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Fahrverbot Wo Führerschein Abgeben

Fahrverbot – Wo kannst du deinen Führerschein abgeben?

Du hast ein Fahrverbot erhalten und fragst dich jetzt, wo du deinen Führerschein abgeben musst? Keine Sorge – das ist kein Hexenwerk. In diesem Beitrag führen wir dich Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess, geben dir nützliche Tipps und beantworten die häufigsten Fragen. Am Ende hast du alles im Blick, was du wissen musst, um dein Führerschein‑Abgabe‑Ritual stressfrei zu meistern.


1. Warum musst du den Führerschein abgeben?

Ein Fahrverbot wird in der Regel von der Bußgeldstelle, dem Gericht oder der Führerscheinbehörde (Landesprüfstelle) angeordnet. Das Ziel ist, die Fahrerlaubnis für einen festgelegten Zeitraum zu entziehen. Wenn du das Fahrverbot nicht beachtest, drohen schwere Konsequenzen:

KonsequenzBeschreibung
Erhöhtes BußgeldNochmals ein Bußgeldkatalog‑Verstoß bei Missachtung
Verlängertes FahrverbotDas ursprüngliche Verbot wird um weitere Wochen/Monate verlängert
Entzug der FahrerlaubnisIm schlimmsten Fall wird die Fahrerlaubnis komplett entzogen, du musst einen neuen Antrag stellen
Punkte in FlensburgWeitere Punkte können das Punktekonto weiter belasten und zum Entzug führen

Daher ist die fristgerechte Abgabe deines Führerscheins Pflicht und ein wichtiger Schritt, um spätere Probleme zu vermeiden.


2. Wer ist für die Entgegennahme zuständig?

Die Zuständigkeit variiert je nach Bundesland und je nachdem, wer das Fahrverbot erteilt hat. Grundsätzlich gibt es drei mögliche Institutionen:

InstitutionWann zuständig?Wie erreichst du sie?
BußgeldstelleFahrverbot nach einem Bußgeldverfahren (z. B. zu schnelles Fahren)Per Post an die im Bußgeldbescheid angegebene Adresse, oft auch persönlich im Behördengang
GerichtFahrverbot nach einem gerichtlichen Urteil (z. B. Trunkenheitsfahrt)An das im Urteil benannte Amtsgericht – Versand per Einschreiben empfohlen
Landesprüfstelle / FahrerlaubnisbehördeFahrverbot bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen wirdDirekt bei der für deinen Wohnort zuständigen Behörde (z. B. Führerscheinstelle, Straßenverkehrsamt)

Wie findest du die richtige Adresse?

  1. Im Bescheid nachsehen – Sowohl das Bußgeld‑ als auch das Gerichtsurteil enthält die genaue Postanschrift.
  2. Online-Recherche – Auf der Seite deiner Stadt oder deines Landkreises findest du das Kontaktformular bzw. die Adresse der lokalen Fahrerlaubnisbehörde.
  3. Telefonisch nachfragen – Oft ist ein kurzer Anruf bei der Behörde die schnellste Lösung, um Missverständnisse zu vermeiden.

3. Der praktische Ablauf – Schritt für Schritt

Schritt 1: Bescheid prüfen

  • Zeitpunkt des Inkrafttretens notieren (z. B. „ab dem 01.12.2025“).
  • Dauer des Verbots erfassen – das ist wichtig für die Rückgabe deines Führerscheins.

Schritt 2: Führerschein vorbereiten

  • Originale Dokumente: Führerschein (Klasse B plus ggf. weitere Klassen), Personalausweis/Reisepass zur Identifikation.
  • Optional: Kopie des Bescheids beilegen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Schritt 3: Versand oder persönliche Abgabe

VarianteVorteileHinweis
Postversand (Einschreiben)Sicher, Nachweis über Versand und EmpfangVerwende ein frankiertes Einschreiben mit Rückschein. Schreibe die Adresse gut lesbar und füge deine Kontaktdaten hinzu.
Persönlicher BesuchSofortige Bestätigung, Möglichkeit Fragen zu stellenBring deinen Personalausweis mit, um dich auszuweisen. Frage nach einem Quittungsbeleg für die Abgabe.
Online‑Portal (falls verfügbar)Schnell, papierlosNicht in allen Bundesländern möglich – prüfe vorher, ob deine Behörde das anbietet.

Schritt 4: Bestätigung erhalten

  • Quittung (bei persönlicher Abgabe) oder Rückschein (bei Einschreiben) aufbewahren.
  • E‑Mail oder Schreiben von der Behörde, das den Erhalt bestätigt, ebenfalls archivieren.

Schritt 5: Während des Fahrverbots

  • Kein Fahrzeug führen – das gilt auch für Motorräder, Mofas, E‑Scooter etc. (falls im Verbot enthalten).
  • Alternative Mobilität: ÖPNV, Car‑Sharing, Mitfahrgelegenheiten – plane im Voraus.

Schritt 6: Rückgabe nach Ablauf

  • Entscheidung prüfen: In manchen Fällen wird der Führerschein automatisch zurückgesendet, in anderen musst du ihn erneut abholen.
  • Frist einhalten – häufig gibt es eine Rückgabe‑Frist von 14 Tagen nach Ende des Verbots.

4. Was du beachten solltest – Praktische Tipps

TippWarum er wichtig ist
Fristen einhaltenBußgeldstellen setzen strenge Fristen. Wer zu spät abgibt, riskiert ein neues Fahrverbot.
Einschreiben nutzenLiefert dir einen rechtssicheren Nachweis, falls die Behörde die Abgabe bestreitet.
Dokumente sichernKopiere deine Unterlagen, bevor du sie verschickst – für den Fall, dass das Original verloren geht.
Auf Rückfragen vorbereitet seinManchmal verlangt die Behörde zusätzliche Unterlagen (z. B. ein ärztliches Gutachten).
Fahrverbotsdauer im Auge behaltenNotiere das Enddatum in deinem Kalender, damit du den Führerschein rechtzeitig zurückfordern kannst.
Meldepflicht bei UmzugWenn du während des Fahrverbots umziehst, informiere die zuständige Behörde, damit die Rücksendung korrekt erfolgt.

5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Muss ich den Führerschein sofort nach Erhalt des Bescheids abgeben?

Ja. Sobald das Fahrverbot wirksam wird, musst du den Führerschein an die im Bescheid genannte Stelle übergeben. Ein verspätetes Abgeben kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

2. Kann ich den Führerschein per E‑Mail schicken?

Nein. Der Führerschein ist ein behördliches Originaldokument und muss physisch übergeben werden – per Post, Einschreiben oder persönlich.

3. Wie lange dauert die Rücksendung nach Ablauf des Verbots?

In der Regel erhalten Sie Ihren Führerschein innerhalb von 1‑2 Wochen zurück. Manche Behörden senden ihn automatisch, andere verlangen, dass Sie ihn abholen. Prüfen Sie die Vorgaben im Bescheid.

4. Was passiert, wenn ich während des Fahrverbots umziehe?

Sie müssen die neue Anschrift der zuständigen Führerscheinbehörde mitteilen. Viele Behörden bieten ein Online‑Formular für Adressänderungen an.

5. Kann ich ein Ersatzfahrzeug nutzen (z. B. Leihwagen)?

Während des Fahrverbots dürfen Sie kein Fahrzeug führen, das einer Fahrerlaubnis unterliegt. Das gilt auch für Leihwagen, Mietwagen und Car‑Sharing‑Fahrzeuge. Nur Fahrzeuge ohne Führerscheinpflicht (z. B. E‑Scooter mit max. 20 km/h) dürfen Sie nutzen, sofern sie nicht im Verbot ausdrücklich ausgeschlossen sind.

6. Muss ich die Punkte in Flensburg zurückzahlen?

Punkte selbst sind nicht zu „bezahlen“, sondern werden im Fahreignungsregister gespeichert. Bei Erreichen von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ein Fahrverbot allein ändert nichts an bereits vorhandenen Punkten.

7. Kann ich gegen das Fahrverbot Widerspruch einlegen?

Ja, innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung des Bescheids können Sie Widerspruch einlegen. Hierfür empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.

8. Was kostet das Einsenden des Führerscheins per Einschreiben?

Der Preis liegt bei etwa 7–10 Euro für ein Einschreiben mit Rückschein. Zusätzlich können Sie optional eine Versicherungssumme (z. B. 500 Euro) wählen, falls das Dokument unterwegs verloren geht.

9. Muss ich nach Ablauf des Fahrverbots eine neue Fahrerlaubnis beantragen?

Nein. Der Führerschein wird Ihnen nach Ablauf des Verbots zurückgegeben. Ein neuer Antrag ist nur nötig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde (z. B. bei Straftaten oder schwerwiegenden Verstößen).

10. Wie kann ich sicherstellen, dass mein Führerschein nach dem Verbot nicht beschädigt ist?

Verpacken Sie das Dokument in einem stabilen Umschlag, nutzen Sie idealerweise eine Dokumenten‑Hülle oder einen Briefumschlag mit Polsterung. Beschriften Sie den Umschlag deutlich mit „Führerschein – Rücksendung nach Fahrverbot“.


6. Fazit – Dein Fahrverbot, deine Verantwortung

Ein Fahrverbot ist eine unangenehme, aber klare Anweisung der Behörden: Kein Fahrzeug führen – dafür den Führerschein abgeben. Wenn du die oben beschriebenen Schritte befolgst, bist du rechtlich auf der sicheren Seite und vermeidest zusätzliche Strafen.

Denke daran: Fristen sind dein bester FreundNachweise schützen dich und eine offene Kommunikation mit der Behörde spart Zeit. Sobald das Fahrverbot vorbei ist, kannst du wieder legal am Straßenverkehr teilnehmen – diesmal mit einem sauberen Gewissen.


Tipp zum Mitnehmen:
Lege dir ein kleines „Fahrverbots‑Kärtchen“ an – ein laminierter Zettel mit den wichtigsten Daten (Beginn, Ende, Adresse der Behörde, Sendungsnummer des Einschreibens). So hast du alle Infos immer griffbereit und vergisst nichts.

Viel Erfolg beim Abgeben deines Führerscheins und eine sichere, ruhige Zeit während des Verbots! 🚦🛑