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A1 Führerschein Was Darf Ich Fahren

A1‑Führerschein – Was darf ich eigentlich fahren?

Herzlichen Glückwunsch! Du hast deinen A1‑Führerschein in der Tasche oder machst dich gerade auf den Weg, ihn zu bekommen. Vielleicht fragst du dich jetzt: „Was darf ich mit diesem Schein überhaupt fahren?“
In diesem Beitrag bekommst du eine klare, leicht verständliche Übersicht. Wir schauen uns gemeinsam an, welche Fahrzeuge du legal hinter dem Lenkrad haben darfst, welche Beschränkungen gelten und worauf du besonders achten musst. Außerdem gibt es am Ende ein FAQ, das die häufigsten Fragen beantwortet – und das alles in einer freundlichen, lockeren Sprache, die dich direkt anspricht.


1. Der A1‑Führerschein im Überblick

Der A1‑Führerschein ist die Einstiegsklasse für zweirädrige Fahrzeuge mit Motor. Er richtet sich an junge Fahrer*innen (ab 16 Jahren) und an alle, die zunächst ein leichteres Fahrzeug ausprobieren möchten, bevor sie sich an die leistungsstärkeren Klassen A2 oder A wagen.

MerkmalGesetzliche Vorgabe
Mindestalter16 Jahre (in Österreich 17 Jahre, in der Schweiz 18 Jahre)
FahrzeugtypLeichtkrafträder und dreirädrige Kleinkrafträder
Motorleistungmax. 11 kW (15 PS)
Hubraummax. 125 cm³ (bei Benzin) – bei Elektromotoren keine Hubraum‑Beschränkung, aber Leistungsgrenze bleibt gelten
Gewicht (Leergewicht)≤ 250 kg (bei Elektromotoren: ≤ 400 kg inkl. Batterien)
FahrzeugklasseKlasse A1 (nach EU‑Richtlinie 2006/126/EG)

Kurz gesagt: Mit dem A1‑Führerschein darfst du leichte Motorräder fahren, die nicht schneller oder schwerer sind als ein klassischer 125‑ccm‑Bike. Aber das ist noch nicht alles – wir gehen jetzt ins Detail.


2. Welche Fahrzeuge darfst du konkret fahren?

2.1 Zweirädrige Leichtkrafträder

Das sind die typischen „125‑ccm‑Motorroller“ oder „Kleinmotorroller“, die du vielleicht aus der Stadt kennst. Sie dürfen nicht mehr als 11 kW (15 PS) haben – das entspricht etwa der Leistung eines kleinen Autos.

BeispielHubraumMax. LeistungLeergewicht (kg)
Honda CB125F124 ccm11 kW (15 PS)133
Yamaha MT‑125124 ccm11 kW (15 PS)152
KTM 125 Duke124 ccm11 kW (15 PS)147
Elektrischer S‑Moto 12511 kW (15 PS)210 (inkl. Batterie)

2.2 Dreirädrige Kleinkrafträder

Der A1‑Schein deckt auch dreirädrige Kleinkrafträder ab, sofern sie die gleichen Leistungs‑ und Gewichtsgrenzen erfüllen. Diese Fahrzeuge sind besonders für Fahrer*innen interessant, die mehr Stabilität suchen.

ModellMotor (kW/PS)Gewicht (kg)Besonderheiten
Can-Am Spyder 12511 kW (15 PS)190Sportlich, niedriger Schwerpunkt
Piaggio MP3 12511 kW (15 PS)170Tilting‑Drei‑Rad‑System für gute Kurvenlage
SYM Trio 12511 kW (15 PS)180Preiswert, urbaner Charakter

2.3 Was nicht erlaubt ist

FahrzeugtypGrund
Motorräder > 125 ccm (z. B. 300‑ccm‑Bike)Überschreitet Hubraum‑ und Leistungsgrenze
Supersport‑Motoren (z. B. Ducati Monster 821)Zu viel Leistung (über 11 kW)
Motorroller mit Leistungsbegrenzung nachgerüstet, aber ursprüngliche Leistung > 11 kWGesetzlich gilt die Originalleistung, nicht die gedrosselte Version
Kraftfahrzeuge (PKW, LKW)Andere Führerscheinklassen nötig
Quads, ATV’sFällt in Klasse L oder B, nicht A1

3. Besondere Regeln und Einschränkungen

3.1 Begleitendes Fahren (Begleitetes Fahren ab 17)

In Deutschland gibt es das Begleitete Fahren ab 17: Du kannst bereits mit 17 Jahren den A1‑Führerschein machen, musst aber bis zum 18. Lebensjahr mindestens einen erfahrenen Begleitfahrer*in (mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis) mitführen. Das ist ideal, wenn du noch unsicher bist oder einfach das zusätzliche Sicherheitsnetz haben möchtest.

3.2 Fahrverbote und Einschränkungen

SituationWas bedeutet das für dich?
Leistungsbeschränkungen (z. B. durch Tuning)Jede nachträgliche Leistungssteigerung macht das Fahrzeug illegal für den A1‑Schein.
Schlüsselverbot (z. B. bei fehlender Fahrerlaubnis)Du darfst das Fahrzeug nicht überhaupt starten – das gilt für jeden Führerschein, nicht nur A1.
Verbot in bestimmten Zonen (z. B. Umweltzonen)Je nach Fahrzeugtyp kann ein A1‑Fahrzeug von bestimmten Umweltzonen ausgenommen sein, aber prüfe lokale Regelungen.
Alkoholgrenze0,0 ‰ (Null-Promille) gilt für Fahranfänger bis 21 Jahre mit A1 – also kein Alkohol im Blut vor dem Fahren.

3.3 Versicherung und Versicherungsschutz

In Deutschland ist die Haftpflichtversicherung Pflicht, sobald du ein Fahrzeug mit A1‑Klasse fährst. Viele Versicherungen bieten darüber hinaus Teilkasko (z. B. Diebstahl, Glasbruch) und Vollkasko an. Achte bei der Wahl deiner Versicherung darauf, dass die Police auch Spezialfahrzeuge (z. B. Elektro‑Kleinkrafträder) abdeckt.


4. Praktische Tipps für den Alltag

  1. Prüfe die Fahrzeugpapiere – Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) steht die Klasse, zu der das Fahrzeug gehört. Dort findest du die Angabe „A1“ oder „A“, je nach Typ.
  2. Achte auf das Kennzeichen – In manchen Ländern trägt das Kennzeichen am Hinterrad ein spezielles Symbol für Leichtkrafträder.
  3. Regelmäßige Wartung – Gerade kleine Motoren benötigen häufige Ölwechsel und Zündkerzenwechsel. Halte dein Bike in Schuss, um zuverlässig zu fahren.
  4. Fahrunterricht nach dem Schein – Auch nach bestandener Prüfung lohnt es sich, ein paar zusätzliche Fahrstunden zu buchen, um das Fahrverhalten in Kurven, bei Nässe und bei höherem Tempo zu trainieren.
  5. Schutzkleidung nicht vergessen – Helm, Handschuhe, Jacke mit Protektoren und stabile Stiefel – das ist dein persönlicher „Safety‑Kit“, das nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern lebensrettend sein kann.

5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

FrageAntwort
Wie alt muss ich sein, um einen A1‑Führerschein zu machen?In Deutschland ab 16 Jahren. In Österreich erst ab 17, in der Schweiz ab 18.
Kann ich mit dem A1‑Schein ein Elektromotorrad fahren?Ja! Solange die Leistung 11 kW (15 PS) nicht überschreitet und das maximale Leergewicht ≤ 400 kg (inkl. Batterien) beträgt.
Darf ich ein 125‑ccm‑Bike nachträglich tunen und trotzdem A1 fahren?Nein. Jede Leistungssteigerung über 11 kW macht das Fahrzeug unzulässig für den A1‑Schein.
Wie lange gilt die Null‑Promille‑Grenze?Für Fahranfänger (bis 21 Jahre) gilt in Deutschland immer 0,0 ‰. Nach dem 21. Lebensjahr steigt die Grenze auf 0,5 ‰.
Muss ich mein Fahrzeug jährlich TÜV‑prüfen lassen?Ja, jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr zugelassen ist, muss in der Regel alle zwei Jahre (bei Kleinkrafträdern) oder alle drei Jahre (bei Elektromodellen) zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV).
Kann ich mit dem A1‑Führerschein in andere EU‑Länder fahren?Ja. Der A1‑Schein ist in allen EU‑Mitgliedsstaaten gültig, solange du die dortigen Alters- und Fahrzeugvorschriften einhältst.
Was passiert, wenn ich mit einem A1‑Führerschein ein Fahrzeug über 11 kW fahre?Das ist ein Verstoß gegen die Fahrerlaubnis. Du riskierst ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall den Entzug deiner Fahrerlaubnis.
Wie lange dauert die Ausbildung zum A1‑Führerschein?Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 12 Fahrstunden (8 Praxis‑, 4 Sonderfahrten) plus 14 Theoriestunden. In der Praxis dauert die Ausbildung meist 2–3 Monate.
Kann ich nach dem A1‑Schein direkt zur A2‑Klasse wechseln?Ja, aber du musst mindestens 2 Jahre Fahrpraxis (oder 1 Jahr, wenn du das Begleitete Fahren ab 17 genutzt hast) nachweisen, bevor du die A2‑Prüfung ablegen darfst.

6. Fazit – Dein Weg auf zwei Rädern

Der A1‑Führerschein ist deine Eintrittskarte in die Welt der Motorräder. Er gibt dir die Freiheit, die Stadt, das Land oder die Küste auf dem Rücken eines leichten Bikes zu erkunden – ohne die Verantwortung und den Druck, die ein größeres Motorrad mit sich bringt.

Denke daran: Sicherheit geht vor. Achte immer auf die gesetzlichen Vorgaben, pflege dein Fahrzeug und trage die richtige Schutzausrüstung. Und wenn du das Gefühl hast, dass du noch mehr aus deinem Fahrerlebnis rausholen willst, kannst du später immer noch auf die Klassen A2 oder A aufsteigen.

Jetzt bist du bestens informiert – also schnapp dir deinen Helm, starte die Maschine und genieße das Freiheitsgefühl, das nur ein Motorrad bieten kann. Gute Fahrt! 🚀