. Der Umtausch ist bis zu diesen Daten obligatorisch.

* Geburtsjahr 1953–1958: bis zum 19. Januar 2022 * Geburtsjahr 1959–1964: bis zum 19. Januar 2023

* Geburtsjahr 1965–1970: bis zum 19. Januar 2024 * Geburtsjahr 1971 oder später: bis zum 19. Januar 2025

* Geburtsjahr vor 1953: bis zum 19. Januar 2033 Längere Frist für ältere Fahrer. Es ist jedoch ratsam, den Umtausch früher vorzunehmen, um einen Ansturm in letzter Minute zu vermeiden.

Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine – in der Regel noch ohne 15-jährige Gültigkeit) Umtauschfrist basierend auf dem Ausstellungsdatum des Führerscheins: Hierbei handelt es sich häufig um Kartenführerscheine, die vor dem Inkrafttreten der 15-jährigen Gültigkeitsregel ausgestellt wurden. Sie müssen ebenfalls entsprechend den Fristen für das Ausstellungsdatum umgetauscht werden.

* Ausstellungsjahr 1999–2001: bis zum 19. Januar 2026 * Ausstellungsjahr 2002–2004: bis zum 19. Januar 2027

* Ausstellungsjahr 2005–2007: bis zum 19. Januar 2028 * Ausstellungsjahr 2008: bis zum 19. Januar 2029

* Ausstellungsjahr 2009: bis zum 19. Januar 2030 * Ausstellungsjahr 2010: bis zum 19. Januar 2031

* Ausstellungsjahr 2011: bis zum 19. Januar 2032 * Ausstellungsjahr 2012–18. Januar 2013: bis zum 19. Januar 2033

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine mit einer Gültigkeit von 15 Jahren) Gültigkeit: 15 Jahre ab Ausstellungsdatum. Auf Ihrem Führerschein ist das Ablaufdatum aufgedruckt. Vor diesem Datum muss eine Verlängerung beantragt werden.

Führerscheine der Klassen C und D (Lkw/Bus) Gültigkeit: In der Regel 5 Jahre. Diese Führerscheine für den Beruf haben oft kürzere Gültigkeitsdauern und erfordern möglicherweise regelmäßige ärztliche Untersuchungen zur Verlängerung, unabhängig von der 15-jährigen Standardregelung für andere Klassen.

Wichtiger Hinweis: Diese Fristen gelten für den Umtausch älterer Führerscheine. Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt wurden, müssen vor ihrem Ablauf – also 15 Jahre nach dem Ausstellungsdatum – verlängert werden.

Der Führerscheinverlängerungsprozess: Schritt für Schritt

Die Verlängerung Ihres deutschen Führerscheins ist ein unkomplizierter Vorgang, aber es ist wichtig, ihn rechtzeitig vor Ablauf Ihres Führerscheins oder vor Ablauf der Umtauschfrist zu beginnen. Hier finden Sie eine Übersicht über die Schritte, die Sie unternehmen müssen:

  1. Überprüfen Sie das Ablaufdatum Ihres Führerscheins oder die Umtauschfrist: Der erste Schritt besteht immer darin, sich darüber zu informieren, wann Ihr Führerschein verlängert oder umgetauscht werden muss. Bei neueren Führerscheinen (ausgestellt nach dem 19. Januar 2013) ist das Ablaufdatum deutlich auf der Vorderseite aufgedruckt. Bei älteren Führerscheinen entnehmen Sie die Umtauschfrist bitte Tabelle 1.
  2. Erforderliche Unterlagen zusammenstellen: Bevor Sie sich zur zuständigen Behörde begeben, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen. In der Regel benötigen Sie:
    • Ihren aktuellen Führerschein: Den Führerschein, den Sie verlängern oder umtauschen möchten.
    • Gültiger Ausweis: In der Regel Ihr Reisepass oder Ihr deutscher Personalausweis.
    • Biometrisches Passfoto: Ein aktuelles, biometrisches Passfoto, das den Standardanforderungen entspricht. Diese Anforderungen sind in der Regel bei Fotografen leicht zu erfüllen.
    • Antragsformular: Dieses Formular können Sie in der Regel von der Website Ihrer örtlichen Führerscheinstelle herunterladen oder direkt dort erhalten.
    • Nachweis des Hauptwohnsitzes in Deutschland: Dies kann Ihre „Meldebescheinigung“ sein.
  3. Besuchen Sie die Führerscheinstelle: Sie müssen die Verlängerung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Die Adresse und Öffnungszeiten Ihrer örtlichen Behörde finden Sie in der Regel online. Viele Behörden bieten mittlerweile eine Online-Terminvereinbarung an, wodurch Sie Zeit sparen können.
  4. Reichen Sie Ihren Antrag und Ihre Unterlagen ein: Bei der Führerscheinstelle reichen Sie Ihr ausgefülltes Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen ein. Die Mitarbeiter prüfen Ihre Unterlagen und bearbeiten Ihren Antrag.
  5. Zahlung der Gebühren: Für die Erneuerung Ihres Führerscheins fallen Gebühren an. Die genaue Höhe kann je nach Region leicht variieren, liegt aber in der Regel zwischen 25 € und 30 €. Diese Gebühren zahlen Sie in der Regel direkt bei der Führerscheinstelle.
  6. Mögliche Sehtest (und ärztliche Untersuchung für bestimmte Klassen): Für normale Pkw- und Motorradführerscheine (Klassen AM, A1, A2, B, BE) ist ein Sehtest bei der Erneuerung in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es liegen bestimmte Anzeichen vor. Die Führerscheinstelle kann jedoch in bestimmten Fällen einen Sehtest verlangen. Für Lkw- und Busführerscheine (Klassen C und D) sind bei jeder Erneuerung regelmäßige ärztliche Untersuchungen und Sehtests vorgeschrieben. Sie müssen einen Nachweis über diese Untersuchungen vorlegen.
  7. Abholung Ihres neuen Führerscheins: Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt, wenn Ihr neuer Führerschein zur Abholung bereitliegt. Dies dauert in der Regel einige Wochen. In der Regel müssen Sie zur Führerscheinstelle zurückkehren, um Ihren neuen Führerschein persönlich abzuholen und Ihren alten abzugeben.

Tabelle 2: Zusammenfassung des Führerscheinverlängerungsprozesses

Schritt Beschreibung Wichtige Hinweise

1. Gültigkeit/Frist prüfen Ermitteln Sie das Ablaufdatum Ihres Führerscheins oder die Umtauschfrist für ältere Führerscheine. Sehen Sie dazu in Ihrem Führerschein und in Tabelle 1 nach.

2. Dokumente zusammenstellen Sammeln Sie Ihren aktuellen Führerschein, Ihren Ausweis, ein biometrisches Foto, das Antragsformular und einen Wohnsitznachweis. Achten Sie darauf, dass Ihr Foto den biometrischen Standards entspricht. Laden Sie das Antragsformular nach Möglichkeit online herunter.

3. Besuch der Führerscheinstelle Begeben Sie sich zur für Ihren Wohnort zuständigen Führerscheinstelle. Informieren Sie sich über die Öffnungszeiten und vereinbaren Sie gegebenenfalls online einen Termin.

4. Einreichung des Antrags und der Unterlagen Reichen Sie Ihren Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei den Mitarbeitern der Führerscheinstelle ein. Rechnen Sie mit Wartezeiten, insbesondere ohne Termin.

5. Gebühren bezahlen Bezahlen Sie die Gebühren für die Erneuerung, die in der Regel zwischen 25 und 30 Euro liegen. Die Zahlungsmethoden können variieren, erkundigen Sie sich bei Ihrer Führerscheinstelle.

6. Sehtest/ärztliche Untersuchung (falls erforderlich) Legen Sie gegebenenfalls einen Sehtest (und für Führerscheine der Klassen C/D eine ärztliche Untersuchung) vor. Für normale Pkw-/Motorradführerscheine ist dies in der Regel nicht erforderlich, sofern nicht anders angegeben. Für Berufskraftfahrerscheine ist dies obligatorisch.

7. Neuen Führerschein abholen Hol deinen neuen Führerschein persönlich bei der Führerscheinstelle ab und gib deinen alten ab. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Du wirst benachrichtigt, wenn dein Führerschein fertig ist.

Folgen des Fahrens mit einem abgelaufenen Führerschein

Das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein in Deutschland ist nicht nur ein Verwaltungsfehler, sondern ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Wenn du mit einem abgelaufenen Führerschein erwischt wirst, drohen dir:

  • Geldstrafen: Sie müssen mit einer Geldstrafe rechnen, die erheblich ausfallen kann.
  • Punkte in Flensburg: Nach dem deutschen Punktesystem für Verkehrsverstöße kann das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein zu Punkten in Flensburg führen. Wenn Sie zu viele Punkte sammeln, drohen weitere Strafen, bis hin zum Führerscheinentzug.
  • Versicherungsprobleme: Im Falle eines Unfalls kann Ihr Versicherungsschutz beeinträchtigt sein, wenn Sie mit einem abgelaufenen Führerschein gefahren sind.

Daher ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sicherstellen, dass Ihr Führerschein jederzeit gültig ist. Beginnen Sie den Verlängerungsprozess rechtzeitig vor dem Ablaufdatum oder der Umtauschfrist, um rechtliche oder praktische Komplikationen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Führerscheinverlängerung

F: Wie früh kann ich die Verlängerung beantragen? A: In der Regel können Sie die Verlängerung mehrere Wochen oder sogar Monate vor Ablauf Ihres Führerscheins oder der Umtauschfrist beantragen. Es ist ratsam, den Prozess mindestens 6-8 Wochen im Voraus zu beginnen, um genügend Bearbeitungszeit einzuplanen.

F: Muss ich für die Verlängerung meine Fahrprüfung erneut ablegen? A: Nein, für die normale Führerscheinverlängerung (Klassen AM, A, B, BE usw.) müssen Sie keine Fahrprüfung ablegen. Die Verlängerung ist in erster Linie ein Verwaltungsvorgang zur Aktualisierung des Führerscheindokuments. Für bestimmte Berufskraftfahrerscheine (C, D) können jedoch im Rahmen der Verlängerung regelmäßige ärztliche und Eignungsprüfungen erforderlich sein.

F: Kann ich meinen deutschen Führerschein verlängern, wenn ich derzeit im Ausland lebe? A: Im Allgemeinen sollten Sie Ihren deutschen Führerschein in Deutschland bei der für Ihren letzten Wohnort in Deutschland zuständigen Führerscheinstelle verlängern. Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, kann der Vorgang komplizierter werden. Wenden Sie sich am besten an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Wohnsitzland und an Ihre letzte Führerscheinstelle in Deutschland, um genaue Informationen zu erhalten. In einigen Fällen müssen Sie Ihren deutschen Führerschein möglicherweise gegen einen Führerschein Ihres Wohnsitzlandes umtauschen.

F: Was passiert, wenn mein Führerschein im Ausland abläuft? A: Wenn Ihr Führerschein im Ausland abläuft und Sie nach Ihrer Rückkehr in Deutschland wieder Auto fahren möchten, sollten Sie die Verlängerung so schnell wie möglich nach Ihrer Rückkehr in Deutschland beantragen. Das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein ist in Deutschland auch dann nicht erlaubt, wenn er im Ausland abgelaufen ist.

F: Gilt die Gültigkeitsdauer von 15 Jahren für alle Führerscheinklassen? A: Die Gültigkeitsdauer von 15 Jahren gilt in erster Linie für das Dokument selbst (die Plastikkarte). Die Fahrberechtigung für bestimmte Klassen, insbesondere Lkw- und Busführerscheine (Klassen C und D), hat jedoch aufgrund von Vorschriften, die regelmäßige ärztliche Untersuchungen und Eignungsprüfungen für Berufskraftfahrer vorschreiben, oft kürzere Gültigkeitsdauern (in der Regel 5 Jahre). Überprüfen Sie immer die spezifischen Gültigkeitsdaten für Ihre Führerscheinklassen.

F: Kann ich mit meinem erneuerten deutschen Führerschein in anderen EU-Ländern fahren? A: Ja, ein erneuerter deutscher Führerschein ist in allen EU- und EWR-Ländern (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie in der Schweiz gültig.

Bleiben Sie legal, bleiben Sie sicher

Die Erneuerung Ihres Führerscheins ist ein wichtiger Bestandteil der Verantwortung als Autofahrer in Deutschland. Wenn Sie die Gültigkeitsdauer kennen, den Erneuerungsprozess befolgen und sich über die Fristen auf dem Laufenden halten, können Sie sicher sein, dass Sie alle gesetzlichen Vorschriften einhalten und Ihr Fahrerlebnis in Deutschland ohne unnötige Sorgen genießen können. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute – planen Sie voraus und erneuern Sie Ihren Führerschein rechtzeitig!