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Führerschein Fahrverbot Wo Abgeben

Führerschein Fahrverbot – Wo musst du ihn abgeben?

Ein Fahrverbot ist für die meisten Fahrer ein echter Stress‑Trigger. Neben der Sperrfrist für das Fahrzeug stellt sich die Frage: „Wo gebe ich meinen Führerschein ab?“ In diesem Beitrag erfährst du Schritt für Schritt, was zu tun ist, welche Behörden beteiligt sind und welche Fristen du unbedingt einhalten musst. Alles in einer lockeren, leicht verständlichen Sprache – damit du dich nicht zusätzlich durch Gesetzestexte wühlen musst.


1. Warum musst du deinen Führerschein abgeben?

Ein Fahrverbot ist eine behördliche Anordnung, die dir vom deutschen Straßenverkehrsamt (bzw. der zuständigen Führerscheinstelle) auferlegt wird. Während der Sperrfrist darfst du kein Kraftfahrzeug führen. Damit das Gesetz greift, muss die Behörde nachweisen, dass du tatsächlich keinen Führerschein besitzt. Deshalb verlangst sie von dir die physische Vorlage deines Dokuments.

Kurz gesagt: Ohne Abgabe des Führerscheins gilt das Fahrverbot nicht rechtskräftig.


2. Wer ist für die Abgabe zuständig?

Die Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Hier ein Überblick über die wichtigsten Behörden:

BehördeZuständig fürTypische KontaktadresseHinweis
Straßenverkehrsamt / FührerscheinstelleDirektes Fahrverbot (z. B. bei Geschwindigkeitsüberschreitung)Stadt‑/Landratsamt, Abteilung FührerscheinMeist die erste Anlaufstelle – du bekommst ein Schreiben mit Rücksende‑ oder Abgabeanweisung.
PolizeiFahrverbote im Rahmen von Strafverfahren (z. B. Trunkenheit am Steuer)Polizeipräsidium, Dienststelle deiner StadtHäufig in Verbindung mit einer Geldstrafe; du musst den Führerschein dort abgeben, meist im Rahmen der Vernehmung.
GerichtFahrverbote, die im Strafurteil festgeschrieben sindAmts‑/Landgericht, Aktenzeichen im UrteilDas Gericht kann die Abgabe an das Straßenverkehrsamt delegieren.
Fahrzeugzulassungsstelle (optional)Hinweis bei SperrkennzeichenKfz‑Zulassungsstelle deiner StadtNicht zwingend, aber hilfreich, wenn du ein Sperrkennzeichen beantragen musst.

Tipp: Das Schreiben, das du vom Gericht oder der Behörde bekommst, enthält immer die exakte Adresse. Falls du dir unsicher bist, ruf dort kurz an – ein kurzer Anruf spart dir ggf. einen Weg.


3. Der Ablauf – Schritt für Schritt

3.1. Erhalt des Fahrverbots‑Schreibens

  1. Post oder Fax: Du bekommst ein offizielles Schreiben (oder per Fax, seltener per E‑Mail). Dort steht:
    • Die Dauer des Fahrverbots (z. B. 3 Monate)
    • Die Frist, bis wann du den Führerschein abgeben musst (häufig innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung)
    • Die genaue Adresse, wo du den Führerschein einreichen sollst
  2. Prüfe das Dokument: Achte darauf, dass das Schreiben von einer amtlichen Stelle stammt (Stempel, Aktenzeichen, Unterschrift). Bei Zweifeln ruf die angegebene Behörde an, um Fake‑Mails auszuschließen.

3.2. Vorbereitung des Führerscheins

To‑DoWarum wichtig?Hinweis
OriginalNur das Original wird akzeptiert – Kopien reichen nicht.Falls du mehrere Klassen hast, lege alle vor.
AusweisManchmal verlangen Beamte einen Personalausweis zur Identifikation.Lege beides zusammen in einen Briefumschlag.
Führerschein‑Rückgabe‑Formular (falls beigelegt)Bestätigt, dass du den Führerschein abgegeben hast.Unterschreiben nicht vergessen!
Versand‑nachweis (bei Postversand)Beweis, dass du rechtzeitig verschickt hast.Eingetragenen Brief oder Einschreiben verwenden.

3.3. Abgabe – persönlich oder per Post?

VarianteVorteileWas du beachten musst
Persönlich (Vor Ort)Sofortige Bestätigung, keine Versandkosten, du kannst Fragen direkt klären.Öffnungszeiten prüfen, ggf. Termin vereinbaren.
Per Einschreiben (mit Rückschein)Nachweislich rechtzeitiger Versand, bequem von zu Hause.Versand innerhalb der angegebenen Frist, Rückschein behalten.
Fax (bei manchen Behörden)Schnell, falls du ein Faxgerät hast.Dokumente gut lesbar faxen, Sende‑Bestätigung aufbewahren.

Pro‑Tipp: Wenn du persönlich abgeben willst, ruf vorher an, um sicherzugehen, dass jemand vor Ort ist und dein Führerschein nicht unbeaufsichtigt liegt.

3.4. Was passiert danach?

  1. Bestätigung: Die Behörde gibt dir eine schriftliche Bestätigung, dass der Führerschein eingereicht wurde. Manchmal erfolgt das per E‑Mail, manchmal per Post.
  2. Sperrfrist: Während des Fahrverbots darfst du kein Fahrzeug führen. Ein Verstoß kann zu einer Weiteren Sperrfrist und höheren Geldstrafen führen.
  3. Rückgabe: Nach Ablauf des Fahrverbots wird dir dein Führerschein wieder ausgehändigt. Oft bekommst du ihn per Post oder musst ihn erneut persönlich abholen.

4. Was, wenn du den Führerschein nicht mehr hast?

SituationVorgehensweise
Verloren oder gestohlenSofort bei der Polizei Anzeige erstatten. Dann einen Ersatzführerschein bei der Führerscheinstelle beantragen (Kosten ca. 30 €).
Im AuslandDu musst den Führerschein nach Deutschland zurückschicken oder bei der zuständigen Auslandsvertretung einen deutschen Ersatz beantragen – das kann länger dauern.
BeschädigtBei stark beschädigtem Dokument kann die Behörde den Ersatz fordern. Du musst also einen Neuausweis beantragen.

Hinweis: Auch wenn du den Originalführerschein nicht mehr hast, musst du die Behörde über den Verlust informieren. Ohne Nachweis gilt das Fahrverbot trotzdem.


5. Häufige Missverständnisse (Myths)

MythosRealität
„Ich kann den Führerschein erst nach Ablauf des Verbots zurückgeben.“Falsch – das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn die Behörde den Führerschein vorzeitig erhalten hat.
„Ich darf das Fahrzeug trotzdem in der Garage lassen.“Nur das Führen ist gesperrt. Das Parken ist erlaubt, solange das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird.
„Wenn ich den Führerschein abgeben vergesse, wird das Fahrverbot automatisch verlängert.“Nein, das kann zu einer Verwarnung und ggf. einer zusätzlichen Geldstrafe führen, aber nicht automatisch zu einer Verlängerung.
„Ein digitales Führerschein‑Foto reicht aus.“Noch nicht – das Originaldokument muss physisch vorliegen. Digitale Kopien gelten nicht.

6. FAQ – Schnellantworten auf deine brennendsten Fragen

1. Wie lange habe ich Zeit, den Führerschein abzugeben?
In der Regel 14 Tage nach Erhalt des Schreibens, es sei denn, das Dokument nennt ein anderes Datum. Du musst das Datum unbedingt im Schreiben prüfen.

2. Was kostet das Einreichen des Führerscheins?
Für die reine Abgabe entstehen keine Gebühren. Kosten entstehen nur, wenn du einen Ersatzführerschein beantragen musst (ca. 30 €).

3. Darf ich den Führerschein an einen Freund geben, der ihn für mich abliefert?
Ja, das ist grundsätzlich erlaubt, solange das Original unbeschädigt bleibt und du dich schriftlich (z. B. per E‑Mail) bestätigst, dass du die Abgabe veranlasst hast.

4. Bekomme ich nach Ablauf des Verbots automatisch meinen Führerschein zurück?
Nein, du musst ihn aktiv zurückfordern. Meist genügt ein kurzer Anruf oder ein formloses Schreiben an die Behörde.

5. Was passiert, wenn ich das Fahrverbot ignoriere und trotzdem fahre?
Ein Verstoß wird als Verstoß gegen das Fahrverbot gewertet und kann zu einer Zusätzlichen Sperrfrist von mindestens 6 Monaten und einer Geldstrafe von bis zu 5.000 € führen.

6. Kann ich das Fahrverbot anfechten?
Ja, du kannst innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Widerspruch einlegen. Dafür solltest du jedoch einen Anwalt konsultieren – das Verfahren ist komplex.

7. Muss ich das Sperrkennzeichen (z. B. „02“ für 2 Monate) beantragen?
Falls du ein Fahrzeug besitzt, das du während des Verbots nicht nutzen darfst, musst du beim Kfz‑Zulassungsamt ein Sperrkennzeichen beantragen. Das Kennzeichen zeigt, dass das Fahrzeug für die angegebene Zeit nicht am Straßenverkehr teilnimmt.

8. Was, wenn ich im Ausland lebe?
Du musst deinen Führerschein an die deutsche Behörde schicken. Alternativ kannst du in Deutschland einen Vertreter benennen, der die Abgabe übernimmt.


7. Checkliste für dich – So vergisst du nichts

✅ Aufgabe✅ Erledigt?📌 Anmerkungen
Fahrverbots‑Brief öffnen und Frist notieren
Führerschein + Personalausweis bereitstellen
Führerschein‑Rückgabe‑Formular ausfüllen (falls beigelegt)
Termin bei der Führerscheinstelle vereinbaren (oder Einschreiben vorbereiten)
Versand/Abgabe innerhalb der Frist erledigen
Eingangsbestätigung von Behörde erhalten
Nach Ablauf des Verbots Rückgabe anfordern
Sperrkennzeichen beantragen (falls nötig)

Pro-Tipp: Schreibe die wichtigsten Daten (Frist, Adresse, Aktenzeichen) in deinen Kalender – ein Alarm 3 Tage vor Ablauf der Frist verhindert böse Überraschungen.


8. Fazit – Du bist nicht allein!

Ein Fahrverbot wirkt zuerst wie ein Schlag ins Kontor, aber mit der richtigen Vorgehensweise ist die Abgabe deines Führerscheins ein leicht zu bewältigender Schritt. Merke dir die wichtigsten Punkte:

  1. Frist im Blick behalten – meistens 14 Tage.
  2. Originaldokument einreichen – persönlich oder per Einschreiben.
  3. Bestätigung sichern – das ist dein Nachweis, dass du alles korrekt erledigt hast.
  4. Nicht fahren! – sonst drohen weitere Strafen.

Wenn du diese Tipps befolgst, gleitest du souverän durch das Fahrverbot und bist nach Ablauf der Sperrfrist wieder sicher hinter dem Steuer. Und falls du Fragen hast – nutze die FAQ oder ruf einfach bei deiner örtlichen Führerscheinstelle an. Sie helfen dir gerne weiter.

Gute Fahrt (nach dem Verbot)! 🚗💨