Wichtiger Führerscheinumtausch: Sind Sie auch betroffen und was müssen Sie jetzt tun?
Die Zeit drängt und es betrifft Millionen von Autofahrern in Deutschland: Der Pflichtumtausch alter Führerscheine ist in vollem Gange. Haben Sie noch einen alten “rosa Lappen” oder den grauen Führerschein? Oder vielleicht schon den scheckkartengroßen Führerschein, aber dieser wurde vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt? Dann lesen Sie unbedingt weiter, denn auch Sie sind möglicherweise betroffen und müssen aktiv werden, um weiterhin legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um den Führerscheinumtausch: Wer muss tauschen, bis wann gelten die Fristen, wie läuft der Umtausch ab und was passiert, wenn Sie die Fristen verpassen?
Warum müssen Führerscheine umgetauscht werden?
Sie fragen sich vielleicht, warum dieser ganze Aufwand? Der Hauptgrund für den verpflichtenden Führerscheinumtausch liegt in einer EU-Richtlinie. Ziel ist es, die Führerscheine in der Europäischen Union zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu machen. Die alten Papierführerscheine entsprechen nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards und sind schwerer zu kontrollieren. Die neuen EU-Führerscheine im Scheckkartenformat hingegen sind mit modernen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die Fälschungen erschweren und die Kontrolle durch die Behörden erleichtern. Zusätzlich werden durch den Umtausch alle Führerscheine in einer zentralen Datenbank erfasst, was ebenfalls zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt.
Wer muss seinen Führerschein umtauschen?
Grundsätzlich müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dies betrifft sowohl die alten Papierführerscheine (grau oder rosa) als auch die ersten Generationen der Scheckkartenführerscheine, die ab 1999 ausgegeben wurden, aber eben vor dem Stichtag 19. Januar 2013.
Es gibt dabei verschiedene Umtauschfristen, die sich nach dem Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins richten. Um die Umtauschwelle zu entzerren, wurde ein gestaffeltes Verfahren eingeführt, bei dem die Fristen nach Geburtsjahr des Führerscheininhabers (für Papierführerscheine) und Ausstellungsdatum (für Scheckkartenführerscheine vor dem 19.01.2013) festgelegt wurden.
Die Umtauschfristen im Detail: Wann sind Sie an der Reihe?
Die Umtauschfristen sind gestaffelt, um die Behörden zu entlasten und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass Sie Ihre persönliche Frist kennen und rechtzeitig handeln. Hier sind die detaillierten Fristen, die sich nach dem Typ Ihres aktuellen Führerscheins richten:
Für Papierführerscheine (grau oder rosa):
Die Fristen für Papierführerscheine richten sich nach Ihrem Geburtsjahr. Bitte prüfen Sie in der folgenden Tabelle, welche Frist für Sie gilt:
Geburtsjahr des Führerscheininhabers | Umtauschfrist bis zum |
---|---|
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Wichtig: Die Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ist bereits abgelaufen (19. Januar 2022). Wer in diese Kategorie fällt und seinen Führerschein noch nicht umgetauscht hat, sollte dies umgehend nachholen. Ebenso ist die Frist für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 am 19. Januar 2023 abgelaufen.
Für Scheckkartenführerscheine (ausgestellt vor dem 19. Januar 2013):
Für Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten andere Fristen. Diese richten sich nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins:
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Umtauschfrist bis zum |
---|---|
1999 bis 31. Dezember 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 31. Dezember 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 31. Dezember 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Wie läuft der Führerscheinumtausch ab?
Der Umtausch Ihres Führerscheins ist in der Regel unkompliziert und in wenigen Schritten erledigt. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Zuständige Behörde finden: Der Antrag auf Umtausch muss bei der Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnsitzes gestellt werden. In der Regel ist dies das Bürgeramt oder das Landratsamt. Informationen zur zuständigen Stelle finden Sie auf der Webseite Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung.
- Termin vereinbaren (optional aber empfehlenswert): Viele Führerscheinstellen bieten die Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung an. Dies kann Wartezeiten vor Ort erheblich verkürzen. Informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer zuständigen Behörde über die Terminoptionen. Auch wenn eine Terminvereinbarung nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann sie die Abwicklung beschleunigen.
- Benötigte Unterlagen zusammenstellen: Für den Antrag benötigen Sie folgende Dokumente:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifizierung.
- Ihr aktueller Führerschein: Dieser wird beim Umtausch entwertet und Ihnen (in der Regel) wieder ausgehändigt, bis der neue Führerschein fertig ist (er ist dann ungültig).
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto: Achten Sie darauf, dass das Foto den aktuellen biometrischen Standards entspricht. Fotografen bieten in der Regel Passbilder an, die für Führerscheine geeignet sind.
- (Optional) Karteikartenabschrift, falls Ihr aktueller Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde: Wenn Ihr alter Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde (besonders bei alten Papierführerscheinen), kann es hilfreich sein, vorab eine Karteikartenabschrift bei der Ausstellungsbehörde anzufordern. Diese enthält die Daten Ihres Führerscheins und beschleunigt den Bearbeitungsprozess. Viele Behörden können die Karteikartenabschrift aber auch direkt elektronisch anfordern. Fragen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle nach.
- Antrag stellen und Gebühren bezahlen: Bei der Führerscheinstelle stellen Sie persönlich den Antrag auf Umtausch. Die Gebühr für den Umtausch beträgt in der Regel etwa 25 Euro. Die genaue Höhe kann je nach Behörde leicht variieren. Die Bezahlung erfolgt meist direkt vor Ort in bar oder per EC-Karte.
- Neuen Führerschein abholen: Sobald Ihr neuer EU-Führerschein fertig ist, werden Sie in der Regel von der Führerscheinstelle benachrichtigt (per Post oder E-Mail, je nach Behörde). Sie können den neuen Führerschein dann persönlich bei der Führerscheinstelle abholen. Bringen Sie zur Abholung Ihren alten Führerschein und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Vorteile des neuen EU-Führerscheins
Der Umtausch Ihres alten Führerscheins bringt Ihnen einige Vorteile:
- Erhöhte Fälschungssicherheit: Der neue EU-Führerschein ist mit modernen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die ihn fälschungssicherer machen.
- Einheitliches Format in der EU: Der EU-Führerschein hat ein einheitliches Format und wird in allen EU-Mitgliedstaaten sowie vielen anderen Ländern anerkannt.
- Aktualisierung der Daten: Beim Umtausch werden Ihre aktuellen Daten (Name, Adresse) im Führerschein vermerkt.
- Längere Gültigkeitsdauer: Neue EU-Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, sind auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit muss der Führerschein erneuert werden, jedoch ohne erneute Prüfung. Dies dient der Aktualisierung von Foto und Daten. Wichtig: Die Gültigkeitsdauer betrifft nur das Dokument selbst, nicht Ihre Fahrerlaubnis. Diese bleibt in der Regel unbefristet gültig.
Was passiert, wenn Sie die Umtauschfrist verpassen?
Wenn Sie die für Ihren Führerschein geltende Umtauschfrist verpassen und trotzdem mit Ihrem alten Führerschein weiterfahren, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Verkehrskontrolle droht dann ein Verwarnungsgeld. Ihr Führerschein wird in diesem Fall nicht automatisch ungültig, aber er entspricht nicht mehr den aktuellen Bestimmungen und Sie sollten den Umtausch schnellstmöglich nachholen. Es ist daher ratsam, die Fristen ernst zu nehmen und den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, um unnötigen Ärger und Kosten zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Führerscheinumtausch
Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum Führerscheinumtausch:
Frage 1: Muss ich eine Fahrprüfung oder einen Sehtest machen, um meinen Führerschein umzutauschen?
Antwort: Nein, in der Regel nicht. Der Führerscheinumtausch ist ein reiner Verwaltungsakt. Sie müssen keine erneute Fahrprüfung oder einen Sehtest absolvieren, sofern Ihre Fahrerlaubnis weiterhin gültig ist. Ausnahmen können gelten, wenn Sie bestimmte Fahrerlaubnisklassen (z.B. LKW- oder Busführerscheine) haben und die Gültigkeit dieser Klassen abläuft. In diesem Fall sind separate Verlängerungsverfahren mit den entsprechenden Nachweisen erforderlich, die aber vom reinen Umtausch des Führerscheindokuments unabhängig sind.
Frage 2: Was passiert mit meinem alten Führerschein?
Antwort: Ihr alter Führerschein wird beim Umtausch in der Regel entwertet. Viele Führerscheinstellen lochen den Führerschein oder schneiden eine Ecke ab. In den meisten Fällen können Sie den entwerteten Führerschein als Erinnerungsstück behalten. Er ist jedoch nicht mehr gültig, um ein Fahrzeug zu führen.
Frage 3: Kann ich den Führerscheinumtausch auch online beantragen?
Antwort: Derzeit ist der Führerscheinumtausch in Deutschland noch nicht vollständig online möglich. In der Regel müssen Sie persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen, um den Antrag zu stellen und sich zu identifizieren. Einige Behörden bieten jedoch die Möglichkeit, Termine online zu vereinbaren oder Formulare vorab online herunterzuladen. Informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer zuständigen Führerscheinstelle über die Online-Services. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft vermehrt digitale Angebote für Verwaltungsdienstleistungen geschaffen werden, aber aktuell ist die persönliche Vorsprache noch der Regelfall.
Frage 4: Was kostet der Führerscheinumtausch?
Antwort: Die Gebühren für den Führerscheinumtausch betragen bundesweit einheitlich etwa 25 Euro. Hinzu können Kosten für ein aktuelles biometrisches Passfoto kommen.
Frage 5: Was ist, wenn mein Führerschein verloren oder gestohlen wurde?
Antwort: Wenn Ihr alter Führerschein verloren oder gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Führerscheinstelle melden und einen Ersatzführerschein beantragen. Im Rahmen dieses Prozesses wird dann in der Regel auch der Umtausch auf den neuen EU-Führerschein vorgenommen. Bringen Sie zur Beantragung des Ersatzführerscheins neben den üblichen Unterlagen (Personalausweis, biometrisches Passfoto) gegebenenfalls eine Verlustanzeige der Polizei mit.
Fazit: Handeln Sie rechtzeitig und tauschen Sie Ihren Führerschein um!
Der Führerscheinumtausch ist eine notwendige Maßnahme zur Vereinheitlichung und Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr. Prüfen Sie, ob auch Sie betroffen sind und welche Frist für Sie gilt. Handeln Sie rechtzeitig und beantragen Sie den Umtausch bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle. So vermeiden Sie unnötigen Stress und stellen sicher, dass Sie weiterhin legal und sicher unterwegs sind. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute, sondern kümmern Sie sich am besten jetzt um den Umtausch Ihres alten Führerscheins!