Führerschein umtauschen – Was du als Jahrgang beachten musst
Der Führerschein ist eines der wichtigsten Dokumente im Alltag. Viele von euch besitzen noch das alte, papierbasierte Exemplar, das vor dem EU‑Neufassungsgesetz von 2013 ausgestellt wurde. Damit du weiterhin legal unterwegs bist, musst du deinen alten Schein gegen die moderne Plastikkarte eintauschen – und das ganz unkompliziert, wenn du weißt, worauf du achten musst.
In diesem Beitrag erfährst du Schritt für Schritt, wie du deinen Führerschein je nach Jahrgang umtauschen kannst, welche Unterlagen du brauchst, welche Kosten anfallen und welche Fristen du einhalten solltest. Am Ende gibt es zudem ein kompaktes FAQ, das die häufigsten Fragen beantwortet.
1. Warum ein Umtausch nötig ist
| Jahrgang des Führerscheins | Grund für den Umtausch | Rechtslage |
|---|---|---|
| vor 1990 | Papier‑ oder Kartonführerschein (nicht EU‑konform) | EU‑Führerscheinverordnung 2006/126 (gültig seit 19. Januar 2013) |
| 1990 – 2005 | Alte Plastikkarten ohne EU‑Sicherheitsmerkmale | Verpflichtend seit 19. Januar 2013 |
| 2005 – 2023 | Noch gültige EU‑Karten, aber mit veralteter Seriennummer oder abgelaufenem Ablaufdatum | Nach 30. Juni 2033 müssen alle vor 2013 ausgestellten Karten ausgetauscht sein |
Die EU‑Führerscheinverordnung schreibt vor, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 30. Juni 2033 gegen die neue Plastikkarte ausgetauscht werden müssen. Wer das nicht rechtzeitig erledigt, riskiert, dass der alte Schein bei einer Kontrolle nicht mehr anerkannt wird.
2. Wer muss umtauschen?
| Jahrgang | Muss umtauschen? | Hinweis |
|---|---|---|
| vor 1990 | Ja | Papier‑ oder Karton‑Führerschein ist nicht mehr gültig |
| 1990 – 2005 | Ja | Alte Plastikkarten ohne EU‑Sicherheitsmerkmale |
| 2005 – 2013 | Ja, wenn die Karte noch das alte Format hat | Oft noch akzeptiert, aber bald abgelaufen |
| ab 2013 | Nein | Moderne EU‑Karte – kein Umtausch nötig (außer bei Verlust, Namensänderung o. Ä.) |
Kurz gesagt: Fast jeder Führerschein, der vor 2013 ausgestellt wurde, muss ausgetauscht werden. Und das gilt unabhängig davon, ob du den Schein noch häufig nutzt oder nur selten hinter dem Steuer sitzt.
3. Der Ablauf Schritt für Schritt
3.1 Termin bei der Führerscheinstelle vereinbaren
Viele Bundesländer bieten Online‑Terminbuchungen an – das spart Zeit und Wartezimmer‑Stress. Suche einfach nach „Führerscheinstelle + dein Landkreis“ und buche einen Termin für den Führerschein‑Umtausch.
Tipp: In einigen Städten (z. B. Berlin, Hamburg) kannst du den Umtausch sogar ohne Termin erledigen, musst aber mit längeren Wartezeiten rechnen.
3.2 Unterlagen zusammenstellen
| Dokument | Warum nötig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Alter Führerschein | Nachweis des bestehenden Rechts | Original, keine Kopie |
| Personalausweis / Reisepass | Identitätsnachweis | Gültig, nicht abgelaufen |
| aktuelles Passfoto (biometrisch) | Foto im neuen Schein | 35 mm × 45 mm, Hintergrund hell |
| Meldebestätigung (falls Wohnsitzwechsel) | Aktuelle Adresse | Nur bei abweichender Adresse notwendig |
| Geburtsurkunde (bei Namensänderung) | Nachweis neuer Name | Optional, wenn Name unverändert |
| Vollmacht (falls du für jemanden handelst) | Rechtsvertretung | Nur nötig, wenn du nicht selbst erscheinst |
3.3 Gebühren zahlen
Die Kosten variieren je nach Bundesland leicht, liegen aber im Durchschnitt zwischen 30 € und 45 €. Zusätzlich fällt für das biometrische Passfoto oft eine Gebühr von 5 € – 10 € an, wenn du das Foto nicht selbst mitbringst.
| Bundesland | Grundgebühr | Hinweis |
|---|---|---|
| Bayern | 33 € | Schnellere Bearbeitung in München |
| Nordrhein‑Westfalen | 38 € | In Köln inkl. Foto möglich |
| Berlin | 30 € | Online‑Bezahlung über das Service‑Portal |
| Baden‑Württemberg | 36 € | Gebühren reduzieren sich bei Student*innen um 5 € |
3.4 Bearbeitungszeit
| Bearbeitungsart | Durchschnittliche Dauer |
|---|---|
| Standard (vor Ort) | 7 – 14 Tage |
| Express (gegen Aufpreis) | 2 – 3 Tage (ca. + 15 €) |
| Online‑Beantragung (nur für bestimmte Fälle) | 5 Tage nach Nachweis‑Upload |
Hinweis: Die Bearbeitungszeit kann bei hoher Auslastung (z. B. nach Ferien) länger sein. Plane also rechtzeitig, besonders wenn du eine bevorstehende Reise hast.
4. Häufige Stolperfallen und wie du sie vermeidest
| Problem | Ursache | Lösung |
|---|---|---|
| Falschformatiges Foto | Bild zu dunkel, falscher Hintergrund, falsche Größe | Nutze einen Fachbetrieb oder das Online‑Tool der Führerscheinstelle, das das Foto sofort prüft |
| Ungültige Meldeadresse | Nachweis fehlt oder ist veraltet | Beantrage vorher eine aktuelle Meldebestätigung (online bei der Stadt) |
| Verwechslung von Klassen | Alte Klassenbezeichnung (z. B. “Klasse B”) wird nicht richtig übertragen | Prüfe im Vorfeld, ob deine Klasse noch gültig ist – ggf. Nachschulung oder Umbuchung nötig |
| Verspäteter Umtausch | Termin erst nach Frist 30. Juni 2033 | Vereinbare sofort einen Termin und lass dich per E‑Mail bestätigen |
| Verlorener Schein | Kein Original vorhanden | Beantrage eine Neuausstellung (zusätzliche Gebühr, ggf. Nachweis über Vorbesitz) |
5. Was passiert, wenn du den Umtausch verpasst?
Wenn du bis zum 30. Juni 2033 keinen neuen Führerschein erhalten hast, wird dein alter Schein bei Verkehrskontrollen nicht mehr anerkannt. Das kann zu einer Bußgeldzahlung (mindestens 20 €) führen und im schlimmsten Fall zu einem Verbot der Fahrgastbeförderung (z. B. bei gewerblichem Fahrzeug).
Kurz gesagt: Der Umtausch ist keine lästige Bürokratie, sondern schützt dich vor unnötigen Strafen und sorgt dafür, dass du weiterhin ohne Probleme mobil bist.
6. Praktische Checkliste für den Umtausch
- Termin buchen (Online/Telefon)
- Alten Führerschein und Personalausweis mitnehmen
- Biometrisches Passfoto (oder Foto‑Service vor Ort nutzen)
- Meldebestätigung prüfen (falls Wohnsitzwechsel)
- Gebühren in bar oder per EC‑Karte bereit halten
- Ausgefülltes Formular (oft vor Ort erhältlich) mitbringen
- Nach Erhalt des neuen Scheins: Alten Schein sicher vernichten (z. B. schreddern)
7. Fazit – Dein Fahrspaß bleibt erhalten!
Der Umtausch deines Führerscheins ist ein unkomplizierter Prozess, sobald du weißt, welche Unterlagen du brauchst und welche Fristen gelten. Mit der richtigen Vorbereitung sparst du Zeit, vermeidest unnötige Wartezeiten und bist auch künftig rechtssicher unterwegs.
Du bist also bestens gerüstet: Buch jetzt deinen Termin, lege deine Unterlagen bereit und genieße das sichere Fahrgefühl mit deinem neuen EU‑Führerschein.
FAQ – Das häufigste Fragen rund um den Führerschein‑Umtausch
1. Muss ich den Führerschein umtauschen, wenn ich nur noch selten fahre?
Ja. Die EU‑Verordnung gilt für alle Inhaber eines Führerscheins, unabhängig von der Fahrhäufigkeit.
2. Kann ich den Umtausch online erledigen?
Einige Bundesländer bieten ein Online‑Portal zum Upload der Dokumente und zur Zahlung an. Der eigentliche Schein wird dir per Post zugeschickt, sobald er fertig ist.
3. Was kostet die Express‑Ausstellung?
Zusätzlich zur Grundgebühr (ca. 30 € – 38 €) fallen etwa 15 € für die Express‑Bearbeitung an. Der neue Schein ist dann in 2‑3 Tagen fertig.
4. Muss ich bei einem Namenswechsel (z. B. Heirat) etwas Besonderes beachten?
Ja. Lege eine aktuelle Heiratsurkunde oder sonstigen Namensnachweis bei. Der neue Schein wird dann mit deinem aktuellen Namen ausgestellt.
5. Was passiert, wenn mein altes Foto nicht den Vorgaben entspricht?
Du kannst das Foto vor Ort bei vielen Führerscheinstellen gegen eine geringe Gebühr nachreichen lassen. Alternativ lässt du ein neues Foto bei einem Fotografen erstellen.
6. Kann ich den alten Führerschein behalten?
Der alte Schein wird nach Ausstellung des neuen Führerscheins ungültig. Du solltest ihn sicher vernichten (z. B. zerschneiden), um Missbrauch zu vermeiden.
7. Wie lange gilt mein neuer EU‑Führerschein?
In der Regel 15 Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach musst du ihn erneut erneuern.
8. Was ist, wenn ich keinen gültigen Personalausweis habe?
Ein Reisepass reicht ebenfalls als Identitätsnachweis aus.
9. Gibt es Sonderkonditionen für Schüler*innen und Studierende?
Einige Bundesländer gewähren einen Rabatt von 5 € auf die Grundgebühr. Informiere dich bei deiner lokalen Führerscheinstelle.
10. Kann ich den Umtausch in einer anderen Stadt erledigen, wenn ich umgezogen bin?
Ja, du kannst den Umtausch bei jeder Führerscheinstelle in Deutschland beantragen, musst jedoch deine aktuelle Meldeadresse nachweisen.

