Fahrverbot – Deinen Führerschein, wo und wie du ihn abgeben musst
Ein Fahrverbot ist kein Spaziergang im Park – es bedeutet, dass du deinen Führerschein für einen festgelegten Zeitraum nicht benutzen darfst. Doch was passiert, sobald das Verbot in Kraft tritt? Wo musst du den Führerschein abgeben, und was musst du dabei beachten? In diesem Beitrag führen wir dich Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess, geben dir nützliche Tipps und beantworten die häufigsten Fragen. Alles in einer lockeren, leicht verständlichen Sprache – ganz im Stil eines freundlichen Gesprächs mit dir.
1. Warum du den Führerschein abgeben musst
1.1 Das Gesetz im Überblick
Ein Fahrverbot wird in Deutschland in der Regel aufgrund einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung) oder einer Straftat (z. B. Trunkenheit am Steuer) verhängt. Die Rechtsgrundlage ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG) bzw. die Straßenverkehrs‑Ordnung (StVO).
| Verstoß | Mögliche Konsequenz | Fahrverbot (Beispiele) |
|---|---|---|
| Geschwindigkeitsüberschreitung > 20 km/h | Bußgeld, Punkte | 1‑3 Monate |
| Alkohol am Steuer (> 0,5 ‰) | Bußgeld, Punkte, Geldstrafe | 1‑3 Monate |
| Rotlichtverstoß | Bußgeld, Punkte | 1‑3 Monate |
| Gefährdung des Straßenverkehrs | Geldstrafe, Punkte | 1‑6 Monate (je nach Schwere) |
1.2 Was bedeutet das für dich?
Ab dem Tag, an dem das Fahrverbot rechtskräftig wird, darfst du keinen Kraftfahrzeugführer‑Schein mehr mitführen. Auch wenn du den Wagen nicht selbst fährst, kann das Mitführen des Dokuments zu einer Ordnungswidrigkeit führen („Führen eines nicht zulässigen Dokuments“). Deshalb musst du den Führerschein abgeben – und zwar bei der zuständigen Behörde.
2. Wo du den Führerschein abgeben musst
2.1 Die zuständige Behörde
In den meisten Fällen ist das Landesamt für Straßenwesen bzw. die Führerscheinstelle deiner Stadt oder deines Landkreises zuständig. Die Adresse findest du auf dem Bescheid, den du vom Straßenverkehrsamt erhalten hast. Sollte dort nichts stehen, gilt:
| Behörde | Typische Zuständigkeit | Beispiel für Kontakt |
|---|---|---|
| Führerscheinstelle der Stadt | Großstädte (z. B. Berlin, Hamburg) | Bürgeramt → Führerscheinabgabe |
| Landkreis‑Amt für Straßenwesen | Landkreise & kleinere Städte | Kreisverwaltungsamt → Führerscheinabgabe |
| Polizeidienststelle (bei Strafverfahren) | Bei Verstoß mit Strafanzeige | Polizeipräsidium → Sonderabgabe |
2.2 Persönliche Abgabe vs. Postweg
| Methode | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Persönlich vor Ort | Sofortige Bestätigung, Fragen klären, keine Versandkosten | Anfahrtszeit, ggf. Wartezeit |
| Per Einschreiben | Kein persönlicher Besuch nötig, Nachweis über Versand | Versand dauert 2–3 Werktage, Risiko von Verzögerungen |
| Online-Portal (falls verfügbar) | Schnell, 24 h erreichbar | Nicht in allen Bundesländern verfügbar |
Hinweis: Viele Behörden verlangen bei Persönlichabgabe einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) zur Identifizierung. Wenn du per Post sendest, lege eine Kopie deines Ausweises und ein Begleitschreiben bei.
3. Schritt‑für‑Schritt Anleitung: So gibst du deinen Führerschein richtig ab
| Schritt | Was du tun musst | Praktische Tipps |
|---|---|---|
| 1. Bescheid prüfen | Lies den Bußgeld‑ bzw. Gerichtsbeschluss genau durch. | Markiere das Datum, ab dem das Fahrverbot gilt, und die Frist zur Abgabe (meist 3 Tage). |
| 2. Behörde ermitteln | Schau im Bescheid nach der zuständigen Führerscheinstelle. Wenn nicht angegeben, recherchiere online (z. B. „Führerscheinstelle + deine Stadt“). | Notiere dir Adresse, Öffnungszeiten und Telefonnummer. |
| 3. Unterlagen zusammenstellen | – Führerschein (Original) – Personalausweis/Reisepass (Kopie) – Bescheid (Kopie) – Optional: schriftliches Begleitschreiben | Erstelle ein kurzes Schreiben: „Hiermit lege ich meinen Führerschein zur Aufbewahrung im Rahmen des Fahrverbots vom [Datum] ab.“ |
| 4. Termin vereinbaren (falls nötig) | Manche Städte arbeiten nach dem Termin‑System. Ruf an oder buche online. | Nutze die Online‑Terminvergabe, um Wartezeiten zu vermeiden. |
| 5. Persönlich abgeben | Bring alle Unterlagen zur Führerscheinstelle. Lass dir den Empfang schriftlich bestätigen (z. B. unterschriebene Quittung). | Frage nach einer Voraussichtlichen Rückgabe des Führerscheins nach Ablauf des Verbots. |
| 6. Per Post schicken | Packe die Unterlagen in einen stabilen Umschlag, verwende Einschreiben mit Rückschein. | Notiere die Sendungsnummer und bewahre den Rückschein gut auf. |
| 7. Nach Ablauf des Verbots | Du bekommst deinen Führerschein zurück. Oft wird er per Post zugesandt oder du holst ihn persönlich ab. | Prüfe das Dokument auf Beschädigungen – falls etwas nicht stimmt, sofort melden! |
4. Was passiert nach Ablauf des Fahrverbots?
4.1 Rückgabe des Führerscheins
In den meisten Bundesländern wird der Führerschein automatisch an dich zurückgesandt. Die Behörde informiert dich per Brief. Wenn du den Führerschein persönlich abgegeben hast, kannst du ihn meist nach vorheriger Terminabsprache wieder abholen.
4.2 Mögliche Folgeerscheinungen
| Situation | Folge |
|---|---|
| Punkte im Fahreignungs‑Register (FAER) | Bei 8 Punkten wird dir die Fahrerlaubnis entzogen – ein separates Verfahren folgt. |
| Verstoß gegen die Abgabepflicht | Bußgeld (ca. 100 €) und mögliche Verlängerung des Fahrverbots. |
| Verlust des Führerscheins | Bei Verlust während des Verbots musst du einen Neuantrag stellen (Kosten ca. 30‑50 €). |
5. Praktische Tipps, die du nicht vergessen solltest
- Frist einhalten! Die meisten Bescheide geben dir drei Tage Zeit, den Führerschein abzugeben. Verpasst du die Frist, droht ein Bußgeld.
- Kopie vom Bescheid mitnehmen! Das erleichtert die Bearbeitung beim Amt.
- Fotos vom abgelieferten Führerschein (z. B. mit Smartphone) machen – für den Fall, dass das Dokument unterwegs verloren geht.
- Nicht „im Auto lassen“! Auch wenn du das Fahrzeug nicht nutzt, darfst du den Führerschein nicht mehr im Handschuhfach aufbewahren.
- Bei Unsicherheit: Telefonische Rücksprache – die meisten Behörden beantworten deine Fragen gern am Telefon.
6. FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Fahrverbot und zur Führerscheinabgabe
1. Muss ich den Führerschein sofort nach Erhalt des Bescheids abgeben?
Ja. Sobald das Fahrverbot rechtskräftig ist, musst du den Führerschein innerhalb der im Bescheid genannten Frist (in der Regel 3 Tage) abgeben.
2. Was, wenn ich den Führerschein per Post schicke und er nicht rechtzeitig ankommt?
Versende ihn per Einschreiben mit Rückschein. So hast du einen Nachweis, dass du die Frist eingehalten hast. Sollte die Post verspätet sein, kannst du bei der Behörde den Rückschein vorzeigen.
3. Kann ich den Führerschein bei der Polizei abgeben, wenn das Fahrverbot wegen einer Straftat erteilt wurde?
Ja, wenn das Verfahren von der Polizei geleitet wird. Der Bescheid gibt meist an, welche Stelle zu kontaktieren ist. Im Zweifel rufst du bei deiner örtlichen Polizeidienststelle an.
4. Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht abgebe?
Ein Verstoß gegen die Abgabepflicht wird mit einem Bußgeld (häufig 100 €) geahndet. Zusätzlich kann das Fahrverbot verlängert werden.
5. Bekomme ich nach Ablauf des Fahrverbots automatisch meinen Führerschein zurück?
In den meisten Fällen ja – entweder per Post oder du kannst ihn persönlich abholen. Die Behörde informiert dich darüber.
6. Wie lange dauert die Rückgabe?
Das variiert je nach Behörde, meist zwischen 1‑2 Wochen. Bei persönlicher Abgabe wird er oft sofort nach Termin zurückgegeben.
7. Was, wenn mein Führerschein während des Verbots beschädigt wird?
Melde es sofort der ausstellenden Behörde. Du bekommst ggf. einen vorläufigen Ersatz bis zum Ablauf des Verbots.
8. Kann ich ein Ersatzdokument (z. B. einen vorläufigen Führerschein) beantragen?
Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn du den Führerschein aus wichtigen Gründen (z. B. beruflich) brauchst. Das ist jedoch selten und erfordert ein gesondertes Genehmigungsverfahren.
7. Fazit – Du bist jetzt bestens vorbereitet
Ein Fahrverbot kann stressig sein, aber wenn du weißt, wo und wie du deinen Führerschein abgeben musst, ist das Ganze ein gutes Stück einfacher. Merke dir die wichtigsten Punkte:
- Frist einhalten – 3 Tage sind die gängige Vorgabe.
- Richtige Behörde finden – Stadt‑ oder Kreisführerscheinstelle, ggf. Polizeidienststelle.
- Alle Unterlagen bereithalten – Führerschein, Ausweis, Bescheid.
- Beleg für die Abgabe sichern – Quittung oder Rückschein.
Mit diesen Schritten bist du legal im Verkehr unterwegs – sobald das Fahrverbot vorbei ist. Und falls du noch Fragen hast, schau dir unser FAQ an oder ruf bei deiner Führerscheinstelle an. Wir wünschen dir alles Gute und eine schnelle Rückkehr auf die Straße!

