Führerschein Umtauschen Tabelle

Führerschein Umtauschen Tabelle

Die Zeit läuft ab! Tauschen Sie jetzt Ihren alten Führerschein um – so geht’s und wann

Ist Ihr Führerschein noch die alte graue oder rosafarbene Papierversion? Oder vielleicht eine frühe Plastikkarte aus den 90er Jahren? Wenn ja, ist es Zeit zu handeln! In ganz Deutschland läuft ein umfangreiches Programm zum Umtausch von Führerscheinen, und die Fristen rücken näher. Dabei geht es nicht nur um Ästhetik, sondern um ein obligatorisches Verfahren, das auf EU-Richtlinien zur Harmonisierung und Modernisierung von Führerscheinen in den Mitgliedstaaten beruht.

Warum der Umtausch?

Das Austauschprogramm dient mehreren wichtigen Zwecken:

  • Erhöhte Sicherheit: Ältere Führerscheine aus Papier und frühe Plastikversionen sind anfälliger für Fälschungen. Die neuen, einheitlichen EU-Führerscheine verfügen über verbesserte Sicherheitsmerkmale, wodurch sie deutlich schwerer zu fälschen und zu missbrauchen sind.
  • Harmonisierung in der gesamten EU: Durch die Einführung eines standardisierten, kreditkartengroßen Führerscheins in allen EU-Mitgliedstaaten sind diese leicht erkennbar und verständlich, was das Reisen innerhalb der EU vereinfacht.
  • Aktualisierte Daten: Der Austausch ermöglicht es den Behörden, die Führerscheindatenbanken zu aktualisieren und so die Genauigkeit und Effizienz der Verwaltung zu gewährleisten.

Wer ist betroffen und wann muss ich den Führerschein umtauschen?

Der Umtausch ist für alle Inhaber von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, obligatorisch. Um das gewaltige Unterfangen zu bewältigen und Engpässe bei den Führerscheinbehörden zu vermeiden, wird der Umtausch schrittweise auf der Grundlage von zwei Schlüsselkriterien durchgeführt:

  1. Ausstellungsdatum des Führerscheins (für Führerscheine in Papierform – grau und rosa):
  2. Ausstellungsjahr UND Ausstellungsdatum (für Führerscheine in Plastikkartenform, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden):

Hier ist die entscheidende Tabelle, nach der Sie gesucht haben, in der die Fristen aufgeführt sind:

Für Führerscheine im ALTEN PAPIERFORMAT (grau oder rosa):

Ausstellungsdatum des Führerscheins Frist für den Umtausch

Vor dem 31. Dezember 1998 19. Januar 2022 (FRIST ABGELAUFEN)

1. Januar 1999 – 31. Dezember 1999 19. Januar 2023 (FRIST ABGELAUFEN)

1. Januar 2000 – 31. Dezember 2000 19. Januar 2024 (Frist läuft ab!)

1. Januar 2001 – 31. Dezember 2001 19. Januar 2025

1. Januar 2002 – 31. Dezember 2002 19. Januar 2026

1. Januar 2003 – 31. Dezember 2003 19. Januar 2027

1. Januar 2004 – 31. Dezember 2004 19. Januar 2028

1. Januar 2005 – 31. Dezember 2005 19. Januar 2029

1. Januar 2006 – 31. Dezember 2006 19. Januar 2030

1. Januar 2007 – 31. Dezember 2007 19. Januar 2031

1. Januar 2008 – 31. Dezember 2008 19. Januar 2032

1. Januar 2009 – 31. Dezember 2009 19. Januar 2033

1. Januar 2010 – 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Für Führerscheine im KUNSTSTOFFKARTENFORMAT, die VOR dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des Führerscheininhabers Frist für den Umtausch

Vor 1953 geboren 19. Januar 2033

1953–1958 geboren 19. Januar 2022 (FRIST ABGELAUFEN)

1959–1964 geboren 19. Januar 2023 (FRIST ABGELAUFEN)

Geboren 1965–1970 19. Januar 2024 (Frist läuft bald ab!)

Geboren 1971 oder später 19. Januar 2025

Wichtige Hinweise:

  • Suchen Sie Ihren Führerschein: Suchen Sie Ihren Führerschein und überprüfen Sie das Ausstellungsdatum (bei Papierführerscheinen) oder Ihr Geburtsdatum (bei Führerscheinen im Kreditkartenformat). Diese Informationen sind entscheidend, um Ihre Frist zu bestimmen.
  • „Ausstellungsdatum“ oder „Datum der Ausstellung“: Dies ist das „Ausstellungsdatum“, nach dem Sie auf Ihrem Papierführerschein suchen müssen.
  • Führerscheine in Form einer Plastikkarte, die NACH dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits konform und MÜSSEN NICHT umgetauscht werden.
  • Motorradführerscheine (Klassen AM, A1, A2, A), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen ebenfalls umgetauscht werden.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein kann zu einer Verwarnungsstrafe (10 € in Deutschland) führen. Dies wird zwar nicht als Fahren ohne Führerschein gewertet, ist aber dennoch unangenehm und kann zu weiteren Komplikationen führen, insbesondere wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind oder ins Ausland reisen.

So tauschen Sie Ihren Führerschein um:

  1. Besuchen Sie Ihre örtliche Führerscheinstelle (Driver’s License Office): Diese befindet sich in der Regel im Rathaus oder im Kreisverwaltungsreferat (KVR), wenn Sie in einer größeren Stadt wie München leben.
  2. Vereinbaren Sie einen Termin: Aufgrund der hohen Nachfrage wird dringend empfohlen, vor dem Besuch einen Termin online oder telefonisch zu vereinbaren. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer örtlichen Führerscheinstelle.
  3. Erforderliche Dokumente: In der Regel benötigen Sie Folgendes:
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Ihren aktuellen Führerschein (denjenigen, den Sie umtauschen möchten)
    • Ein aktuelles biometrisches Passfoto (gemäß den Vorschriften)
    • Möglicherweise eine Meldebescheinigung, je nach Ihrer örtlichen Behörde.
  4. Antragsformular: In der Regel müssen Sie bei der Führerscheinstelle ein Antragsformular ausfüllen. Einige Behörden bieten möglicherweise Formulare zum Herunterladen im Internet an.
  5. Gebühren: Für den Umtausch Ihres Führerscheins wird eine Gebühr erhoben, die in der Regel zwischen 25 und 30 Euro liegt. Die Zahlungsmethoden variieren je nach Behörde.

Zögern Sie nicht – handeln Sie jetzt!

Die Fristen rücken schnell näher, insbesondere für diejenigen, die einen Papierführerschein aus den frühen 2000er Jahren oder einen Plastikkartenführerschein besitzen, der für Personen ausgestellt wurde, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden. Vermeiden Sie mögliche Bußgelder und Verwaltungsaufwand, indem Sie Ihren Führerschein überprüfen und so schnell wie möglich einen Termin für den Umtausch vereinbaren.

Für detailliertere Informationen und spezifische Anforderungen für Ihren Standort besuchen Sie immer die Website Ihrer örtlichen Führerscheinstelle oder wenden Sie sich direkt an diese. Lassen Sie sich nicht überraschen – stellen Sie sicher, dass Ihr Führerschein auf dem neuesten Stand ist, und tauschen Sie ihn vor Ablauf der Frist um!