B Führerschein Motorrad

B Führerschein Motorrad

B‑Führerschein und das Motorrad – Was du wissen musst

Du hast deinen Führerschein Klasse B und überlegst, das nächste Mal nicht mehr im Auto, sondern auf dem Motorrad zu sitzen? Gute Idee! In Deutschland gibt es mehrere Wege, wie du mit einem B‑Führerschein legal ein Motorrad fahren kannst – von 125‑ccm‑Bikes bis hin zu leichten Roller‑Klassen. In diesem Beitrag erkläre ich dir Schritt für Schritt, welche Möglichkeiten bestehen, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und worauf du achten solltest.

Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf den Stand 2024 und gelten für das gesamte Bundesgebiet. Änderungen durch neue EU‑Richtlinien können jederzeit eintreten – informiere dich daher immer bei deiner Fahrschule oder dem zuständigen Straßenverkehrsamt.


1. Warum überhaupt über das Motorrad nachdenken?

VorteilWas das für dich bedeutet
FlexibilitätDu umgehst Staus, findest leichter Parkplätze und kannst entlegene Orte schneller erreichen.
UmweltModerne 125‑ccm‑Motoren verbrauchen wenig Kraftstoff und haben niedrige CO₂‑Emissionen.
FahrspaßDas offene Fahrgefühl und die Agilität eines Motorrads machen jede Fahrt zu einem Erlebnis.
KostenAnschaffung, Unterhalt und Versicherung von kleinen Motorrädern sind meist günstiger als bei Autos.

Wenn du diese Punkte ansprichst, klingt das nach einer guten Idee – vorausgesetzt du erfüllst die gesetzlichen Vorgaben.


2. Welche Motorradklassen kannst du mit dem B‑Führerschein fahren?

2.1 Direkt mit Klasse B (ohne Zusatzqualifikation)

FahrzeugklasseMax. HubraumMax. Leistung (kW)Max. Gewicht (kg)Einschränkungen
AM (Elektrokleinkrafträder & Roller)≤ 50 cm³ (Verbrenner) / ≤ 0,5 kW (Elektro)0,5 kW45 kg (ohne Fahrer)Nur zweirädrige Kleinkrafträder.
A1 (Leichtkrafträder) nicht automatisch mit B, jedoch über B196 (siehe unten)≤ 125 cm³, ≤ 11 kW, ≤ 0,1 kW/kg11 kW

Kurz gesagt: Mit einem reinen B‑Führerschein darfst du keine motorisierten Motorräder über 50 cm³ fahren – es sei denn, du nutzt die Sonderregelungen, die wir gleich vorstellen.

2.2 Die „B‑196“-Erweiterung (die beliebte Wahl)

Seit 2016 gibt es die Möglichkeit, über die B‑196‑Erlaubnis (oft einfach „B + 196“ genannt) ein Leichtkraftrad der Klasse A1 zu fahren – und das ohne zusätzliche praktische Fahrprüfung. Wichtig: Du musst mindestens 24 Jahre alt sein (oder 21, wenn du bereits die Klasse A1 besitzt) und deinen B‑Führerschein seit mindestens 5 Jahren besitzen.

MerkmalDetails
Erforderliche AusbildungTheoretische Schulung (ca. 4 Stunden) + Praxis (ca. 6 Stunden) bei einer anerkannten Fahrschule.
KostenZwischen 150 € – 300 €, je nach Anbieter und Region.
GültigkeitUnbefristet, solange du die Klasse B behältst.
FahrzeugLeichtkraftrad (max. 125 ccm, max. 11 kW, Leistungsgewicht ≤ 0,1 kW/kg).

Damit kannst du also ein 125‑ccm‑Motorrad fahren, das du sonst nur mit einer eigenen Klasse A1 fahren dürftest – und das, ohne noch einmal eine praktische Prüfung abzulegen.

2.3 Direkt mit Klasse A1 oder A2 (falls du dich entscheiden willst)

Falls du später doch den Wunsch hast, mehr Power zu haben, kannst du dich jederzeit für die Klassen A1 (125 ccm) oder A2 (bis 35 kW) entscheiden. Das erfordert dann jedoch eine separate praktische Prüfung.


3. Schritt‑für‑Schritt: So bekommst du die B‑196‑Erweiterung

SchrittWas du tun musstTipp
1. Prüfe die Voraussetzungen– B‑Führerschein seit ≥ 5 Jahren
– Mindestalter 24 Jahre (bzw. 21 Jahre mit A1)
Dein Führerschein‑Auszug zeigt das Ausstellungsdatum.
2. Suche eine anerkannte FahrschuleNicht jede Fahrschule bietet die B‑196‑Ausbildung an.Frage in deinem Netzwerk oder schaue online nach „B‑196‑Schulung + Stadt“.
3. Melde dich anBuche die theoretische und praktische Ausbildung.Frühzeitig anmelden – manche Schulen haben Wartelisten.
4. Theoretische Einheit4 Stunden – Prüfung: Multiple‑Choice‑Test (30 Fragen, 80 % richtig).Nutze die offiziellen Lern-Apps von der Kraftfahrt‑Bundesamt (KBA).
5. Praktische Einheit6 Stunden – Fahrtraining auf 125‑ccm‑Motorrädern.Achte darauf, dass die Fahrschule dir ein „Übungs‑Motorrad“ bereitstellt.
6. Erhalt des B‑196‑ScheinsNach Bestehen beider Teile erhältst du den „B‑196‑Zusatz“ in deinem Führerschein.Der Zusatz wird in Feld 5 deiner Fahrerlaubnis eingetragen („B196“).
7. Versicherung & KennzeichenMelde dein neues Motorrad bei der Kfz‑Versicherung an.Viele Versicherer bieten günstige „Einsteiger‑Pakete“ für 125‑ccm‑Bikes.

4. Was du beim Fahren beachten solltest

4.1 Schutzkleidung ist kein Nice‑to‑Have, sondern Pflicht

AusrüstungWarum wichtig
Helm (EU‑Standard)Schutz bei Stürzen – reduziert das Risiko schwerer Kopfverletzungen um bis zu 70 %.
Jacke & Hose mit ProtektorenBei Seiten- und Fallunfällen schützen sie Wirbelsäule und Gelenke.
HandschuheVerbessern den Grip und schützen die Hände bei Stürzen.
Stiefel (Knöchelhoch)Schützen Knöchel, Fersen und Zehen.
RegenbekleidungVerhindert Ausrutschen bei nasser Fahrbahn.

4.2 Fahrverhalten – Sicherheit zuerst

  1. Vorausschauend fahren – Halte genügend Abstand, erkenne Gefahren frühzeitig.
  2. Blickführung – Schaue stets dorthin, wo du hinfahren willst (nicht auf das Vorderrad).
  3. Bremsen – Nutze beide Bremsen gleichmäßig, vermeide plötzliches Vollbremsen.
  4. Kurven – Reduziere Geschwindigkeit vorher, nicht mitten in der Kurve.
  5. Wetter – Bei Regen oder Glätte ist die Bremsweg‑Verlängerung bis zu 40 % zu erwarten.

4.3 Rechtliche Pflichten

  • Versicherungspflicht: Auch ein 125‑ccm‑Motorrad muss haftpflichtversichert sein.
  • HU (Hauptuntersuchung): Motorräder ab 3 Jahren müssen alle 2 Jahre zur TÜV‑Prüfung.
  • MOT (Mindestabstand): Auf Autobahnen gilt ein Mindestabstand von 50 m bei Geschwindigkeiten über 80 km/h.

5. Kostenüberblick – Was kostet das Ganze?

PositionUngefähre Kosten (Stand 2024)Was ist enthalten
B‑196‑Ausbildung150 – 300 €Theorie‑ + Praxis‑Stunden, Prüfungsgebühr
Motorrad (125 ccm)2.500 – 6.500 € (je nach Marke & Ausstattung)Fahrzeug, ggf. Sonderausstattung
Versicherung (Haftpflicht)80 – 150 €/JahrBasis‑Haftpflicht, optional Teil‑Kasko
Ausrüstung (Helm, Kleidung)300 – 1.200 €Helm, Jacke, Hose, Handschuhe, Stiefel
TÜV / HU50 – 80 €/PrüfungAlle 2 Jahre
Wartung (Ölwechsel, Reifen)150 – 300 €/JahrJe nach Fahrleistung

Tipp: Viele Versicherer gewähren Rabatte, wenn du bereits ein Auto versichert hast („Mehrfahrzeug‑Rabatt“). Außerdem lässt sich die Ausrüstung häufig gebraucht oder im Sale finden – Qualität sollte jedoch nie geopfert werden.


6. Fazit – Dein Weg zum Motorrad mit B‑Führerschein

  • Kurz gesagt: Mit einem regulären B‑Führerschein kannst du nicht sofort losrasen, aber über die B‑196‑Erweiterung wird das Fahren eines 125‑ccm‑Motorrads für dich möglich – ohne zusätzliche praktische Prüfung.
  • Was du brauchst: 5‑jährige B‑Erfahrung, Mindestalter 24 Jahre, 4 Stunden Theorie + 6 Stunden Praxis in einer anerkannten Fahrschule.
  • Vorteile: Günstiger Einstieg, weniger bürokratischer Aufwand, sofortiger Fahrspaß.

Wenn du den Schritt wagst, wirst du schnell merken, dass das Motorrad nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern ein Lebensgefühl ist. Also, schnapp dir deinen Helm, melde dich bei einer Fahrschule und genieße den Wind in den Haaren – sicher und legal!


FAQ – Häufige Fragen zur B‑196‑Erweiterung

1. Muss ich sofort die B‑196‑Erweiterung machen, wenn ich meinen B‑Führerschein habe?
Nein. Du kannst beliebig lange warten – die Voraussetzung ist lediglich ein B‑Führerschein, der seit mindestens fünf Jahren gültig ist.

2. Kann ich mit dem B‑196‑Zusatz auch auf einer 125‑ccm‑Motorrad‑Superbike‑Variante fahren?
Ja, solange das Fahrzeug die Vorgaben von Klasse A1 erfüllt (max. 11 kW, Hubraum ≤ 125 ccm, Leistungsgewicht ≤ 0,1 kW/kg). Viele Sport‑125‑Bikes passen in diese Kategorie.

3. Was passiert, wenn ich nach Erhalt der B‑196‑Erweiterung den B‑Führerschein verliere?
Der Zusatz ist an die Klasse B geknüpft. Verlust des B‑Führerscheins bedeutet automatisch das Erlöschen der B‑196‑Berechtigung – du müsstest den B‑Führerschein erneut erwerben.

4. Gibt es eine Altersbegrenzung, bis zu der ich die B‑196‑Erweiterung erhalten kann?
Nein. Es gibt nur eine Mindestaltergrenze (24 Jahre bzw. 21 Jahre mit bereits vorhandener A1). Oben gibt es keine Begrenzung.

5. Kann ich mit B‑196 auch ein Motorrad mit Automatikgetriebe fahren?
Ja, die B‑196‑Erweiterung bezieht sich ausschließlich auf die Leistungs‑ und Hubraumbeschränkungen, nicht auf das Getriebe. Automatik‑125‑Modelle sind also zulässig.

6. Brauche ich einen besonderen Prüfungsnachweis, um die B‑196‑Erweiterung zu bekommen?
Du musst die oben genannten Theorie‑ und Praxisstunden absolvieren und jeweils die zugehörigen Prüfungen bestehen. Der Fahrlehrer stellt dir nach erfolgreichem Abschluss die Bescheinigung aus, die du bei deiner örtlichen Führerscheinstelle einreichst.

7. Wie lange dauert die gesamte B‑196‑Ausbildung?
In der Praxis lässt sich die Ausbildung meist innerhalb von zwei bis drei Wochen absolvieren – abhängig von den Kursangeboten deiner Fahrschule.

8. Gibt es ein Mindestgewicht für das Motorrad, das ich mit B‑196 fahren darf?
Nein, das Mindestgewicht ist nicht geregelt. Entscheidend sind lediglich Hubraum, maximale Leistung und das Leistungsgewicht.

9. Muss ich nach Erhalt der B‑196‑Erweiterung einen neuen Fahrtest ablegen, wenn ich später auf ein stärkeres Motorrad umsteigen will?
Ja. Für Klassen A2 (bis 35 kW) oder A (unbegrenzt) ist jeweils eine eigene praktische Prüfung erforderlich.

10. Kann ich die B‑196‑Erweiterung auch in anderen EU‑Ländern nutzen?
Die B‑196‑Regelung ist eine deutsche Sondergenehmigung. In anderen EU‑Staaten gibt es vergleichbare Regelungen (z. B. das „Entitlement“ in Großbritannien), aber sie gelten nicht automatisch in Deutschland. Du müsstest die jeweiligen nationalen Bestimmungen prüfen.