Führerschein umtauschen: Ihr umfassender Leitfaden zum Antragsformular und zum reibungslosen Ablauf
Der Führerscheinumtausch ist ein Thema, das in den letzten Jahren viele Autofahrer in Deutschland beschäftigt. Vielleicht haben Sie sich auch schon gefragt, ob und wann Ihr Führerschein umgetauscht werden muss und wie der Ablauf eigentlich genau aussieht. Keine Sorge, Sie sind damit nicht allein! Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, erklärt Ihnen alles Wichtige zum Antragsformular für den Führerscheinumtausch und hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.
Warum überhaupt der Führerscheinumtausch?
Sie fragen sich vielleicht, warum ein Umtausch überhaupt notwendig ist, wenn Ihr Führerschein doch noch gültig ist. Die Antwort liegt in einer EU-Richtlinie. Ziel des verpflichtenden Führerscheinumtausches ist es, alle Führerscheine in der Europäischen Union zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu machen. Ältere Papierführerscheine und auch die ersten Scheckkartenführerscheine entsprechen nicht mehr den aktuellen EU-Standards in Bezug auf Datensicherheit und das Erscheinungsbild.
Durch den Umtausch sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Erhöhte Fälschungssicherheit: Neue Führerscheine sind mit modernen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die Fälschungen deutlich erschweren.
- Einheitliches Format in der EU: Der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat wird in allen Mitgliedstaaten anerkannt und vereinfacht so den grenzüberschreitenden Verkehr.
- Aktualisierung der Fahrerlaubnisdatenbanken: Der Umtausch ermöglicht es, die nationalen Fahrerlaubnisdatenbanken zu aktualisieren und somit die Verwaltung zu vereinfachen.
Wer muss den Führerschein umtauschen?
Der Umtausch betrifft alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Um den Prozess zu entzerren und lange Wartezeiten zu vermeiden, wurde ein gestaffelter Zeitplan eingeführt. Dieser richtet sich nach zwei Kriterien:
- Ausstellungsdatum des Führerscheins: Für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (Papierführerscheine), ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers maßgeblich für die Umtauschfrist.
- Ausstellungsdatum des Führerscheins: Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden (Scheckkartenführerscheine), ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend für die Umtauschfrist.
Die Umtauschfristen im Detail – Wann sind Sie an der Reihe?
Es ist wichtig, die für Sie geltende Frist zu kennen, um den Umtausch rechtzeitig in die Wege zu leiten. Hier ist eine Tabelle, die die Umtauschfristen übersichtlich darstellt:
| Führerscheintyp | Ausstellungsdatum bis zum… | Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Umtauschfrist bis zum… |
|---|---|---|---|
| Papierführerschein (grau oder rosa) | 31. Dezember 1998 | 1953 oder älter | 19. Januar 2022 |
| Papierführerschein (grau oder rosa) | 31. Dezember 1998 | 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
| Papierführerschein (grau oder rosa) | 31. Dezember 1998 | 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
| Papierführerschein (grau oder rosa) | 31. Dezember 1998 | 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
| Scheckkartenführerschein | 18. Januar 2013 | Alle | Nach Ausstellungsjahr gemäß nachfolgender Tabelle |
Umtauschfristen für Scheckkartenführerscheine (Ausstellungsdatum 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013):
| Ausstellungsjahr des Führerscheins | Umtauschfrist bis zum… |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 | 19. Januar 2033 |
| 2013 bis 18. Januar | 19. Januar 2033 |
Achtung: Die Fristen sind verbindlich. Nach Ablauf der Frist wird Ihr alter Führerschein ungültig und Sie können bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld erhalten. Es ist daher ratsam, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen.
Das Antragsformular für den Führerscheinumtausch – Ihr Schlüssel zum neuen Führerschein
Um den Führerschein umzutauschen, benötigen Sie ein Antragsformular. Dieses Formular ist in der Regel bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle erhältlich. In vielen Fällen können Sie das Formular auch online herunterladen, entweder auf der Webseite Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder auf den Webseiten der zuständigen Landesbehörden.
Wo bekommen Sie das Antragsformular?
- Persönlich: Gehen Sie zur Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Dort erhalten Sie das Formular direkt vor Ort.
- Online-Download: Viele Führerscheinstellen bieten das Antragsformular als PDF-Datei zum Download an. Suchen Sie auf der Webseite Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Landkreises nach “Führerscheinumtausch Antragsformular” oder ähnlichen Begriffen. Oft finden Sie es im Bereich “Bürgerservice” oder “Formulare”.
- Alternativ: In manchen Fällen können Sie das Formular auch bei Bürgerämtern oder Gemeindeverwaltungen erhalten, die eine Außenstelle der Führerscheinstelle sind. Informieren Sie sich hierzu auf der Webseite Ihrer Kommune.
Was müssen Sie im Antragsformular ausfüllen?
Das Antragsformular für den Führerscheinumtausch ist in der Regel recht übersichtlich gestaltet. Sie müssen hauptsächlich persönliche Daten und Angaben zu Ihrem aktuellen Führerschein machen. Typische Felder im Formular sind:
- Persönliche Daten:
- Familienname, Geburtsname
- Vorname(n)
- Geburtsdatum und -ort
- Aktuelle Anschrift
- Telefonnummer (optional)
- E-Mail-Adresse (optional)
- Angaben zum aktuellen Führerschein:
- Führerscheinnummer (falls vorhanden)
- Ausstellende Behörde und Ausstellungsdatum des Führerscheins
- Führerscheinklassen
- Erklärung: Sie bestätigen in der Regel, dass Sie Ihren aktuellen Führerschein abgeben und dass die Angaben im Antrag der Wahrheit entsprechen.
Wichtig: Lesen Sie das Formular sorgfältig durch und füllen Sie es vollständig und korrekt aus. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können den Bearbeitungsprozess verzögern.
Welche Dokumente müssen Sie neben dem Antragsformular einreichen?
Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular benötigen Sie weitere Dokumente, um den Führerscheinumtausch zu beantragen. Die folgenden Dokumente sind in der Regel erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass: Im Original oder als beglaubigte Kopie. Achten Sie darauf, dass Ihr Ausweisdokument gültig ist.
- Aktueller Führerschein: Ihr alter Führerschein muss bei der Beantragung vorgelegt werden. Er wird nach der Bearbeitung und Ausstellung des neuen Führerscheins in der Regel entwertet und Ihnen zurückgegeben oder eingezogen, je nach Behörde.
- Biometrisches Passfoto: Ein aktuelles, biometrisches Passfoto, das den aktuellen Bestimmungen entspricht. Achten Sie auf die Vorgaben bezüglich Größe, Hintergrund und Gesichtsausdruck. Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der Bundesdruckerei oder bei Ihrem Fotografen.
- Karteikartenabschrift (falls zutreffend): Wenn Ihr aktueller Führerschein nicht von der Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnortes ausgestellt wurde (z.B. bei Umzug), benötigen Sie möglicherweise eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Diese dient dazu, Ihre Fahrerlaubnisdaten zu bestätigen. Die Karteikartenabschrift können Sie telefonisch, schriftlich oder online bei der Behörde beantragen, die Ihren ursprünglichen Führerschein ausgestellt hat. In manchen Fällen kann die aktuelle Führerscheinstelle die Karteikartenabschrift auch direkt für Sie anfordern.
Der Ablauf des Führerscheinumtausches – Schritt für Schritt:
- Antragsformular besorgen und ausfüllen: Besorgen Sie sich das Antragsformular (persönlich oder online) und füllen Sie es sorgfältig aus.
- Benötigte Dokumente zusammenstellen: Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente (Personalausweis/Reisepass, alter Führerschein, biometrisches Passfoto, ggf. Karteikartenabschrift).
- Termin vereinbaren (optional): Einige Führerscheinstellen bieten die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Führerscheinstelle.
- Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag persönlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes ein. Bringen Sie alle erforderlichen Dokumente und den alten Führerschein mit.
- Gebühren bezahlen: Für den Führerscheinumtausch fallen Gebühren an. Die Höhe kann je nach Behörde leicht variieren, liegt aber in der Regel bei etwa 25 bis 30 Euro. Die Bezahlung erfolgt meist vor Ort in bar oder per EC-Karte.
- Neuen Führerschein abholen oder zusenden lassen: Nach der Bearbeitung Ihres Antrags wird der neue Führerschein in der Bundesdruckerei hergestellt. Sobald er fertig ist, werden Sie von der Führerscheinstelle benachrichtigt. In den meisten Fällen können Sie den neuen Führerschein persönlich abholen. Manche Behörden bieten auch den Versand per Post an.
Was kostet der Führerscheinumtausch?
Die Gebühren für den Führerscheinumtausch sind bundesweit nicht einheitlich geregelt, liegen aber in der Regel zwischen 25 und 30 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für ein neues biometrisches Passfoto. Die genauen Gebühren können Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle erfragen.
Häufige Fragen zum Führerscheinumtausch (FAQ)
- Muss ich den Führerschein sofort umtauschen? Nein, es gibt gestaffelte Fristen. Informieren Sie sich über die für Sie geltende Frist anhand der Tabelle in diesem Artikel.
- Was passiert, wenn ich die Frist verpasse? Nach Ablauf der Frist ist Ihr alter Führerschein ungültig. Bei einer Verkehrskontrolle können Sie ein Verwarnungsgeld erhalten. Der Umtausch bleibt aber auch nach Fristablauf möglich.
- Kann ich den Führerscheinumtausch online beantragen? Einige wenige Führerscheinstellen bieten bereits eine Online-Antragstellung an. Ob dies in Ihrem Wohnort möglich ist, erfahren Sie auf der Webseite Ihrer Führerscheinstelle. In den meisten Fällen ist aber eine persönliche Vorsprache erforderlich.
- Was passiert mit meinem alten Führerschein? Ihr alter Führerschein wird bei der Beantragung des neuen Führerscheins eingezogen und entweder entwertet und Ihnen zurückgegeben oder vernichtet.
- Bleiben meine Führerscheinklassen erhalten? Ja, beim Führerscheinumtausch werden Ihre bestehenden Führerscheinklassen unverändert in den neuen Führerschein übertragen.
- Gilt der neue Führerschein lebenslang? Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss er erneuert werden, ohne dass eine erneute Fahrprüfung erforderlich ist. Die Erneuerung dient lediglich der Aktualisierung des Fotos und der persönlichen Daten.
- Was ist eine Karteikartenabschrift und wann benötige ich sie? Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister der Behörde, die Ihren Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Sie benötigen sie in der Regel, wenn Ihr aktueller Führerschein nicht von der Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnortes ausgestellt wurde.
Fazit:
Der Führerscheinumtausch ist ein notwendiger Schritt, um den europäischen Führerscheinstandard zu vereinheitlichen und die Fälschungssicherheit zu erhöhen. Mit diesem Leitfaden und dem Antragsformular sind Sie bestens gerüstet, um den Umtauschprozess reibungslos zu bewältigen. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre individuelle Umtauschfrist und beantragen Sie Ihren neuen EU-Führerschein. So sind Sie stets legal und sicher unterwegs!

