Ab wann kann man den Führerschein machen? Dein Weg zum Führerschein in Deutschland
Du träumst davon, die Freiheit der Straße zu genießen und unabhängig mobil zu sein? Der Führerschein ist für viele ein wichtiger Schritt in Richtung Erwachsenwerden und bietet dir unzählige Möglichkeiten. Doch bevor du dich ans Steuer setzen kannst, gibt es in Deutschland einige wichtige Punkte zu beachten, insbesondere das Mindestalter. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um deinen Führerschein in Deutschland zu machen: ab wann du starten kannst, welche Klassen es gibt und was dich auf dem Weg dorthin erwartet.
Generell gilt in Deutschland ein Mindestalter von 18 Jahren für den klassischen Autoführerschein der Klasse B. Aber es gibt auch Wege, schon früher ans Steuer zu kommen. Lass uns die verschiedenen Möglichkeiten und Altersgrenzen genauer anschauen.
Führerschein mit 17: Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Eine besonders interessante Option für junge Fahranfänger ist das „Begleitete Fahren ab 17“, kurz BF17. Dieses Modell ermöglicht es dir, bereits mit 17 Jahren den Führerschein zu machen und in Begleitung einer erfahrenen Person Auto zu fahren.
Wie funktioniert BF17?
- Theoretische und praktische Ausbildung: Du beginnst deine Führerscheinausbildung ganz normal in einer Fahrschule, inklusive aller Theorie- und Praxisstunden, genau wie beim herkömmlichen Führerschein mit 18.
- Prüfungen ablegen: Theoretische Prüfung kannst du bereits drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen. Die praktische Prüfung ist einen Monat vor deinem Geburtstag möglich.
- Prüfbescheinigung statt Führerschein: Wenn du beide Prüfungen bestehst, erhältst du keine vollwertige Führerscheinkarte, sondern eine Prüfbescheinigung. Diese Bescheinigung ist dein Nachweis, dass du berechtigt bist, in Begleitung zu fahren.
- Begleitpersonen: In der Prüfbescheinigung werden alle deine Begleitpersonen eingetragen. Diese Personen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (dazu später mehr).
- Fahren nur in Begleitung: Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du ausschließlich in Begleitung einer eingetragenen Person fahren. Allein fahren ist nicht erlaubt und wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet.
- Vollwertiger Führerschein mit 18: An deinem 18. Geburtstag wird deine Prüfbescheinigung ungültig und du erhältst automatisch deinen vollwertigen Führerschein der Klasse B. Ab diesem Zeitpunkt darfst du dann auch ohne Begleitung fahren.
Vorteile von BF17:
- Früher Fahrpraxis sammeln: Du kannst schon ein Jahr früher wertvolle Fahrpraxis unter Aufsicht sammeln.
- Sicherheitsgewinn: Studien zeigen, dass BF17-Teilnehmer seltener in Unfälle verwickelt sind in der Anfangszeit des Führerscheins. Die Begleitung durch erfahrene Personen hilft, gefährliche Situationen zu vermeiden und das Fahrverhalten zu verbessern.
- Mehr Mobilität: Auch mit 17 Jahren kannst du bereits mobil sein, wenn auch eingeschränkt durch die Begleitperson.
- Geringere Unfallwahrscheinlichkeit später: Die frühe Fahrerfahrung kann sich positiv auf dein Fahrverhalten nach dem 18. Geburtstag auswirken.
Voraussetzungen für Begleitpersonen:
Deine Begleitpersonen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um dich begleiten zu dürfen. Diese sind:
- Mindestalter: Mindestens 30 Jahre alt.
- Führerscheinbesitz: Seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (oder einer entsprechenden alten Klasse).
- Punkte in Flensburg: Maximal ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung des BF17.
- Kein Alkohol oder Drogen: Während der Begleitfahrt dürfen Begleitpersonen nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen (die gleiche 0,5 Promille-Grenze wie für Fahranfänger).
Wichtige Hinweise zu BF17:
- Anmeldung erforderlich: Du musst dich aktiv für das Begleitete Fahren anmelden und deine Begleitpersonen benennen.
- Begleitpersonen-Schulung (optional): Es gibt optionale Schulungen für Begleitpersonen, um sie optimal auf ihre Rolle vorzubereiten.
- Einschränkungen der Prüfbescheinigung: Mit der Prüfbescheinigung darfst du nur in Deutschland fahren und nur in Begleitung der eingetragenen Personen. Fahrten ins Ausland sind in der Regel nicht erlaubt (Ausnahmen in einigen wenigen Nachbarländern sind möglich, sollten aber im Einzelfall geprüft werden).
Mindestalter für andere Führerscheinklassen
Neben dem PKW-Führerschein (Klasse B) gibt es noch weitere Führerscheinklassen mit unterschiedlichen Mindestaltersgrenzen. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Klassen und deren Mindestalter:
Führerscheinklasse | Fahrzeugkategorie | Mindestalter | BF17 möglich? |
---|---|---|---|
AM | Kleinkrafträder (Roller, Mopeds bis 45 km/h), Quads und Trikes bis 50 ccm | 15 Jahre | Nein |
A1 | Leichtkrafträder (bis 125 ccm, max. 11 kW) | 16 Jahre | Nein |
A2 | Krafträder (bis 35 kW) | 18 Jahre | Nein |
A | Krafträder (unbegrenzt) | 24 Jahre* | Nein |
B | PKW und leichte LKW (bis 3,5 t) | 18 Jahre | Ja |
BE | Anhänger zu Klasse B (Anhänger über 750 kg zGG, Zug bis 3,5 t zGG) | 18 Jahre | Nein |
C1 | LKW (3,5 t bis 7,5 t) | 18 Jahre | Nein |
C | LKW (über 7,5 t) | 21 Jahre | Nein |
D1 | Busse (bis 16 Fahrgäste) | 21 Jahre | Nein |
D | Busse (mehr als 16 Fahrgäste) | 24 Jahre | Nein |
L | Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen in der Landwirtschaft | 16 Jahre | Nein |
T | Zugmaschinen in der Landwirtschaft (bis 60 km/h) | 16 Jahre | Nein |
* Direkter Zugang zur Klasse A ist ab 24 Jahren möglich. Bei Vorbesitz der Klasse A2 verkürzt sich der Zugang auf 2 Jahre (Aufstieg).
Wichtig: Die genauen Bestimmungen und Voraussetzungen für die einzelnen Führerscheinklassen können komplex sein. Informiere dich am besten detailliert bei einer Fahrschule oder den zuständigen Behörden, welche Klasse für deine Bedürfnisse die richtige ist und welche Voraussetzungen du erfüllen musst.
Der Weg zum Führerschein: Schritt für Schritt
Unabhängig davon, für welche Führerscheinklasse du dich entscheidest, der Weg zum Führerschein folgt in der Regel diesen Schritten:
- Fahrschule anmelden: Suche dir eine Fahrschule deiner Wahl aus und melde dich dort an. Die Fahrschule wird dich durch den gesamten Prozess begleiten.
- Theoretische Ausbildung: Du besuchst den Theorieunterricht in der Fahrschule. Hier lernst du alle wichtigen Verkehrsregeln, Gesetze und das Verhalten im Straßenverkehr.
- Praktische Ausbildung: Parallel zum Theorieunterricht beginnst du mit den Fahrstunden. Dein Fahrlehrer bringt dir die fahrpraktischen Fähigkeiten bei.
- Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs: Du benötigst einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs, bevor du den Führerschein beantragen kannst.
- Führerscheinantrag stellen: Sobald du alle Unterlagen zusammen hast (Anmeldebescheinigung der Fahrschule, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis, Personalausweis, biometrisches Passfoto), stellst du den Führerscheinantrag bei deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt).
- Theoretische Prüfung ablegen: Nachdem du deine Theorieausbildung abgeschlossen hast und dich bereit fühlst, meldet dich deine Fahrschule zur theoretischen Prüfung an. Die Prüfung findet in der Regel am Computer statt.
- Praktische Prüfung ablegen: Wenn du die theoretische Prüfung bestanden hast und dein Fahrlehrer dich für prüfungsreif hält, erfolgt die praktische Prüfung. Ein Prüfer der DEKRA oder TÜV begleitet dich und beurteilt deine Fahrkünste.
- Führerschein erhalten: Hast du beide Prüfungen bestanden, erhältst du deinen Führerschein – entweder die Prüfbescheinigung (bei BF17) oder den vollwertigen Führerschein (ab 18 oder bei anderen Klassen).
Tipps für deinen Führerschein
- Frühzeitig informieren: Informiere dich rechtzeitig über die verschiedenen Führerscheinklassen und das Mindestalter. Überlege dir, welche Klasse für dich am wichtigsten ist.
- Gute Fahrschule wählen: Die Wahl der richtigen Fahrschule ist entscheidend. Achte auf Empfehlungen, Bewertungen und das Bauchgefühl. Ein guter Fahrlehrer kann dir viel Sicherheit und Motivation geben.
- Regelmäßig am Theorieunterricht teilnehmen: Auch wenn es manchmal trocken erscheint: Der Theorieunterricht ist wichtig, um die Regeln zu verstehen und sicher im Straßenverkehr zu agieren.
- Praktische Fahrstunden effektiv nutzen: Sei aufmerksam in den Fahrstunden und stelle Fragen. Übe auch außerhalb der Fahrstunden, wenn möglich (z.B. auf einem Übungsplatz oder im Rahmen von BF17).
- Keine Angst vor Prüfungen: Prüfungsangst ist normal. Versuche, dich gut vorzubereiten und entspannt in die Prüfungen zu gehen. Vertraue auf das, was du gelernt hast.
- Sicherheitskleidung (Motorradführerscheine): Wenn du einen Motorradführerschein machst, denke von Anfang an an die richtige Schutzkleidung. Sicherheit geht vor!
Fazit
Der Führerschein ist ein wichtiger Schritt in die Mobilität und Unabhängigkeit. In Deutschland kannst du in der Regel mit 18 Jahren den PKW-Führerschein machen oder schon mit 17 Jahren im Rahmen des Begleiteten Fahrens starten. Für andere Fahrzeugklassen gelten unterschiedliche Mindestalter. Informiere dich gut, wähle die passende Führerscheinklasse und Fahrschule und dann steht deinem Weg zum Führerschein nichts mehr im Wege!
FAQs zum Führerschein Mindestalter
F: Kann ich den Führerschein auch vor meinem 17. Geburtstag beginnen?
A: Ja, du kannst mit der Ausbildung in der Fahrschule bereits früher beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung einen Monat vorher.
F: Was passiert, wenn ich mit 17 ohne Begleitperson fahre?
A: Das Fahren ohne Begleitperson im Rahmen von BF17 ist eine Ordnungswidrigkeit und wird wie Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet. Es drohen hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und möglicherweise der Widerruf der Prüfbescheinigung.
F: Gilt die Prüfbescheinigung von BF17 auch im Ausland?
A: In der Regel nicht. Die Prüfbescheinigung ist in erster Linie in Deutschland gültig. Einige wenige Nachbarländer erkennen sie möglicherweise an, aber das sollte im Einzelfall geprüft werden. Es ist sicherer, mit dem Autofahren im Ausland bis zum 18. Geburtstag und dem Erhalt des vollwertigen Führerscheins zu warten.
F: Welche Kosten kommen beim Führerschein auf mich zu?
A: Die Kosten für den Führerschein variieren je nach Fahrschule, benötigten Fahrstunden und Region. Du solltest mit Kosten für die Fahrschule (Grundgebühr, Theorie- und Praxisstunden), Lehrmaterialien, Prüfungsgebühren, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und den Antrag bei der Behörde rechnen. Insgesamt können die Kosten für den PKW-Führerschein zwischen 1500 und 3000 Euro liegen (oder auch mehr).
F: Wie lange ist ein Führerschein in Deutschland gültig?
A: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind auf 15 Jahre befristet. Die Gültigkeit kann dann verlängert werden, ist aber in der Regel ein formaler Akt ohne erneute Prüfung (außer bei bestimmten Klassen wie LKW- und Busführerscheinen, wo regelmäßige ärztliche Untersuchungen erforderlich sind). Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zu bestimmten Fristen umgetauscht werden, sind aber an sich unbefristet gültig.
Ich hoffe, dieser Artikel hat dir einen guten Überblick über das Thema “Ab wann kann man den Führerschein machen” gegeben. Viel Erfolg auf deinem Weg zum Führerschein!