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Führerschein B17

Führerschein B17: Ihr Leitfaden für den Führerschein mit 17 in Deutschland

Zählst du schon sehnsüchtig die Tage, bis du endlich Auto fahren darfst? In Deutschland musst du nicht bis zu deinem 18. Geburtstag warten, um die Freiheit auf der Straße zu genießen. Dank des Programms „Begleitetes Fahren ab 17“, besser bekannt als Führerschein B17, kannst du bereits mit 17 Jahren deinen Führerschein machen und in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren.

Bei diesem System geht es nicht nur darum, dein Bedürfnis nach Unabhängigkeit früher zu befriedigen. Es handelt sich um ein gut strukturiertes Programm, das dir wertvolle Fahrerfahrung unter Aufsicht vermittelt und dich langfristig zu einem sichereren und selbstbewussteren Fahrer macht. Dieser Artikel ist dein umfassender Leitfaden, um alles zu verstehen, was du über den Führerschein B17 wissen musst – vom Antragsverfahren bis hin zu den Pflichten, die du und deine Begleitperson haben.

Was genau ist der Führerschein B17?

Der Führerschein B17 ist eine spezielle Fahrerlaubnis, mit der du ab 17 Jahren Fahrzeuge der Klasse B (Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t) fahren darfst, sofern du immer von einer registrierten „Begleitperson“ begleitet wirst. Betrachten Sie ihn als Sprungbrett zum uneingeschränkten Führerschein, der Ihnen die Möglichkeit gibt, unter Anleitung eines erfahrenen Fahrers praktische Erfahrungen im realen Straßenverkehr zu sammeln.

Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich hierbei nicht um eine andere Art von Führerschein handelt. Sie durchlaufen weiterhin die normale Fahrschulausbildung mit theoretischem und praktischem Unterricht und legen die gleichen Prüfungen ab wie jemand, der mit 18 Jahren den Führerschein B erwerben möchte. Der wesentliche Unterschied besteht in dem Alter, in dem Sie Ihren Führerschein erhalten können, und der Begleitpflicht bis zum 18.

Wer kann den Führerschein B17 erwerben?

Wenn Sie einen Vorsprung beim Fahren erwerben möchten, wird es Sie freuen zu erfahren, dass das Programm Führerschein B17 vielen jungen Menschen in Deutschland offensteht. Hier finden Sie eine Übersicht über die Zulassungsvoraussetzungen:

  • Alter: Du kannst bereits sechs Monate vor deinem 17. Geburtstag mit der Fahrschulausbildung beginnen und die theoretische Prüfung ablegen. Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen. Der Führerschein B17 wird dir an deinem 17. Geburtstag oder danach ausgestellt.
  • Wohnsitz: In der Regel musst du in Deutschland wohnhaft sein, um einen deutschen Führerschein, einschließlich des Führerscheins B17, beantragen zu können.
  • Freiwillige Teilnahme: Die Teilnahme am Führerschein B17-Programm ist völlig freiwillig. Du kannst dich auch dafür entscheiden, bis zu deinem 18. Geburtstag zu warten, um deinen uneingeschränkten Führerschein B zu erwerben.

Der Prozess: So bekommst du deinen Führerschein B17

Der Weg zum Führerschein B17 ähnelt dem zum regulären Führerschein B, jedoch mit einigen spezifischen Schritten im Zusammenhang mit dem „Begleitetes Fahren“. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen dabei hilft:

  1. Melden Sie sich bei einer Fahrschule an: Wie alle angehenden Fahrer müssen Sie sich zunächst bei einer Fahrschule anmelden. Wählen Sie eine renommierte Fahrschule in Ihrer Nähe, die das Programm Führerschein B17 anbietet. Dort werden Sie durch den gesamten Prozess begleitet und erhalten die erforderlichen Schulungsunterlagen.
  2. Theorieunterricht: Sie besuchen obligatorische Theorieunterrichtsstunden, in denen Sie die Verkehrsregeln, Vorschriften und sicheres Fahrverhalten lernen. Der Theorieunterricht entspricht dem des Führerscheins B.
  3. Theorieprüfung: Wenn Sie sich bereit fühlen, legen Sie die offizielle Theorieprüfung beim TÜV oder DEKRA ab. Diese Prüfung findet am Computer statt und testet Ihre Kenntnisse der Verkehrsregeln.
  4. Praktischer Unterricht: Nach bestandener Theorieprüfung beginnen Sie mit dem praktischen Fahrunterricht bei einem Fahrlehrer. Die Anzahl der obligatorischen Fahrstunden ist nicht festgelegt und hängt von Ihrem individuellen Lernfortschritt und Ihrer Begabung ab. Es gibt jedoch vorgeschriebene Mindeststunden für Sonderfahrten, darunter Nachtfahrten, Autobahnfahrten und Fahrten auf Landstraßen.
  5. Praktische Prüfung: Sobald Ihr Fahrlehrer Sie für bereit hält, legen Sie die praktische Fahrprüfung mit einem Prüfer des TÜV oder der DEKRA ab. In dieser Prüfung wird Ihre Fähigkeit getestet, ein Fahrzeug in verschiedenen Verkehrssituationen sicher zu führen.
  6. Beantragung des Führerscheins B17 beim Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle: Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung müssen Sie Ihren Führerschein B17 bei Ihrer örtlichen Führerscheinbehörde (Straßenverkehrsamt oder Führerscheinstelle) beantragen. Dazu müssen Sie mehrere Dokumente einreichen, darunter:
    • Antragsformular
    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
    • Passfoto (biometrisch)
    • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
    • Sehtestbescheinigung
    • Bescheinigungen über das Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung
    • Liste der von Ihnen ausgewählten Begleitpersonen (einschließlich Kopien ihrer Führerscheine und Personalausweise/Reisepässe)
  7. Anmeldung der Begleitpersonen: Für den Führerschein B17 müssen Sie mindestens eine, maximal mehrere Begleitpersonen benennen und anmelden. Dies sind Personen, die berechtigt sind, Sie bis zu Ihrem 18. Lebensjahr beim Fahren zu begleiten.

Die Begleitperson: Ihr erfahrener Begleiter

Die „Begleitperson“ ist ein wesentlicher Bestandteil des Führerscheinprogramms B17. Sie fungiert nicht als Fahrlehrer, sondern als unterstützender und erfahrener Begleiter, der Ihnen während Ihrer ersten Fahrten mit Rat und Tat zur Seite steht. Die von Ihnen ausgewählten Begleitpersonen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Voraussetzung Details

Mindestalter Mindestens 30 Jahre alt

Gültiger Führerschein Muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines gültigen deutschen oder EU/EWR-Führerscheins der Klasse B sein

Punkte in Flensburg Darf nicht mehr als 1 Punkt im deutschen Führerscheinregister (Flensburg) haben

Fahrverbot Darf keinem Fahrverbot oder Führerscheinentzug unterliegen

Alkohol-/Drogenkonsum Darf während der Begleitung nicht unter dem Einfluss von Alkohol (unter 0,5 Promille) oder Drogen stehen

Aufgaben der Begleitperson:

  • Beratung: Die Begleitperson sollte als hilfsbereiter Ratgeber fungieren und Ihnen Tipps zur Verbesserung Ihrer Fahrfähigkeiten und Ihrer Gefahrenwahrnehmung geben.
  • Keine Eingriffe: Sie darf nicht aktiv in den Fahrvorgang eingreifen, z. B. durch Lenken oder Betätigen der Pedale. Ihre Rolle ist rein beratend.
  • Einhaltung der Regeln: Von der Begleitperson wird außerdem erwartet, dass sie sich an die Verkehrsregeln und -vorschriften hält und als verantwortungsbewusstes Vorbild auftritt.
  • Dokumentation: Sie muss ihren Führerschein und ihren Ausweis bei sich tragen, wenn sie Sie begleitet.

Sie können mehr als eine Begleitperson registrieren, was von Vorteil sein kann, da es Ihnen Flexibilität bietet und Ihnen ermöglicht, Erfahrungen mit verschiedenen Fahrstilen und Perspektiven zu sammeln. In der Regel übernehmen Familienmitglieder oder enge Freunde diese Rolle.

Vorteile der Teilnahme am Führerschein B17

Die Entscheidung für den Führerschein B17 bietet Ihnen mehrere Vorteile:

  • Frühe Fahrerfahrung: Sie sammeln ein ganzes Jahr lang wertvolle Fahrerfahrung im realen Straßenverkehr, bevor Sie selbstständig fahren. Diese begleitete Praxis kann Ihre Fahrfähigkeiten und Ihr Selbstvertrauen erheblich verbessern.
  • Erhöhte Verkehrssicherheit: Studien haben gezeigt, dass Teilnehmer an Programmen zum „begleiteten Fahren“ in den ersten Jahren nach Erlangung der Fahrerlaubnis weniger Unfälle haben als diejenigen, die mit 18 Jahren ohne vorherige begleitete Fahrpraxis selbstständig fahren.
  • Mehr Mobilität und Unabhängigkeit: Trotz der Begleitpflicht bietet Ihnen der Führerschein B17 mehr Mobilität und Unabhängigkeit für Ihre täglichen Aktivitäten, wie z. B. den Weg zur Schule, zur Arbeit oder zu Freizeitaktivitäten, insbesondere in Gebieten mit eingeschränkter öffentlicher Verkehrsanbindung.
  • Vorbereitung auf den Vollführerschein: Das B17-Programm bereitet Sie nahtlos auf den uneingeschränkten Führerschein B mit 18 Jahren vor. Sie sind bereits mit den Fahrvorgängen und Verkehrsregeln vertraut, was den Übergang erleichtert.
  • Mögliche Versicherungsvorteile: Einige Versicherungsgesellschaften bieten jungen Fahrern, die am Führerschein B17-Programm teilgenommen haben, möglicherweise günstigere Prämien an, da sie ihre größere Fahrerfahrung anerkennen.

Zu berücksichtigende Aspekte und mögliche Nachteile

Der Führerschein B17 bietet zwar viele Vorteile, es gibt jedoch auch einige Aspekte zu berücksichtigen:

  • Abhängigkeit von Begleitpersonen: Bis zu Ihrem 18. Geburtstag sind Sie immer auf eine registrierte Begleitperson angewiesen, die Sie beim Fahren begleitet. Dies erfordert möglicherweise eine sorgfältige Planung und Koordination.
  • Verantwortung: Auch unter Aufsicht ist das Fahren eine große Verantwortung. Sie müssen die Verkehrsregeln kennen, defensiv fahren und sich hinter dem Steuer verantwortungsbewusst verhalten.
  • Einschränkungen: Mit dem Führerschein B17 dürfen Sie nur in Deutschland und Österreich fahren. Das Fahren in anderen Ländern ist möglicherweise nicht erlaubt und sollte im Voraus geklärt werden.
  • Mögliche Anfangskosten: Die Kosten für die Fahrschule, die Prüfungen und das Antragsverfahren sind ähnlich wie bei einem regulären Führerschein B. Allerdings fallen diese Kosten möglicherweise früher an.

Übergang zum vollständigen Führerschein B mit 18

Die gute Nachricht ist, dass der Übergang vom Führerschein B17 zum vollständigen, uneingeschränkten Führerschein B unkompliziert ist. An Ihrem 18. Geburtstag wird Ihr Führerschein B17 automatisch als vollständiger Führerschein B gültig, ohne dass Sie weitere Prüfungen ablegen oder einen neuen Führerschein beantragen müssen.

In der Regel erhalten Sie ein Schreiben von der Führerscheinbehörde, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass Ihr Führerschein B17 nun als vollwertiger Führerschein gültig ist. Sie müssen Ihren B17-Führerschein zwar nicht sofort gegen einen neuen Führerschein der Klasse B umtauschen, aber aus administrativen Gründen wird dies in der Regel bei Ihrem nächsten Besuch beim Straßenverkehrsamt oder bei Ablauf Ihres B17-Führerscheins empfohlen.

Fazit

Das Führerschein-B17-Programm ist eine fantastische Möglichkeit für junge Menschen in Deutschland, frühzeitig in einer sicheren und beaufsichtigten Umgebung Fahrerfahrung zu sammeln. Es ermöglicht Ihnen, wertvolle Fahrkenntnisse zu erwerben, Ihre Unabhängigkeit zu erhöhen und sich auf ein Leben lang sicheres Fahren vorzubereiten. Wenn Sie den Ablauf, die Anforderungen und die damit verbundenen Pflichten kennen, können Sie sich voller Zuversicht auf den Weg zum Führerschein B17 machen und die Fahrt genießen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Führerschein B17

F: Darf ich an meinem 17. Geburtstag alleine fahren, wenn ich den Führerschein B17 habe? A: Nein. Auch nach Erhalt des Führerscheins B17 an Ihrem 17. Geburtstag dürfen Sie bis zu Ihrem 18. Geburtstag nur in Begleitung einer registrierten Begleitperson fahren. Das alleinige Fahren vor Ihrem 18. Geburtstag mit einem Führerschein B17 ist ein Verstoß und kann mit Strafen geahndet werden.

F: Darf meine Begleitperson während der Begleitung Alkohol trinken? A: Nein. Begleitpersonen dürfen während der Begleitung nicht unter dem Einfluss von Alkohol (über 0,5 Promille) oder Drogen stehen. Sie sind für die Anleitung verantwortlich und sollten dazu in der Lage sein.

F: Muss ich Fahrstunden mit meiner Begleitperson nehmen? A: Nein. Ihre praktischen Fahrstunden werden mit einem zertifizierten Fahrlehrer in einer Fahrschule absolviert. Die Aufgabe der Begleitperson beginnt erst, nachdem Sie Ihren Führerschein B17 erworben haben und selbstständig, aber immer in Begleitung der Begleitperson, außerhalb des Fahrschulunterrichts fahren.

F: Kann meine Begleitperson mein Fahrlehrer sein? A: Nein, Ihre Begleitperson hat eine andere Aufgabe als Ihr Fahrlehrer. Ihr Fahrlehrer ist professionell ausgebildet, um Ihnen das Fahren beizubringen, während Ihre Begleitperson ein vertrauenswürdiger und erfahrener Fahrer ist, der Sie nach Abschluss Ihrer Fahrschulausbildung und Erhalt des Führerscheins B17 in alltäglichen Fahrsituationen begleitet.

F: Was passiert, wenn ich vor meinem 18. Geburtstag mit einem Führerschein B17 ohne Begleitperson fahre? A: Das Fahren ohne Begleitperson mit einem Führerschein B17 vor Vollendung des 18. Lebensjahres gilt als Fahren ohne gültigen Führerschein. Dies kann zu erheblichen Strafen führen, darunter Geldbußen, Punkte in Flensburg (nach Erhalt des endgültigen Führerscheins) und die Teilnahme an einem Nachhilfekurs. Außerdem kann sich dadurch der Erhalt des uneingeschränkten Führerscheins verzögern oder erschweren.

F: Darf ich mit dem Führerschein B17 alle Arten von Fahrzeugen fahren? A: Ja, mit dem Führerschein B17 sind Sie berechtigt, Fahrzeuge der Klasse B zu fahren, darunter Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen, sofern Sie von einer registrierten Begleitperson begleitet werden. Dies entspricht der Fahrzeugklasse des Führerscheins B.

F: Wie viele Begleitpersonen kann ich registrieren? A: Sie können mehr als eine Begleitperson registrieren. Es ist von Vorteil, mehrere Personen zu registrieren, da dies mehr Flexibilität und Abwechslung bei Ihren Fahrten mit Begleitperson ermöglicht. Jede Begleitperson muss die erforderlichen Kriterien erfüllen und bei den Behörden registriert sein.

F: Ist der Führerschein B17 auch außerhalb Deutschlands gültig? A: Derzeit wird der Führerschein B17 in der Regel in Deutschland und Österreich anerkannt. Es ist jedoch wichtig, die Vorschriften aller anderen Länder, in denen Sie fahren möchten, zu überprüfen, da die Anerkennung variieren kann. Es ist generell ratsam, mit dem Führerschein B17 nur in Deutschland und Österreich zu fahren, bis Sie mit 18 Jahren den uneingeschränkten Führerschein B erhalten.