AB Wann Kann Man Führerschein Machen

AB Wann Kann Man Führerschein Machen

Ab wann kann man den Führerschein machen? Dein Weg zum Führerschein in Deutschland

Der Führerschein – ein Symbol für Freiheit, Unabhängigkeit und den Eintritt ins Erwachsenenalter. Für viele junge Menschen ist es ein großer Schritt, endlich selbstständig mobil zu sein. Aber ab wann genau darf man in Deutschland eigentlich mit der Führerscheinausbildung beginnen und wann den begehrten Führerschein in den Händen halten? Diese Frage beschäftigt jährlich Tausende von Jugendlichen und ihren Eltern. In diesem Artikel beantworten wir alle wichtigen Fragen rund um das Thema „Führerschein machen“ und zeigen dir, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um deinen Traum vom eigenen Führerschein zu verwirklichen.

Der Schlüssel zum Führerschein: Das Mindestalter

Die wichtigste Frage zuerst: Ab wann darf man in Deutschland mit der Fahrausbildung beginnen und ab wann darf man die Fahrerlaubnis erwerben? Die Antwort ist nicht ganz so einfach, denn es hängt von der Führerscheinklasse ab, die du anstrebst. Für die beliebteste Führerscheinklasse, Klasse B (PKW), gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Mit 18 Jahren: Das ist der klassische Weg. Du kannst frühestens sechs Monate vor deinem 18. Geburtstag mit der Fahrschulausbildung beginnen und die theoretische Prüfung ablegen. Die praktische Prüfung darfst du dann frühestens einen Monat vor deinem 18. Geburtstag absolvieren. Wenn du beide Prüfungen bestanden hast, erhältst du deinen Führerschein pünktlich zu deinem 18. Geburtstag oder kurz danach.
  • Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): Du bist ungeduldig und möchtest so früh wie möglich Auto fahren? Dann ist das „Begleitete Fahren ab 17“ genau das Richtige für dich! Hier kannst du bereits mit 16 Jahren und 6 Monaten mit der Fahrschulausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du mit 16 Jahren und 9 Monaten ablegen, und die praktische Prüfung einen Monat vor deinem 17. Geburtstag. Aber Achtung: Auch wenn du die Prüfungen bestanden hast, bekommst du mit 17 Jahren noch keinen „richtigen“ Führerschein. Stattdessen erhältst du eine Prüfbescheinigung, die dich berechtigt, in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson Auto zu fahren. Der „richtige“ Kartenführerschein wird dir dann an deinem 18. Geburtstag zugeschickt.

Hier eine Tabelle, die die Mindestalter für die wichtigsten Führerscheinklassen in Deutschland übersichtlich zusammenfasst:

FührerscheinklasseFahrzeugartMindestalter (regulär)Mindestalter (BF17)Ausbildungsbeginn frühestensTheoretische Prüfung frühestensPraktische Prüfung frühestens
AMKleinkrafträder, Mopeds, Roller (bis 45 km/h)15 JahreNicht möglich6 Monate vor 15. Geburtstag3 Monate vor 15. Geburtstag1 Monat vor 15. Geburtstag
A1Leichtkrafträder (bis 125 cm³, max. 11 kW)16 JahreNicht möglich6 Monate vor 16. Geburtstag3 Monate vor 16. Geburtstag1 Monat vor 16. Geburtstag
A2Motorräder (bis 35 kW)18 JahreNicht möglich6 Monate vor 18. Geburtstag3 Monate vor 18. Geburtstag1 Monat vor 18. Geburtstag
AMotorräder (unbegrenzt)24 Jahre (Direkteinstieg) / 20 Jahre (bei Vorbesitz von A2 seit 2 Jahren)Nicht möglich6 Monate vor Mindestalter3 Monate vor Mindestalter1 Monat vor Mindestalter
BPKW, leichte LKW (bis 3,5 t)18 Jahre17 Jahre (BF17)6 Monate vor Mindestalter6 Monate vor Mindestalter1 Monat vor Mindestalter
BEPKW mit Anhänger (über 750 kg)18 Jahre17 Jahre (BF17)6 Monate vor Mindestalter6 Monate vor Mindestalter1 Monat vor Mindestalter

Wichtig zu beachten: Die Altersangaben beziehen sich auf das gesetzliche Mindestalter. Fahrschulen können eigene Regelungen haben und den Ausbildungsbeginn eventuell etwas später ansetzen. Es ist immer ratsam, sich direkt bei einer Fahrschule in deiner Nähe zu informieren.

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): Früher mobil sein, aber mit Verantwortung

Das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) erfreut sich großer Beliebtheit und bietet dir die Möglichkeit, schon früher Fahrpraxis zu sammeln, bevor du 18 Jahre alt bist. Hier sind die wichtigsten Punkte zu BF17:

  • Beginn der Ausbildung: Du kannst mit der Fahrschulausbildung bereits mit 16 Jahren und 6 Monaten beginnen.
  • Prüfungen: Die theoretische Prüfung darfst du mit 16 Jahren und 9 Monaten ablegen, die praktische Prüfung einen Monat vor deinem 17. Geburtstag.
  • Prüfbescheinigung: Nach bestandener Prüfung erhältst du eine Prüfbescheinigung, keine Fahrerlaubnis im Kartenformat.
  • Fahren nur in Begleitung: Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du nur in Begleitung einer oder mehrerer eingetragener Begleitpersonen Auto fahren.
  • Anforderungen an die Begleitperson:
    • Mindestens 30 Jahre alt
    • Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (oder einer entsprechenden alten Klasse 3)
    • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
  • Eintragung der Begleitpersonen: Die Begleitpersonen müssen im Vorfeld bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und in deine Prüfbescheinigung eingetragen werden. Du kannst mehrere Begleitpersonen angeben.
  • Verhalten der Begleitperson: Die Begleitperson soll beratend zur Seite stehen und Fahrsicherheit vermitteln. Sie darf aber nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen (z.B. ins Lenkrad greifen).
  • Gültigkeit der Prüfbescheinigung: Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland und Österreich gültig.
  • „Richtiger“ Führerschein: An deinem 18. Geburtstag erhältst du automatisch den „richtigen“ EU-Kartenführerschein zugeschickt, ohne weitere Prüfungen oder Formalitäten.

Vorteile von BF17:

  • Frühere Fahrpraxis: Du sammelst wertvolle Fahrpraxis unter Aufsicht, bevor du alleine im Straßenverkehr unterwegs bist.
  • Höhere Fahrsicherheit: Studien zeigen, dass BF17-Teilnehmer seltener in Unfälle verwickelt sind.
  • Flexibilität: Du bist früher mobil und kannst deinen Alltag flexibler gestalten.

Nachteile von BF17:

  • Einschränkungen: Du darfst bis 18 nur in Begleitung fahren.
  • Verantwortung für Begleitpersonen: Du musst geeignete Begleitpersonen finden und eintragen lassen.
  • Zusätzlicher Aufwand: Der Antrag für BF17 erfordert etwas mehr Aufwand als der reguläre Führerscheinantrag.

Weitere Voraussetzungen für den Führerschein

Neben dem Mindestalter gibt es noch weitere Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um den Führerschein zu bekommen:

  • Sehtest: Du benötigst einen positiven Sehtest beim Optiker oder Augenarzt. Dieser darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Erste-Hilfe-Kurs: Du musst einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren (früher „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“). Dieser Kurs ist in der Regel ganztägig und vermittelt dir die wichtigsten Maßnahmen bei Verkehrsunfällen.
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis: Du musst einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel das Straßenverkehrsamt) stellen. Für den Antrag benötigst du unter anderem deinen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, den Sehtest und die Teilnahmebescheinigung des Erste-Hilfe-Kurses.
  • Fahrschule: Du musst dich bei einer anerkannten Fahrschule anmelden. Die Fahrschule begleitet dich durch die theoretische und praktische Ausbildung.
  • Theoretische Ausbildung und Prüfung: Du musst am theoretischen Unterricht in der Fahrschule teilnehmen und die theoretische Prüfung bestehen. In der Theorieprüfung werden dein Wissen über Verkehrsregeln und -situationen abgefragt.
  • Praktische Ausbildung und Prüfung: Nach bestandener Theorieprüfung beginnt die praktische Ausbildung in der Fahrschule. Du lernst das Fahren in verschiedenen Verkehrssituationen und bereitest dich auf die praktische Fahrprüfung vor. In der praktischen Prüfung musst du zeigen, dass du ein Fahrzeug sicher und regelkonform im Straßenverkehr führen kannst.

Hier eine Liste der Schritte zum Führerschein in Kurzform:

  1. Sehtest machen
  2. Erste-Hilfe-Kurs absolvieren
  3. Fahrschule aussuchen und anmelden
  4. Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen
  5. Theoretischen Unterricht besuchen
  6. Theoretische Prüfung ablegen
  7. Praktische Fahrstunden nehmen
  8. Praktische Fahrprüfung bestehen
  9. Führerschein in den Händen halten (oder Prüfbescheinigung bei BF17)!

FAQs zum Thema „Ab wann Führerschein machen?“

F: Kann ich den Führerschein auch schon früher als mit 17 oder 18 Jahren machen? A: Nein, für die Führerscheinklasse B (PKW) ist das Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre mit BF17. Für andere Führerscheinklassen (AM, A1) gibt es niedrigere Mindestalter (siehe Tabelle oben).

F: Was passiert, wenn ich mit 17 Jahren ohne Begleitperson beim BF17 fahre? A: Das Fahren ohne Begleitperson beim BF17 ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und dem Widerruf der Prüfbescheinigung geahndet. Außerdem kann dies Auswirkungen auf die Probezeit und die Versicherung haben.

F: Wie viele Begleitpersonen darf ich beim BF17 haben? A: Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Begleitpersonen, die du in deiner Prüfbescheinigung eintragen lassen kannst. Es ist jedoch sinnvoll, sich auf einige wenige Personen zu beschränken, die regelmäßig Zeit haben, dich zu begleiten.

F: Kann meine Mutter/mein Vater meine Begleitperson sein, auch wenn sie/er weniger als 5 Jahre den Führerschein hat? A: Nein, eine Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (oder einer entsprechenden alten Klasse 3) sein.

F: Was kostet der Führerschein ungefähr? A: Die Kosten für den Führerschein können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Fahrschule, der Anzahl der Fahrstunden und den Prüfungsgebühren. Im Durchschnitt solltest du mit Kosten zwischen 2000 und 3500 Euro rechnen.

F: Wie lange dauert es, bis ich den Führerschein habe? A: Die Dauer der Führerscheinausbildung ist individuell verschieden. Es hängt davon ab, wie schnell du lernst, wie oft du Fahrstunden nehmen kannst und wie lange du für die Prüfungen brauchst. In der Regel solltest du aber mit einigen Monaten rechnen.

Fazit: Dein Weg zum Führerschein beginnt jetzt!

Der Führerschein ist ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstständigkeit und Mobilität. Mit der richtigen Vorbereitung und einer guten Fahrschule steht deinem Führerschein nichts im Wege. Egal ob du den klassischen Weg mit 18 Jahren wählst oder die Vorteile des Begleiteten Fahrens ab 17 nutzt – dein Traum vom Führerschein kann bald Wirklichkeit werden! Informiere dich rechtzeitig, wähle eine gute Fahrschule und starte voller Elan in deine Führerscheinausbildung! Wir wünschen dir viel Erfolg auf deinem Weg zum Führerschein!