Führerschein Ab 16

Führerschein Im Lebenslauf

Führerschein ab 16? Alles, was du über das Begleitete Fahren ab 17 wissen musst

Du bist 16 Jahre alt und kannst es kaum erwarten, endlich selbstständig Auto zu fahren? Der Gedanke, mit Freunden unterwegs zu sein, ohne auf Bus und Bahn angewiesen zu sein, ist verlockend. Vielleicht hast du dich schon gefragt, ob es in Deutschland möglich ist, den Führerschein bereits mit 16 zu machen. Die Antwort ist: Nicht ganz, aber es gibt eine Möglichkeit, früher ans Steuer zu kommen! Zwar kannst du in Deutschland keinen vollwertigen Führerschein mit 16 Jahren erwerben, aber das “Begleitete Fahren ab 17” (BF17) macht es möglich, schon früher Fahrpraxis zu sammeln und mit 17 Jahren begleitet Auto zu fahren.

In diesem Artikel erklären wir dir alles, was du über das Begleitete Fahren ab 17 wissen musst. Wir zeigen dir die Voraussetzungen, den Ablauf und die Regeln, damit du bestens informiert bist und entscheiden kannst, ob dieser Weg für dich der richtige ist. Es ist wichtig zu verstehen, dass BF17 mehr als nur eine frühe Fahrerlaubnis ist. Es ist ein erprobtes Konzept zur Erhöhung der Verkehrssicherheit junger Fahranfänger.

Was ist das Begleitete Fahren ab 17?

Das Begleitete Fahren ab 17 ist ein Modellprojekt, das in Deutschland im Jahr 2005 eingeführt wurde und sich seitdem großer Beliebtheit erfreut. Es ermöglicht dir, bereits mit 17 Jahren den Führerschein der Klasse B oder BE zu erwerben und in Begleitung einer erfahrenen Person am Straßenverkehr teilzunehmen. Der Clou dabei ist, dass du die Fahrschulausbildung und die Prüfungen ganz normal absolvieren kannst, aber die Fahrerlaubnis zunächst nur in Verbindung mit einer oder mehreren Begleitpersonen gilt.

Im Grunde genommen ist es eine Art “Übungsphase” im realen Straßenverkehr, bevor du dann mit 18 Jahren deinen vollwertigen Führerschein erhältst. Diese Begleitung soll dir helfen, deine Fahrkünste unter realen Bedingungen zu verbessern und von der Erfahrung deiner Begleitpersonen zu profitieren.

Voraussetzungen für das Begleitete Fahren ab 17

Wenn du am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen möchtest, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Diese Bedingungen gelten sowohl für dich als Fahranfänger als auch für die Personen, die dich begleiten sollen.

Voraussetzungen für dich als Fahranfänger:

Es gibt einige Punkte, die du erfüllen musst, um am BF17 teilnehmen zu können. Diese sorgen dafür, dass du für das Programm geeignet bist und die notwendigen Grundlagen mitbringst.

  • Mindestalter: Du musst mindestens 16 Jahre und 6 Monate alt sein, um dich in der Fahrschule anzumelden. Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor deinem 17. Geburtstag gestellt werden.
  • Antragstellung: Du musst einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Hierfür benötigst du in der Regel einen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und eine Meldebescheinigung.
  • Sehtest: Ein bestandener Sehtest oder ein Gutachten vom Augenarzt ist erforderlich, um zu beweisen, dass du die nötige Sehfähigkeit zum Autofahren besitzt.
  • Erste-Hilfe-Kurs: Du musst an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben. Dieser Kurs vermittelt dir die wichtigsten Maßnahmen, die du im Notfall leisten musst.
  • Fahrschulausbildung: Du musst dich bei einer Fahrschule anmelden und die vorgeschriebene Ausbildung absolvieren. Diese umfasst sowohl den theoretischen als auch den praktischen Teil.
  • Theoretische Prüfung: Du musst die theoretische Führerscheinprüfung bestehen. Diese Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen.
  • Praktische Ausbildung und Prüfung: Nach bestandener Theorieprüfung folgt die praktische Ausbildung in der Fahrschule. Sobald dein Fahrlehrer dich für bereit hält, kannst du die praktische Prüfung ablegen. Diese Prüfung kann frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag erfolgen.

Zusammenfassend lassen sich deine Voraussetzungen in folgender Tabelle darstellen:

VoraussetzungDetails
Mindestalter16 Jahre und 6 Monate für Anmeldung, Antragstellung frühestens 6 Monate vor 17. Geburtstag
AntragstellungBei der Fahrerlaubnisbehörde mit Personalausweis/Reisepass, Passfoto, Meldebescheinigung
SehtestBestandener Sehtest oder augenärztliches Gutachten
Erste-Hilfe-KursTeilnahmebescheinigung erforderlich
FahrschulausbildungAnmeldung und Absolvierung in einer Fahrschule
Theoretische PrüfungBestehen, frühestens 3 Monate vor 17. Geburtstag
Praktische Ausbildung & PrüfungBestehen, praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor 17. Geburtstag

Voraussetzungen für die Begleitpersonen:

Die Begleitpersonen spielen eine entscheidende Rolle beim Begleiteten Fahren ab 17. Sie sollen dir mit Rat und Tat zur Seite stehen und dich unterstützen, sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Daher müssen auch sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Mindestalter: Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Führerscheinbesitz: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden alten Klasse 3) sein.
  • Punkte in Flensburg: Begleitpersonen dürfen zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (in Flensburg) haben. Dies zeigt, dass sie sich selbst an die Verkehrsregeln halten.
  • Kein Alkohol oder Drogen: Während der Begleitfahrt dürfen Begleitpersonen nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen. Es gilt die 0,5-Promille-Grenze, und es dürfen keine Anzeichen von Drogeneinfluss vorhanden sein.

Die Voraussetzungen für deine Begleitpersonen im Überblick:

VoraussetzungDetails
Mindestalter30 Jahre
FührerscheinbesitzMindestens 5 Jahre ununterbrochen Klasse B (oder alte Klasse 3)
Punkte in FlensburgMaximal 1 Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung
Alkohol- und Drogenverbot0,5-Promille-Grenze, keine Anzeichen von Drogeneinfluss während der Begleitfahrt

Es können bis zu fünf Begleitpersonen benannt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Begleitpersonen im Führerscheindokument eingetragen werden müssen. Nur Personen, die offiziell als Begleitpersonen eingetragen sind, dürfen dich begleiten.

Der Führerschein mit 17 und die Regeln während des Begleiteten Fahrens

Wenn du alle Prüfungen bestanden hast, erhältst du zum 17. Geburtstag keine “richtige” Fahrerlaubniskarte, sondern eine Prüfbescheinigung zum Begleiteten Fahren. Diese Prüfbescheinigung ist dein Nachweis, dass du berechtigt bist, in Begleitung Auto zu fahren. Zusammen mit deinem Personalausweis oder Reisepass gilt diese Bescheinigung als deine Fahrerlaubnis.

Wichtige Regeln während des Begleiteten Fahrens:

  • Begleitung ist Pflicht: Du darfst nur in Begleitung einer oder mehrerer deiner eingetragenen Begleitpersonen Auto fahren. Alleiniges Fahren ist strengstens untersagt und wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet.
  • Auflagenbescheinigung: Du musst die Prüfbescheinigung und deinen Personalausweis immer mitführen, wenn du fährst.
  • Verhalten der Begleitperson: Die Begleitperson soll dir beratend zur Seite stehen und dir helfen, deine Fahrkenntnisse zu verbessern. Sie darf aber nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen, beispielsweise ins Lenkrad greifen oder die Pedale betätigen. Die Begleitperson ist quasi dein Coach und Mentor.
  • Alkoholverbot: Für dich als Fahranfänger gilt während des Begleiteten Fahrens die 0,0-Promille-Grenze. Auch andere berauschende Mittel sind tabu.
  • Geltungsbereich: Die Prüfbescheinigung zum Begleiteten Fahren gilt in Deutschland und in einigen wenigen anderen europäischen Ländern (z.B. Österreich). Fahrten im Ausland sollten im Vorfeld genau geprüft werden, da die Regelungen variieren können. Alleine im Ausland zu fahren ist in der Regel nicht gestattet.
  • Probezeit: Auch beim Begleiteten Fahren ab 17 beginnt deine zweijährige Probezeit mit Erteilung der Prüfbescheinigung. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung während der Probezeit können zu zusätzlichen Maßnahmen wie einem Aufbauseminar führen.

Vorteile des Begleiteten Fahrens ab 17

Das Begleitete Fahren ab 17 bietet dir einige Vorteile, die du nicht unterschätzen solltest. Es ist nicht nur ein Weg, früher Auto fahren zu können, sondern auch eine Chance, sicherer und erfahrener im Straßenverkehr zu werden.

  • Frühe Fahrpraxis: Du kannst schon ein Jahr früher als üblich Fahrpraxis sammeln. Dies hilft dir, dicherer und routinierter am Steuer zu werden, bevor du dann mit 18 Jahren alleine fahren darfst.
  • Erhöhte Verkehrssicherheit: Studien haben gezeigt, dass Teilnehmer am Begleiteten Fahren ab 17 seltener in Unfälle verwickelt sind und weniger Verkehrsverstöße begehen als Fahranfänger, die erst mit 18 den Führerschein machen. Die Begleitung durch erfahrene Personen trägt maßgeblich zur Sicherheit bei.
  • Begleitung und Unterstützung: Du profitierst von der Erfahrung deiner Begleitpersonen. Sie können dir Tipps geben, dir in schwierigen Situationen helfen und dich unterstützen, dein Fahrverhalten zu verbessern.
  • Versicherungsvorteile: Einige Versicherungen bieten günstigere Tarife für Fahranfänger an, die am Begleiteten Fahren ab 17 teilgenommen haben. Es lohnt sich, hier Angebote zu vergleichen.
  • Erhöhte Mobilität: Bereits mit 17 Jahren kannst du mobil sein und deinen Alltag flexibler gestalten, natürlich immer in Begleitung. Das kann besonders in ländlichen Regionen oder für Aktivitäten außerhalb der Reichweite öffentlicher Verkehrsmittel von Vorteil sein.

Übergang zum vollwertigen Führerschein mit 18

An deinem 18. Geburtstag verwandelt sich deine Prüfbescheinigung automatisch in einen vollwertigen Führerschein. Du musst dafür nichts weiter tun. In der Regel wird dir sogar einige Wochen vor deinem Geburtstag der reguläre EU-Führerschein per Post zugeschickt. Ab deinem 18. Geburtstag darfst du dann ohne Begleitung fahren und bist in allen Belangen einem “normalen” Führerscheininhaber gleichgestellt.

Fazit

Das Begleitete Fahren ab 17 ist eine großartige Möglichkeit für dich, schon früher die Freiheit des Autofahrens zu erleben und gleichzeitig wertvolle Fahrpraxis zu sammeln. Es ist ein bewährtes Modell, das die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger erhöht und dir einen sanften Einstieg in den Straßenverkehr ermöglicht. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und verantwortungsbewusst mit dieser Chance umgehst, kann das Begleitete Fahren ab 17 für dich der ideale Weg zum Führerschein sein. Nutze die Begleitung, um von den Erfahrungen deiner Begleitpersonen zu lernen und dich optimal auf das selbstständige Fahren mit 18 vorzubereiten. “Führerschein ab 16” ist zwar nicht die korrekte Bezeichnung, aber mit dem “Begleiteten Fahren ab 17” kommst du deinem Ziel, früh mobil zu sein, sehr nahe!

FAQs zum Begleiteten Fahren ab 17

F: Darf ich mit der Prüfbescheinigung alleine fahren? A: Nein, das ist strengstens verboten und wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet. Du darfst nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson fahren.

F: Was passiert, wenn ich ohne Begleitung fahre? A: Das Fahren ohne Begleitung ist ein schwerwiegender Verstoß und wird mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg, dem Widerruf der Prüfbescheinigung und einer Verlängerung der Probezeit bestraft. Zusätzlich kann eine Sperrfrist für die Erteilung einer regulären Fahrerlaubnis verhängt werden.

F: Dürfen meine Begleitpersonen während der Fahrt eingreifen? A: Nein, die Begleitpersonen dürfen nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen. Sie sollen dich beraten und unterstützen, aber nicht lenken, bremsen oder kuppeln.

F: Gilt die Prüfbescheinigung auch im Ausland? A: Die Prüfbescheinigung gilt in Deutschland und in einigen wenigen anderen europäischen Ländern. Informiere dich vor Fahrten ins Ausland genau über die dortigen Bestimmungen. Alleine im Ausland zu fahren ist in der Regel nicht erlaubt.

F: Bekommen meine Begleitpersonen Punkte in Flensburg, wenn ich einen Fehler mache? A: Nein, deine Begleitpersonen bekommen für deine Fehler keine Punkte. Sie sind in erster Linie Begleiter und nicht für deine Verstöße verantwortlich. Allerdings können sie natürlich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie beispielsweise selbst unter Alkoholeinfluss stehen während der Begleitfahrt.

F: Ist das Begleitete Fahren ab 17 Pflicht? A: Nein, das Begleitete Fahren ab 17 ist freiwillig. Du kannst auch ganz normal bis zu deinem 18. Geburtstag warten und dann den Führerschein machen.

F: Welche Fahrzeugklassen darf ich mit der BF17 Prüfbescheinigung fahren? A: Du darfst Fahrzeuge der Klasse B und BE fahren, also PKW und PKW mit Anhänger (sofern die Anhängerregeln eingehalten werden). Motorräder oder LKW sind nicht erlaubt.