Führerschein Für 125

Führerschein Für 125

Dein Weg zum 125er Führerschein: Alles, was du wissen musst

Du träumst davon, die Freiheit auf zwei Rädern zu genießen, dich flexibel durch den Stadtverkehr zu schlängeln oder entspannte Ausflüge ins Grüne zu unternehmen? Ein 125ccm Motorrad oder Roller könnte genau das Richtige für dich sein! Diese wendigen und sparsamen Fahrzeuge sind nicht nur ideal für Fahranfänger, sondern bieten auch erfahrenen Autofahrern eine attraktive Alternative. Bevor du dich jedoch in den Sattel schwingen kannst, brauchst du den passenden Führerschein. Keine Sorge, der Weg dorthin ist übersichtlich und wir führen dich Schritt für Schritt durch alle wichtigen Aspekte.

In diesem Artikel erfährst du alles, was du über den Führerschein für 125er wissen musst. Wir beleuchten die verschiedenen Führerscheinklassen, die Voraussetzungen, den Ablauf der Ausbildung, die Kosten und geben dir wertvolle Tipps, damit du schon bald deinen Traum vom Motorradfahren verwirklichen kannst.

Welche Führerscheinklasse brauchst du für 125ccm?

Um ein 125ccm Motorrad oder einen 125ccm Roller legal fahren zu dürfen, gibt es in Deutschland grundsätzlich zwei Wege: den Motorradführerschein der Klasse A1 oder die Erweiterung B196 für Inhaber des Autoführerscheins der Klasse B. Welcher Weg für dich der richtige ist, hängt von deinen individuellen Voraussetzungen und Zielen ab.

Führerscheinklasse A1:

Die Führerscheinklasse A1 ist der klassische Motorradführerschein für Leichtkrafträder. Mit der Klasse A1 darfst du folgende Fahrzeuge fahren:

  • Leichtkrafträder: Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg.
  • Leichtkraftroller: Roller mit den gleichen technischen Daten wie Leichtkrafträder.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von bis zu 15 kW.

Erweiterung B196:

Die Erweiterung B196 ist eine relativ neue Möglichkeit für Inhaber des Autoführerscheins (Klasse B), ohne zusätzliche Prüfung ein 125ccm Motorrad zu fahren. Wichtig: B196 ist kein eigener Führerschein, sondern eine Zusatzausbildung zur Klasse B. Sie berechtigt dich ausschließlich zum Führen von Leichtkrafträdern innerhalb Deutschlands. Im Ausland wird B196 in der Regel nicht anerkannt.

Mit der Erweiterung B196 darfst du folgende Fahrzeuge fahren:

  • Leichtkrafträder: Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg.
  • Leichtkraftroller: Roller mit den gleichen technischen Daten wie Leichtkrafträder.

Hier eine Tabelle, die die wichtigsten Unterschiede zusammenfasst:

MerkmalFührerscheinklasse A1Erweiterung B196
FührerscheintypEigenständiger MotorradführerscheinZusatzausbildung zur Klasse B (kein eigener Führerschein)
PrüfungenTheorie- und praktische PrüfungKeine Prüfungen, nur Fahrerschulung
GültigkeitInternational gültig (je nach Führerscheindokument)Nur in Deutschland gültig
Voraussetzung Klasse BNicht erforderlichBesitz der Klasse B (mind. 5 Jahre) & Mindestalter 25 Jahre
AusbildungUmfassende Theorie- und PraxisausbildungSpezielle, verkürzte Fahrerschulung
FahrzeugeLeichtkrafträder, Leichtkraftroller, Trikes (bis 15kW)Leichtkrafträder, Leichtkraftroller

Voraussetzungen für den A1 Führerschein

Um den Führerschein der Klasse A1 zu erwerben, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter: 16 Jahre (Der Führerschein kann bereits mit 15 ½ Jahren begonnen werden)
  • Antrag: Du musst einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
  • Sehtest: Du benötigst einen bestandenen Sehtest, der von einem Augenarzt oder Optiker durchgeführt werden kann.
  • Erste-Hilfe-Kurs: Du musst einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, der mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfasst.
  • Theoretische Ausbildung: Die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule ist verpflichtend. Sie umfasst:
    • Grundstoff: 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) für Ersterwerb, bzw. 6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse.
    • Zusatzstoff: 4 Doppelstunden spezifisch für die Klasse A1.
  • Praktische Ausbildung: Auch die praktische Ausbildung in einer Fahrschule ist Pflicht. Sie umfasst:
    • Grundausbildung: Fahrstunden nach Bedarf, je nach deinen individuellen Fähigkeiten.
    • Sonderfahrten: 12 Sonderfahrten sind vorgeschrieben (4 Überlandfahrten, 5 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten).
  • Theoretische Prüfung: Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung musst du die theoretische Prüfung bestehen.
  • Praktische Prüfung: Nach Abschluss der praktischen Ausbildung und den Sonderfahrten musst du die praktische Prüfung bestehen.

Voraussetzungen und Ablauf der Erweiterung B196

Die Erweiterung B196 ist eine unkomplizierte Option für Autofahrer, die gelegentlich ein 125ccm Motorrad fahren möchten und sich den Aufwand einer kompletten Führerscheinausbildung sparen wollen. Die Voraussetzungen sind:

  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B: Du musst seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Auto) sein.
  • Mindestalter: Du musst mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Fahrerschulung: Du musst eine spezielle Fahrerschulung in einer Fahrschule absolvieren. Diese Schulung umfasst:
    • Theorie: Mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten spezifisch für die Klasse B196.
    • Praxis: Mindestens 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten praktische Fahrübungen auf einem 125ccm Motorrad.

Wichtig: Es gibt keine theoretische oder praktische Prüfung für die Erweiterung B196. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Fahrerschulung erhältst du eine Teilnahmebescheinigung. Diese Bescheinigung musst du bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die dann die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein einträgt.

Der Ablauf der B196 Erweiterung in Schritten:

  1. Fahrschule finden: Suche dir eine Fahrschule, die die B196 Erweiterung anbietet.
  2. Anmeldung: Melde dich in der Fahrschule für die B196 Schulung an.
  3. Fahrerschulung absolvieren: Nimm an den Theorie- und Praxis-Einheiten der Fahrerschulung teil.
  4. Teilnahmebescheinigung erhalten: Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du von der Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung.
  5. Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde: Stelle einen Antrag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein.
  6. Führerschein aktualisieren lassen: Reiche die Teilnahmebescheinigung und deinen Führerschein bei der Behörde ein. Dein Führerschein wird dann mit der Schlüsselzahl 196 erweitert.

Kosten für den 125er Führerschein

Die Kosten für den 125er Führerschein können variieren, abhängig von der Fahrschule, der Region und deinem individuellen Lernfortschritt in der praktischen Ausbildung für den A1. Hier eine grobe Übersicht über die zu erwartenden Kosten:

Kosten für den A1 Führerschein (ungefähre Angaben):

KostenpunktUngefähre Kosten
Anmeldegebühr Fahrschule50 – 150 €
Lehrmaterial (App, Buch etc.)50 – 100 €
Fahrstunden (Grundausbildung)Je nach Bedarf, 40-70€ pro Stunde
Sonderfahrten (12 Pflichtstunden)ca. 480 – 840 €
Vorstellungsgebühr Theorieprüfungca. 25 €
Theorieprüfungsgebührca. 25 €
Vorstellungsgebühr Praxisprüfungca. 50 €
Praxisprüfungsgebührca. 140 €
Sehtestca. 5 – 10 €
Erste-Hilfe-Kurs30 – 60 €
Antrag Fahrerlaubnisbehörde40 – 70 €
Gesamtkosten A1 Führerschein (geschätzt)1000 – 2000 €

Kosten für die B196 Erweiterung (ungefähre Angaben):

KostenpunktUngefähre Kosten
Kursgebühr B196 Schulung700 – 1000 €
Antrag Fahrerlaubnisbehörde25 – 50 €
Gesamtkosten B196 Erweiterung (geschätzt)725 – 1050 €

Bitte beachte: Dies sind nur Schätzungen. Die tatsächlichen Kosten können abweichen. Es empfiehlt sich, Angebote von verschiedenen Fahrschulen einzuholen und die Preise zu vergleichen.

Vorteile eines 125ccm Motorrads

Warum solltest du dich für ein 125ccm Motorrad oder Roller entscheiden? Hier sind einige überzeugende Vorteile:

  • Wendigkeit und Flexibilität: Im Stadtverkehr bist du mit einem 125er deutlich schneller und wendiger unterwegs als mit dem Auto. Du findest leichter Parkplätze und kommst problemlos durch Staus.
  • Sparsamkeit: 125ccm Motorräder sind extrem sparsam im Verbrauch. Du sparst Geld beim Tanken und schonst die Umwelt.
  • Geringere Unterhaltskosten: Versicherung und Steuern für 125er sind in der Regel deutlich günstiger als für Autos oder größere Motorräder.
  • Ideal für Anfänger: 125er sind leicht zu handhaben und bieten einen idealen Einstieg in die Welt des Motorradfahrens.
  • Spaßfaktor: Auch wenn sie nicht die Leistung großer Maschinen haben, bieten 125ccm Motorräder jede Menge Fahrspaß und ein tolles Freiheitsgefühl.

FAQs zum 125er Führerschein

F: Kann ich mit dem B196 auch im Ausland 125er fahren? A: Nein, die Erweiterung B196 ist in der Regel nur in Deutschland gültig. Für Fahrten im Ausland benötigst du den A1 Führerschein.

F: Wie lange dauert die Ausbildung für den A1 Führerschein? A: Das ist individuell unterschiedlich und hängt von deinem Lernfortschritt ab. Im Durchschnitt solltest du mit 2-4 Monaten rechnen.

F: Wie lange dauert die B196 Schulung? A: Die B196 Schulung umfasst mindestens 13,5 Stunden (Theorie und Praxis) und kann in der Regel innerhalb weniger Tage oder Wochen absolviert werden.

F: Muss ich für die B196 Schulung meine komplette Motorradkleidung kaufen? A: Nein, für die Schulung reicht in der Regel festes Schuhwerk, eine lange Hose und eine Jacke. Die Fahrschule stellt in der Regel Helme und Handschuhe. Für deine späteren Fahrten mit dem eigenen Motorrad ist jedoch komplette Motorradschutzkleidung dringend empfohlen.

F: Was passiert, wenn ich die Theorie- oder Praxisprüfung für den A1 Führerschein nicht bestehe? A: Keine Sorge, du kannst die Prüfungen wiederholen. Nach der nicht bestandenen Theorieprüfung hast du 12 Monate Zeit für die Wiederholung. Die praktische Prüfung kannst du in der Regel nach einer erneuten Vorstellungsgebühr und ggf. weiteren Fahrstunden wiederholen.

F: Kann ich die B196 Erweiterung später in den A1 Führerschein umwandeln? A: Nein, die B196 Erweiterung kann nicht in den A1 Führerschein umgewandelt werden. Wenn du später einen “richtigen” Motorradführerschein möchtest, musst du die komplette A1 Ausbildung mit Prüfungen absolvieren.

Fazit

Der Führerschein für 125ccm Motorräder eröffnet dir eine Welt voller Mobilität und Fahrspaß. Ob du dich für den klassischen A1 Führerschein entscheidest oder die unkomplizierte Erweiterung B196 wählst, hängt von deinen persönlichen Vorlieben und Zielen ab. Informiere dich gründlich, finde die passende Fahrschule und starte noch heute in dein Zweirad-Abenteuer! Wir wünschen dir viel Erfolg auf deinem Weg zum 125er Führerschein und allzeit gute Fahrt!